Elterngeld, Mutterschutz, Vaterschaftsurlaub? Die Pläne der Regierung für Familien

In Sachen Familienpolitik ist die neue Bundesregierung bisher schwach unterwegs. Von mehreren Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wurde bisher kaum etwas umgesetzt. Das liegt auch daran, dass die meisten Geld kosten würden, welches im Haushalt lieber eingespart wird und keine Priorität besitzt. Das heißt aber nicht, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) tatenlos ist. So steht es um folgende Projekte.

Mehr Kindergeld und Kinderfreibetrag

Was ist geplant? Das Kindergeld soll nicht direkt erhöht werden, aber mit dem Kinderfreibetrag wachsen. Außerdem soll der Teilhabebetrag von 15 auf 20 Euro im Monat steigen sowie alle Leistungen für Kinder digitalisiert und Eltern bei der Geburt eines Kindes direkt proaktiv angeboten werden. So müssen diese sie später nicht selbst beantragen.

Wie steht es um die Umsetzung? Der Teilhabebetrag steht weiterhin bei 15 Euro, konkrete Pläne zur Erhöhung gibt es bisher nicht. Der Kinderfreibetrag steigt 2026, das Kindergeld wird sich dadurch automatisch von 250 auf 259 Euro je Kind und Monat erhöhen. Ein Digitalportal ist bisher nicht eingerichtet, es gibt auch keine Neuigkeiten zu dessen Entwicklung.

Mehr Elterngeld

Was ist geplant? Das Elterngeld wurde seit seiner Einführung 2007 nie erhöht. Die Sätze schwanken immer noch zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat. Dabei sind die Preise seitdem um rund 47 Prozent angestiegen. Um das auszugleichen, müssten die Elterngeld-Sätze also auf 441 bis 2646 Euro steigen. Im Koalitionsvertrag heißt es, die Grenzen sollen „spürbar“ steigen.

Wie steht es um die Umsetzung? Die Erhöhung des Elterngeldes steht „unter Finanzierungsvorbehalt“, wie es Saskia Esken (SPD), Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, ausdrückt. Heißt konkret: Sie erfolgt erst, wenn genug Geld im Haushalt vorhanden ist. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es nicht. Die Linke hatte das Thema zuletzt per Antrag ins Parlament gebracht, über den nun in den Ausschüssen diskutiert wird. 2026 wird aber vermutlich nichts passieren.

Anspruch auf Ganztagsschule

Was ist geplant? Ab 2026 haben alle Kinder Anspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule. Zwar sind für dessen Erfüllung die Kommunen zuständig, doch ohne Geld vom Bund geht das nicht. Im Koalitionsvertrag erklärten Union und SPD denn auch, das laufende Investitionsprogramm zu verlängern und bürokratische Hürden abzubauen.

Wie steht es um die Umsetzung? Der Rechtsanspruch wird sich – ähnlich wie bei Kita-Plätzen – zum Start nicht überall umsetzen lassen. Bundesweit fehlt es an Räumen, Mensen und Personal. Im Juli beschloss der Bundesrat die von Prien initiierte Verlängerung des Investitionsprogramms bis 2029. Erhöht werden die Mittel aber nicht, weswegen unklar ist, wie stark das hilft.

Mutterschutz für Selbstständige

Was ist geplant? Bisher gibt es für selbstständige Frauen keinen Mutterschutz, wenn sie ein Kind erwarten. Damit entfällt für diese Frauen der Verdienst in der Zeit kurz vor und nach der Geburt, was eine starke finanzielle Belastung darstellen kann. Eine Bürgerinitiative hat ausgerechnet, dass Müttern im Schnitt fast 8.500 Euro verloren gehen. Ein Gesetz soll das ändern: Laut Koalitionsvertrag sollen Finanzierungsmodelle dafür geprüft werden.

Wie steht es um die Umsetzung? Laut Familienministerium wird derzeit intensiv an einem Gesetzesentwurf gearbeitet. Er soll Anfang kommenden Jahres präsentiert und dann im Bundestag beschlossen werden. Unsicher ist aber noch immer, wie es finanziert wird. Eventuell kommt ein Umlagesystem, bei dem Selbstständige und/oder Unternehmen etwa fünf Euro pro Monat einzahlen müssten.

Vaterschaftsurlaub

Was ist geplant? Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 verpflichtet die Mitgliedsstaaten eigentlich, einen zehntägigen, voll bezahlten Sonderurlaub für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile gesetzlich zu verankern. Dieser dürfte dann nach der Geburt eines Kinder genommen werden. Es wäre das Gegenstück zum Mutterschutz, der in Deutschland von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt gilt.

Wie steht es um die Umsetzung? Deutschland wird die Richtlinie nicht umsetzen. Das liegt daran, dass es hierzulande mit dem Elterngeld bereits ein Instrument gibt, mit dem Väter einen viel längeren Erziehungsurlaub nehmen können. Für solche Fälle sieht die EU Ausnahmen vor. Aber: Väter sollen im Elterngeld zu mehr Auszeiten als bisher motiviert werden. Bisher nehmen sie im Schnitt nur 3,8 Monate gegenüber 14,8 Monaten von Müttern. Konkrete Pläne dazu gibt es bisher aber nicht.