Verein gegen Gemeinde: Nur Verlierer

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Beim jüngsten Gerichtsurteil verlor die Gemeinde Odelzhausen. © David-Wolfgang Ebener

Seit fünf Jahren streiten die Gemeinde Odelzhausen und der TSC Odelzhausen. Frieden? Nicht in Sicht.

Odelzhausen – Es geht um zu Recht oder Unrecht ausgezahlte Zuschüsse, falsche oder richtige Behauptungen und nur ganz am Rand um Sport. Die Kosten für Anwälte, Prozesse und Berufungen haben den Streitwert längst um ein Vielfaches überschritten.

Der Streit füllt inzwischen ganze Aktenberge

Der Streit zwischen der Gemeinde Odelzhausen und dem Tanzsportclub (TSC) Odelzhausen mit seiner Vorsitzenden Uschi Hertle füllt mittlerweile ganze Aktenberge. Mit der Auseinandersetzung befasst waren – mehrfach – das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof, der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung sowie die Anwälte Gregor Schneider für die Gemeinde sowie Wolfgang Patzelt für Uschi Hertle.

Im Zuge der Auseinandersetzung bekam sogar der Generalstaatsanwalt ein Schreiben von Hertle, worin sie sich als Opfer eines rachsüchtigen Bürgermeisters beschrieb und mit Tilman Turk verglich. Zur Erinnerung: Turk war der junge Staatsanwalt, der im Januar 2012 am Amtsgericht Dachau erschossen worden war. Zu sagen, dass in der Auseinandersetzung also die Nerven beider Seiten blank liegen und es höchstwahrscheinlich längst nicht mehr nur um die Frage geht, ob der TSC auch wirklich ein Verein ist, dürfte also nicht untertrieben sein.

Eltern wandten sich 2019 an die Gemeinde

Ihren Ausgang nahm die Angelegenheit im Jahr 2019, als sich Eltern von Kindern, die im TSC tanzten, an Bürgermeister Markus Trinkl wendeten. Die TSC-Vorsitzende, so hieß es, würde immer wieder Geld einsammeln, gern in bar und in Kuverts, und niemand wisse so recht, wofür das Geld eigentlich verwendet würde. Als die Gemeinde anfing nachzubohren, traten schnell erhebliche Ungereimtheiten zu Tage. „Wir mussten der Sache nachgehen, wir haben ja an den Verein gespendet und Zuschüsse gezahlt“, heißt es von einem, der auf Seiten der Gemeinde mit der Sache von Anfang an betraut war.

Denn der Verdacht bestand: War der TSC am Ende gar kein Verein, sondern diente nur als gemeinnützige Fassade, um Hertles Wirtschaftsunternehmen, dem Jolly-Jumper-Kinderzentrum, ein gemeindlich subventioniertes Turnen und Tanzen zu ermöglichen?

In den vielen Gesprächen, die die Gemeinde im Verlauf des Jahres 2019 mit Eltern führte, kam es unter anderem zu folgenden Aussagen: „Während sie (Uschi Hertle, die Red.) im Urlaub ist, hat sie von einigen Eltern 45 Euro abbuchen lassen. Nicht von allen Eltern. Wir wissen nicht, wofür dieses Geld ist.“ Protokolle von TSC-Mitgliederversammlungen wollte die Gemeinde als Fälschung erkannt haben.

Die Konsequenz: Im August 2019 verschickte die Gemeinde einen Bescheid, in dem sie Hertle dazu aufforderte, 28 938 Euro an mutmaßlich zu Unrecht ausbezahlten Zuschüssen zurückzuzahlen. Der Schulverband kündigte dem TSC außerdem die Nutzungsvereinbarung über die Schulturnhalle auf.

Hertle dagegen ließ sich dies nicht gefallen. Der TSC als Verein habe sehr wohl existiert, es habe ein reges Vereinsleben und zahlreiche sportliche Erfolge gegeben! Als die Heimatzeitung anfing, über die Causa zu berichten, schrieben Hertles Unterstützer flammende Leserbriefe.

Eine Welle an juruistischen Verfahren

Zudem trat Hertle eine Welle an juristischen Verfahren los: Unter anderem setzte es eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Markus Trinkl, einen Einspruch gegen den Rückforderungsbescheid über 28 938 Euro, einen Einspruch gegen den Rauswurf des Schulverbands sowie eine weitere Klage auf Unterlassung gegen den Bürgermeister beziehungsweise die Gemeinde.   

Bis auf den Rückforderungsbescheid stützten die Gerichte die Sichtweise der Gemeinde. Die Richter erkannten an, dass Hertle „eine Vielzahl von Dokumenten mit unrichtigem Inhalt“ an die Gemeinde übermittelt habe. Was die Rückerstattung der über die Jahre ausgezahlten Zuschüsse betrifft, galt für das Gericht allerdings die Unschuldsvermutung. Sprich: Nur weil Uschi Hertle im Jahr 2019 vielleicht unrichtige Angaben gemacht hat, müsse dies ja nicht auch in den Jahren zuvor passiert sein; der Bescheid der Gemeinde sei damit hinfällig.

Der Gemeinderat von Odelzhausen nahm diese Entscheidung, die vor wenigen Tagen bekannt wurde, zähneknirschend zur Kenntnis. Gleichwohl sei der Beschluss „nicht nachvollziehbar“ und „vor dem Hintergrund der bisherigen Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Gemeinde nicht zu erwarten“ gewesen, so die offizielle Verlautbarung.

Die Gemeinde würde wieder so vorgehen

Uschi Hertle und ihr Anwalt Wolfgang Patzelt dagegen triumphieren. Der VGH habe „keinerlei Zweifel“ daran gelassen, dass der Verein einen gemeinnützigen Zweck verfolgt habe. Das ganze Verfahren, so Patzelt, habe seine Mandantin „in der Öffentlichkeit massiv diskreditiert“. Und dies alles „unter Aufwendung erheblicher Anwaltskosten“! Patzelt geht es dabei in erster Linie um den Münchner Anwalt Schneider, der die Gemeinde Odelzhausen vertritt. Mehrfach erwähnt Patzelt in seiner Stellungnahme den „mutmaßlich sehr teuren Gemeindeanwalt“. Doch auch er selbst dürfte gut verdient haben: Uschi Hertle bezifferte ihre Rechtskosten in der Sache bereits auf 70 000 Euro. Ein Bedauern ist bislang indes von keiner Seite zu vernehmen. „Der Gemeinderat würde erneut so handeln“, sagt Bürgermeister Trinkl. Die der Gemeinde entstandenen Kosten seien weitgehend durch die Versicherung gedeckt.

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