Grundsteuer-Hammer ab 2025 – Kommunen „greifen Bürgern tiefer in die Tasche“
Ab Januar kommt auf viele Hausbesitzer eine neue Grundsteuer zu. Ein Verband sprach bereits eine Warnung aus. Was steckt dahinter?
Berlin – Die bisherige Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist verfassungswidrig. Das hatte das Bundesverfassungsgericht bereits vor knapp sechs Jahren entschieden. Daraufhin mussten Millionen von Immobilieneigentümern Angaben zu ihren Liegenschaften machen – und bangen jetzt vor der neuen Grundsteuer, die ab 2025 gelten soll. Was heißt das für Immobilienbesitzer?
Grundsteuer soll 2025 deutlich steigen – „Seitens der Politik eine Frechheit“
Nach aktuellem Stand kommen auf Immobilienbesitzer teils extreme Anstiege bei der Grundsteuer zu. Die Welt berichtete von einigen Fällen, in denen es zu einer Vervielfachung der vorher geltenden Grundsteuer kam. Ein Hausbesitzer im Berliner Stadtteil Mahlsdorf soll zum Beispiel statt 273 Euro 913 Euro im Jahr zahlen. Der Betroffene hält dies „seitens der Politik für eine Frechheit“, zitierte das Nachrichtenportal. Damit bleibt der Hausbesitzer keineswegs allein – andere Teile Berlins würden ähnliche Anstiege bei der Grundsteuer erwarten.

Der Hintergrund des Ganzen ist eine neue Grundsteuer-Berechnung, die 2025 in Kraft treten wird. Teils beruhten die noch geltenden Angaben auf stark veralteten Daten; für Bernhard Daldrup, lange Zeit kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, war es nur eine Frage der Zeit, bis der Grundsteuer-Hammer kommen musste. Bestimmte Immobilienwerte seien viele Jahrzehnte lang nicht aktualisiert worden.
„Eigentümer sollten sich darauf einstellen, dass die Grundsteuer deutlich steigen wird“
Vonseiten der Verbände kam diesbezüglich bereits eine Warnung. „Eigentümer sollten sich darauf einstellen, dass die Grundsteuer deutlich steigen wird“, sagte Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, im Interview mit der Wirtschaftswoche dazu. Berechnungen des Verbandes hätten gezeigt, dass Berlin durch die neue Berechnung rund 75 Prozent mehr Grundsteuer einnehmen soll. Das betreffe jedoch nicht alle Haushalte – es könne durchaus sein, dass bei vielen Hausbesitzern eine geringere Grundsteuer anfällt.
„Aber insgesamt greifen Berlin und andere Kommunen den Bürgern tiefer in die Tasche.“ Dabei hatte der noch amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) versprochen, dass die Grundsteuer aufkommensneutral bleiben sollte. Warnecke zufolge hatte er damit ein Versprechen gemacht, „das er nicht halten konnte“: Über einige der Faktoren, die die Grundsteuer beeinflussen, kann der Bund nämlich gar nicht entscheiden. Stattdessen sind es die Kommunen, die beispielsweise den Hebesatz festlegen, aber dazu später mehr.
In der Konsequenz wird die neue Grundsteuer daher nicht aufkommensneutral bleiben. Etwa drei Viertel der Kommunen drehen die Kosten hoch – obwohl sie die Steuer schon in den vergangenen Jahren teilweise erhöht haben.
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Ein Blick auf die Grundsteuer – So funktioniert die Berechnung
Wie kommt die Grundsteuer zustande? Konkret berechnet sie sich aus drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.
- Im ersten Schritt, bei der Berechnung des Grundsteuerwerts, spielen wichtige Faktoren wie der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Kaltmiete eine Rolle. Als weitere Faktoren listet das Bundesministerium der Finanzen die Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes auf.
- Die Steuermesszahl sinkt derzeit kräftig, um den Wertsteigerungen zu begegnen, die sich zwangsläufig aus dem Vergleich der aktuellen Werte mit denen von 1935 beziehungsweise 1964 ergeben. Viele Jahrzehnte hatte es hier keine echte Aktualisierung gegeben, was bedeutet, dass Immobilienbesitzer teils Steuern auf Basis längst veralteter Daten gezahlt haben. Laut Finanzministerium beträgt sie nurmehr ein Zehntel des bisherigen Werts: Sie sank von 0,35 Prozent auf 0,031 Prozent (Wohngrundstücke) beziehungsweise 0,034 Prozent (Nichtwohngrundstücke).
- Und zuletzt passen die Gemeinden eigenständig die Hebesätze an. Dem Finanzministerium zufolge soll es so möglich sein, möglichen Veränderungen des Grundsteueraufkommens zu begegnen. Mittels geschickt angepasster Hebesätze können die Kommunen so verhindern, dass sich das Grundsteueraufkommen erheblich verändert – jedenfalls in der Theorie.
Öffnungsklausel bei der Grundsteuer – Ausnahmen für bestimmte Bundesländer
Diese Regeln gelten jedoch nicht für alle Bundesländer gleichermaßen. Die sogenannte Öffnungsklausel erlaubt es Ländern, abweichende Regelungen einzusetzen. Davon haben die folgenden Bundesländer Gebrauch gemacht:
Regelung | Bundesländer |
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Wollen die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer landesgesetzlich regeln | Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen |
Wollen vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen einführen | Saarland, Sachsen |
Hat eine ähnliche landesgesetzliche Regelung angekündigt | Berlin |
Wie die Erhöhungen konkret ausfallen, wird sich für die meisten Immobilienbesitzer erst im Januar herausstellen.