Eigentümer will Haus vergrößern: Weil es sehr eng zugeht, muss er eine Vorschrift nicht erfüllen
Ein Eigentümer will eine Doppelhaushälfte vergrößern. Eigentlich besagt die Stellplatzverordnung klar: Es muss ein zweiter Parkplatz her. Doch da gibt es ein Problem.
Olching – Eigentlich gibt es in Olching ein klares Regelwerk, wenn es darum geht, wie viele Parkplätze bei Neubauten geschaffen werden müssen. Stichwort: Stellplatzverordnung, die erst vor zwei Jahren angepasst wurde.
Allerdings stößt diese immer wieder an ihre Grenzen, wie ein aktueller Fall zeigt. Mit diesem haben sich neulich die Mitglieder des Ferienausschusses beschäftigt.
In der Siedlerstraße soll eine bestehende Doppelhaushälfte erweitert werden. Es geht laut Sitzungsvorlage um insgesamt rund 72 Quadratmeter Grundfläche, davon 20 Quadratmeter neu. Ein Stellplatz ist bereits vorhanden.
Durch die Erweiterung wäre ein zweiter Parkplatz erforderlich geworden. Zwar gibt es eine Doppelgarage, doch ist keine Rangiermöglichkeit vorhanden, um diese auch mit zwei Autos zu nutzen. Laut Bauamt ist die sogenannte Schleppkurve zu gering. Deshalb ist die Garage Fahrradabstellraum und Lager.
Bauvorhaben ist ein alter Bekannter
Das Bauvorhaben ist ein alter Bekannter und lag den Stadträten nicht zum ersten Mal vor. Bereits früher hatte der zuständige Ausschuss vorgeschlagen, den zweiten Stellplatz in der Zufahrt zu errichten, um die Genehmigung erteilen zu können.
Da spielte aber wiederum das Landratsamt als übergeordnete Behörde nicht mit. Dieses teilte im Juli mit, dass es das gemeindliche Einvernehmen ersetzen werde. Denn wenn ein zweiter Stellplatz in der Zufahrt genehmigt werde, könne die erforderliche Rettungswegbreite von mindestens 1, 25 Meter zum Wohnhaus nicht mehr gewährleistet werden.
Dieser Argumentation folgte nun auch das Bauamt. Ein Punkt: Es handle sich um ein Bestandsgebäude, das ursprünglich mit einem Stellplatz genehmigt wurde, und der zweite sei nun einmal nicht machbar bei den vorhandenen Gegebenheiten.
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Die Gremiumsmitglieder stimmten dem ebenfalls einheitlich zu. Die Stellplatzverordnung wird in diesem Fall nicht angewendet, das Haus darf erweitert werden.
Maria Hartl (CSU) erklärte, sie stimme zu, weil ja auch der Fuhrpark nun deshalb nicht mehr werde. Sie nutzte außerdem die Gelegenheit, ganz allgemein auf die beengte Situation an der Siedlerstraße hinzuweisen. „Ich bitte das Ordnungsamt, diesen Bereich zu kontrollieren.“ Auch für den Rettungswagen würde es hier eng werden. Das müsse man angehen, immerhin gehe es nicht selten um Leben und Tod.