Vorbild Thomas Cook – Wie geht es mit FTI weiter?

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Der Reise-Gigant FTI hat einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Tausende Reisende sind betroffen. Für viele steht der Urlaub auf dem Spiel.

München – Der Strom der Unternehmensinsolvenzen reißt nicht ab. Erst kürzlich hatte das ZEW Mannheim – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung – in Zusammenarbeit mit Creditreform eine Studie veröffentlicht, die offenbarte, wie sehr der deutsche Mittelstand derzeit bröckelt. Das neueste Beispiel ist ein Titan in der Reisebranche: FTI.

FTI stellt Antrag auf Insolvenzverfahren – es gibt keine weiteren staatlichen Hilfen

Am Montag (3. Juni) hatte die FTI Touristik GmbH bekannt gegeben, vor dem Amtsgericht München einen Antrag auf Insolvenz gestellt zu haben. Dabei handelt es sich um die Obergesellschaft der FTI Group – des drittgrößten Reiseveranstalters von Europa. So jedenfalls bezeichnet das Unternehmen sich selbst. Das Unternehmen teilte mit, dass ab Dienstag (4. Juni) noch nicht begonnene Reisen voraussichtlich „nicht mehr oder nur teilweise“ durchgeführt werden können.

FTI
Logo der FTI-Gruppe vor einem Reisebüro. Der Reise-Gigant FTI hat einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Tausende Reisende sind betroffen. Für viele steht der Urlaub auf dem Spiel.  © Rene Ruprecht/dpa

Im Rahmen des Insolvenzantrags hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass es keine weiteren staatlichen Hilfen für FTI mehr geben werde. Das habe rechtliche und wirtschaftliche Gründe. Die Insolvenz könne wegen offener Forderungen Folgen für die Steuerzahler haben, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Fall FTI weckt Erinnerung an Thomas Cook-Pleite – Chaos bei der Abwicklung

Die Pleite erinnert deutlich an die Insolvenz des Reiseunternehmens Thomas Cook vor ein paar Jahren. Im Zuge der Abwicklung von Thomas-Cook-Tochtergesellschaften war es zu mehreren weiteren Insolvenzen gekommen – aller anfänglichen Erfolgsmeldungen zum Trotz. Das Handelsblatt berichtete ein Jahr später, dass von 220.000 geschädigten Kunden von Thomas Cook in Deutschland lediglich 5.000 eine volle Entschädigung erhalten hätten. Sowohl der eingeschaltete Versicherer als auch die deutschen Behörden kamen „schleppend“ mit der Abwicklung voran.

Eine prognostizierte Folge: politische Konsequenzen für die gesamte Pauschalreisebranche. „Ich halte die Vorkassezahlungen für antiquiert, für nicht mehr verantwortbar im Flug- und Reisebereich“, hatte zum Beispiel der damalige Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, gesagt. Nach der Thomas-Cook-Pleite hatte es unter anderem das Cook-Callcenter erwischt – die „Gesellschaft für Reisevertriebssysteme mbH“ musste dann später wegen der Coronavirus-Pandemie den Betrieb einstellen.

Am Ende musste Thomas Cook wesentliche Geschäftsbereiche an verschiedene Anbieter verkaufen. Die Kernmarke „Neckermann Reisen“ zum Beispiel ging an die türkische ANEX Gruppe, die Gesellschaft für Reisevertriebssysteme mbH wurde vom LEO II. Fonds aus München gekauft. Das „Nachreichen von Unterlagen für die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung“ war Kunden bis zum 31. Mai 2021 möglich, so steht es auf der von den Insolvenzverwaltern eingerichteten Website – also fast zwei Jahre nach der ersten Nachricht von Thomas Cooks Insolvenz.

DRSF soll Pauschalreisende schützen

Die Thomas-Cook-Pleite hatte dafür gesorgt, dass die Bundesregierung den Reiseversicherungsfonds ins Leben gerufen hatte. Dieser bekam die Aufgabe, Pauschalurlauber besser gegen Insolvenzen von Reiseveranstaltern abzusichern. Unter anderem kümmert er sich um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden und den Rücktransport gestrandeter Urlauber. In der Theorie sollten die FTI-Urlauber also besser geschützt sein als die von Thomas Cook einst.

„Der Fonds gibt Reisenden die notwendige Sicherheit, im Insolvenzfall ihres Anbieters geschützt zu sein“, sagte Thomas Schreiber, Co-Geschäftsführer des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), dazu. Kunden, die bereits Reisegelder bezahlt haben oder schon im Urlaub sind, stellt FTI eine Hotline zur Verfügung. Weitere Details dazu finden Kunden auf der Homepage des DRSF. (Laernie mit dpa)

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