Bis zu 7.400 Euro absetzbar – welche Abschreibungen Menschen mit Behinderungsgrad kennen sollten
Bei der Steuererklärung ist es wichtig, zu wissen, welche Pauschalbeträge man ansetzen darf. Denn dafür verlangt das Finanzamt keine Belege.
Frankfurt – Einmal im Jahr winkt die Steuererklärung vom letzten Jahr. Denn wer einmal damit angefangen hat, eine beim Finanzamt abzugeben, muss das künftig regelmäßig tun. Dabei können steuerliche Vergünstigungen berücksichtigt werden, die durch Pauschalen oder Freibeträgen gelten gemacht werden können. Vor allem für Menschen mit Behinderung.

Pauschbeträge können von der Steuer abgesetzt werden, ohne, dass Belege an das Finanzamt vorgelegt werden müssen. Dennoch kann die Bearbeitungszeit der Steuererklärung etwas Zeit in Anspruch nehmen. Menschen mit Behinderung können vom Behinderten-Pauschbetrag profitieren. „Sind Sie körperlich oder geistig eingeschränkt, entstehen Ihnen Kosten, die ein gesunder Mensch nicht hat – zum Beispiel Ihre Ausgaben für Medikamente, Therapien oder medizinische Hilfsmittel“, steht auf der Webseite des Lohnsteuerhilfevereins.
Behinderten-Pauschbetrag und behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale je nach Grad der Behinderung
Je nach Grad der Behinderung kann seit 2021 ein Pauschalbetrag zwischen 384 und 2.840 Euro (siehe Tabelle) angegeben werden, so das Finanzamt Nordrhein-Westfalen. Hilflose, Blinde und Taubblinde könnten – unabhängig vom Grad der Behinderung – einen Pauschalbetrag von 7.400 Euro in Anspruch nehmen. Das gelte auch für Menschen, die einen Pflegegrad von vier oder fünf haben, bei denen im Rahmen dessen kein Behinderungsgrad mehr festgestellt werden müsse.
Grad der Behinderung (GdB) | Behinderten-Pauschbetrag |
20 | 384 Euro |
30 | 620 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1.140 Euro |
60 | 1.440 Euro |
70 | 1.780 Euro |
80 | 2.120 Euro |
90 | 2.460 Euro |
100 | 2.840 Euro |
Außerdem können Menschen mit außergewöhnlichen Belastungen – die durch ein Ereignis zu höheren Ausgaben als andere gezwungen werden –, Blinde, Taubblinde, Hilflose und Menschen mit Pflegegrad vier oder fünf zudem eine Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale beantragen, so Finanzamt Nordrhein-Westfalen. Gehbehinderte mit GdB von mindestens 70 und Menschen mit Behinderungsgrad von mindestens 80 könnten eine Pauschale von 900 Euro beantragen.
Finanzamt ermittelt zumutbare Belastung
Beim Abzug der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale werde jedoch die zumutbare Belastung berücksichtigt, da die Pauschale in den Punkt außergewöhnlichen Belastungen fällt. Die zumutbare Belastung wird dann von der Pauschale abgezogen. Dabei geht es darum, ob die Ausgaben die zumutbare Belastung übersteigen oder nicht. Das ermittelt das Finanzamt.