Dringender Saft-Rückruf: Bei Verzehr drohen Verletzungen und innere Blutungen
Ein Orangensaft wird derzeit zurückgerufen. Der Rückruf war aufgrund einer Reklamation notwendig geworden, der Hersteller nennt Details.
Hamm – Aufgrund von Fehlern in der Produktion können Produkte unter Umständen zur Gefahr für Menschen werden. Insbesondere der Verzehr von Lebensmitteln kann zu schweren Verletzungen führen, wenn Fremdkörper hineingelangt sind. Das betrifft jetzt auch ein Orangensaft-Produkt. Der entsprechende Rückruf läuft bereits.
Rückruf von Orangensaft: Glasscherben können sich im Produkt befinden
Über den Rückruf des Orangensafts informierte der Hersteller Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH: „Aus Gründen des vorsorglichen gesundheitlichen Verbrauchschutzes rufen wir das Produkt zurück.“ Die Lebensmittelwarnung geht auf die Reklamation eines Kunden zurück, wie der Hersteller in einer Mitteilung bekanntgibt.

Als Grund für den Rückruf werden mögliche Fremdkörper im Orangensaft genannt. Der Hersteller könne „nicht ausschließen, dass sich vereinzelt Glasscherben im Produkt befinden könnten.“ Die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH gehe aber davon aus, dass es sich bei der Reklamation um einen Einzelfall handle. „Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Behörden haben wir uns jedoch für diesen Schritt entschieden“, heißt es. Erst kürzlich musste auch eine Süßware zurückgerufen werden.
Verzehr des Saftes kann zu schweren inneren Verletzungen führen
Der Rückruf gilt laut Hersteller nur für einen bestimmten Artikel: „Von dem Rückruf ist ausschließlich das Produkt ‚Lausitzer Orangensaft‘ im 200 ml Glas“ betroffen. Zurückgerufen werden nur Flaschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum am 10. März 2026, teilt die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH mit. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten desselben Saftes oder andere Produkte des Herstellers „sind von dem Rückruf ausgenommen“, heißt es weiter.
Dieses Produkt ist vom Rückruf betroffen:
Hersteller | Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH |
---|---|
Produkt | Lausitzer Orangensaft |
Inhalt | 200 ml Glasflasche |
Mindesthaltbarkeitsdatum | 10. März 2026 |
EAN | 4012880682920 |
Problem | Möglicherweise Glasscherben im Saft |
Betroffene Bundesländer | Brandenburg, sachsen |
Wer die genannte Ware mit dem MHD im eigenen Regal stehen hat, kann diese ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben und erhält das Geld zurück. Anbieter, die den Orangensaft auf Lager haben, sind angehalten, diese zu sperren und die Mengen zurück zum Hersteller zu schicken. Die Organisation des Rücktransportes wird vom Hersteller übernommen. Verkauft wurde der Orangensaft in Brandenburg und Sachsen. In welchen Supermärkten und Verkaufsstellen das betroffene Produkt im Sortiment ist, war zunächst nicht bekannt. Eine Anfrage von IPPEN.MEDIA an den Hersteller des Saftes blieb vorerst unbeantwortet (Stand: 21. Mai, 13.46 Uhr).
Von einem Verzehr des betroffenen Saftes wird dringend abgeraten. Fremdkörper in Säften können schwere Folgen für Konsumenten haben. Ob metallische Fremdkörper, Holzsplitter oder Glasscherben: Die Fremdkörper können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen. Vorsicht geboten ist aus diesem Grund derzeit auch beim Verzehr eines Käse-Produkts. (rd)