1000 Euro mehr für die Grundsteuer: Wen die Reform besonders trifft – und wann sie fällig wird
Seit dem 1. Januar gilt die neue Grundsteuerreform. Viele Hausbesitzer müssen sich auf hohe Nachzahlungen einstellen – besonders zwei Bundesländer sind betroffen.
Berlin – Große Diskussion um die Grundsteuerreform: Seit 1. Januar 2025 müssen die Städte und Kommunen in Deutschland nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Grundsteuer neu berechnen. Die bisherigen Einheitswerte basierten auf veralteten Zahlen von 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland) – für die Richter in Karlsruhe waren sie verfassungswidrig. Die Reform soll laut politischen Beteuerungen aufkommensneutral sein – und dennoch verschiebt sich die Steuerlast teilweise erheblich: Eigentümer von Einfamilienhäusern müssen so oft mehrere Hunderte Euro, vereinzelt gar 1.000 Euro mehr zahlen. Inhaber von Geschäftsgrundstücken oder Eigentumswohnungen dagegen profitieren von der Neuberechnung massiv.
Neue Grundsteuerreform: Bleiben Einnahmen der Kommunen gleich? Kritiker sind skeptisch
Unklar bleibt allerdings, inwiefern das Versprechen eingehalten werden kann, dass die Gesamteinnahmen der Kommunen in etwa gleich bleiben. Wegen dieser Unsicherheiten hatte bereits im Oktober Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverband Haus und Grund, deutliche Kritik an der Berechnungspraxis getätigt: „Rund 90 Prozent der Haushalte wissen noch nicht, wie viel Grundsteuer sie im nächsten Jahr zahlen müssen. Das ist absurd und echtes Staatsversagen, schließlich hatte der Staat fast sechs Jahre Zeit für die Reform.“ Warneckes Verband errechnete gar, dass sich die Grundsteuerlast in vielen Regionen Deutschlands verdoppeln werde: Ein Durchschnitt von 116 Prozent stehe im Raum. Rund 60,8 Prozent der Haus- und Wohnungseigentümer müssten demnach mehr Steuern zahlen – speziell in Baden-Württemberg und Hessen erwartet der Verband deutliche Mehrkosten.

In Wuppertal zeigt sich laut Kritikern ebenso das Ausmaß der Ungerechtigkeit: Hier zahlen die Menschen wegen des einheitlichen Hebesatzes höhere Beträge, als es bei der vorherigen Differenzierung der Fall gewesen wäre. Beispiele wie dieses sorgen unter den Betroffenen für viel Unruhe – und enden bereits jetzt in Klagen gegen das neue Verfahren.
Hamburg und Bonn um Kompromisse bemüht – wahren die Kommunen die Aufkommensneutralität?
Aussicht auf einen kurzfristigen Erfolg hat das Vorgehen allerdings nicht. Eine entsprechende Klage zieht sich ohnehin über mehrere Monate, sodass die erste vierteljährliche Rate rund um den Stichtag am 15. Februar fällig werden dürfte. Berlin hat den Bescheid sogar bereits zum Jahreswechsel an seine Bürger versandt. In einigen Städten, darunter Münster und Bielefeld, erfolgt der Versand hingegen erst in der zweiten Januarhälfte. Ausnahmen bilden die Städte Hamburg und Bonn, in denen die Bescheide erst im März versendet werden – dadurch rückt auch der Zahlungstermin für die neue Grundsteuer automatisch nach hinten. Für Hamburg gilt etwa der 30. April übergangsweise als neuer Stichtag.
Generell ist die Hansestadt um einen Kompromiss mit seinen Bürgern bemüht. Gemeinsam mit Mannheim plant der Hamburger Senat die Hebesätze erst im Laufe des Jahres anzupassen. Falls die tatsächlichen Einnahmen von den geplanten abweichen, soll über diese Maßnahme die Aufkommensneutralität gewährleistet werden.
Bayern mit eigenem Grundsteuermodell – doch auch hier bemängeln Kritiker soziale Ungerechtigkeit
Das Bundesland Bayern hat sich dagegen entschieden, eine eigene Berechnungsgrundlage einzuführen. Das Flächenmodell berücksichtigt ausschließlich Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängige, feste Äquivalenzzahlen. Wertabhängige Faktoren wie Bodenrichtwert, Art der Immobilie oder Alter des Gebäudes fließen dagegen nicht in die Berechnung mit ein. Damit wollte Bayerns Landesregierung mehr Transparenz und Einfachheit in den Grundsteuer-Prozess bringen.
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Die Nichtberücksichtigung des Immobilienwerts soll für weniger Steuererhöhungen sorgen. Doch auch an diesem Modell gibt es Kritik: So würden wertvolle und weniger attraktive Lagen von Immobilien steuerlich gleichbehandelt – auch diese Praxis empfinden Kritiker als sozial ungerecht.