Union will Lauterbachs Krankenhausreform schon wieder ändern – und den Gesundheitsminister auswechseln
Die Krankenhausreform wurde eben erst beschlossen, doch nach der Bundestagswahl könnte es erneut grundlegende Änderungen an ihr geben.
München – Die Krankenhausreform hält in ihrer aktuellen Form womöglich nicht lange: Falls die Union die kommende Bundestagswahl im Februar gewinnt, hat sie grundlegende Änderungen an der Krankenhausreform angekündigt. Demnach werde die Union die Reform nach der Regierungsübernahme schnell korrigieren und verbessern müssen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Tino Sorge, der Augsburger Allgemeinen.

Auch personell soll sich etwas tun: Die Union den bisherigen SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach durch einen Minister aus ihren Reihen ablösen, kündigte Sorge an. Falls die SPD mit der CDU koaliert, könnte Lauterbach erneut ein Kandidat für den Ministerposten sein.
Sorge will nicht wieder Karl Lauterbach als Gesundheitsminister
So weit soll es aber laut Sorge nicht kommen: „In der Gesundheitspolitik brauchen wir einen Stil- und Politikwechsel“, sagte er. „Das Ressort gehört wieder in die Hände der Union.“
Die aktuelle Krankenhausreform von Lauterbach traf zwar auf erhebliche Widerstände von Unions-geführten Ländern. Doch der Bundesrat hatte diese am Freitag (22. November 2024) gebilligt. Die Reform sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor.
Sorge: Gesundheitsreform ist „unfertiges Gesetz“
Sorge aber kritisierte die Reform. Er nannte diese ein „unfertiges Gesetz mit völlig ungewissen Auswirkungen“. Es brauche „Ausnahmeregelungen und ein vernünftiges Maß an Beinfreiheit für die Länder“, betonte er.
Meine news

Dennnoch hält es Sorge für sinnvoll, statt einem kompletten Neustart die Reform auf Grundlage des beschlossenen Gesetzes aufzubauen. „Keinem einzigen Patienten, keiner Ärztin und keiner Pflegekraft ist geholfen, wenn der Reformprozess nochmals für zwei Jahre stagniert und weiterhin niemand weiß, ob die eigene Klinik eine Perspektive hat“, sagte der CDU-Politiker. „Wir müssen jetzt vorankommen und aus einer schwierigen Lage das Beste machen.“
Krankenhausreform führt einheitliche Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen ein
Nach dem Beschluss sollen jetzt möglichst schnell Taten folgen, mahnte auch der Sozialverband. Bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sollten sich die Parteien nicht zu lange Zeit lassen, forderte zuletzt Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Michaela Engelmeier: „Jetzt muss es im Detail umgehend weitergehen und man darf nicht erst den Ausgang der Bundestagswahl abwarten“, sagte Engelmeier im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). „Die Reform darf jetzt nicht im Klein-Klein verenden.“

Ausdrücklich begrüßte der Verband die Einführung von bundesweit einheitlichen Leistungsgruppen, die mit einheitlichen Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen hinterlegt werden. Die Reform sei eine gute Nachricht für Patienten. „Denn wir müssen eine flächendeckend qualitativ hochwertige und medizinische Versorgung gleichermaßen bundesweit und zugleich wohnortnah in der Region sicherstellen“, so Engelmeier.
Deutsches Rotes Kreuz kritisiert die Krankenhausreform ebenso
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte sich nach der Bundesratsentscheidung erleichtert. „Bessere Behandlungsqualität in Kliniken, bessere ärztliche Versorgung auf dem Land und weniger Bürokratie: Es ist gut, dass die Krankenhausreform jetzt beschlossen wurde“, schrieb der erneute Kanzlerkandidat der Genossen auf X.
Kritik an der Reform kam dagegen nicht nur von politischer Seite. Die Länder hätten „die Chance verpasst, diese vermurkste Reform in eine wirklich gelingende Krankenhausreform zu verändern“, merkte etwa das Deutsche Rote Kreuz (DRK) an. Die Finanzlage der Krankenhäuser sei „desaströs und dramatisch“, erklärte DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Der Verband der privaten Krankenkassen warnte vor höheren Kosten für Patienten.
Krankenkassen halten Krankenhausreform für verfassungswidrig
Und auch bei Krankenkassen sorgt die Reform für Unmut. Die GKV hält den Transformationsfonds, mit dem die Krankenhausreform finanziert werden soll, sogar für verfassungswidrig. Denn der Fonds soll zur Hälfte von den Ländern finanziert werden, zur anderen Hälfte aber von den gesetzlichen Krankenkassen. Dazu fließen jährlich bis 2035 2,5 Milliarden Euro aus den Budgets der Kassen in den Fonds. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen darin einen Verfassungsbruch, da die privaten Kassen nicht zur Finanzierung beitragen sollen, obwohl alle Patienten und Patientinnen profitieren. Zudem sehen sie darin eine Zweckentfremdung der Beiträge.
„Selbstverständlich erwarten wir von einer neuen Bundesregierung, dass sie die verfassungswidrige Teilfinanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus GKV-Beitragsgeldern wieder streicht. Die Zusatzkosten von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr für die gesetzlichen Krankenkassen zur Teil-Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds wären ein zusätzlicher Beschleuniger für weitere Beitragssatzerhöhungen in den kommenden Jahren. Die Augen vor den immer größer werdenden Finanzproblemen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verschließen, ist keine Zukunftsoption“, erklärt daher die Vorstandsvorsitzende der GKV, Stefanie Stoff-Ahnis, in einer Meldung zur Reform. (cgsc mit dpa)