Bad Wörishofer Stadtrat beschließt Grundsteuer-Hebesätze: Für land-und forstwirtschaftliche Flächen wird Satz verringert

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Für Besitzer von land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke in Bad Wörishofen wurde der Hebesatz für die Grundsteuerberechnung gesenkt, für Immobilienbesitzer bleibt der Hebesatz wie zuvor. © Glöckner

Seit der vor geraumer Zeit gerichtlich veranlassten Reform der Grundsteuer und der daraus in den Bundesländern unterschiedlich folgenden Erfassung von Grundstücksflächen durch die Eigentümer, sind die Erwartungen, aber auch Befürchtungen was daraus folgen könnte, in der Bevölkerung groß.

Bad Wörishofen - Den kommunalen Entscheidungsträgern kommt dabei eine große Bedeutung zu; denn sie bestimmen die Hebesätze, eine der Bemessungsgrößen für den Erlass eines Grundsteuerbescheids. Auch Mieter betrifft die Neuberechnung, da die Grundsteuer auf die Betriebskosten umgelegt wird.

Bad Wörishofer Stadtrat beschließ Grundsteuer-Hebesätze - Drei Instanzen relevant

Dass es im Prozedere von Flächenberechnung, also Grundsteuererklärung durch Eigentümer und die Verbescheidung der Unterlagen durch das Finanzamt, zu nicht unerheblichen Ungereimtheiten kam, die die Einarbeitung des Grundsteuer-Hebesatzes durch die Gemeinde schwierig machen, erklärte vor dem Stadtrat der Finanzabteilungsleiter Ernst Hess. „9.000 Grundsteuerfälle“ habe man in der Stadt. Davon seien 8.500 im System neu erfasst worden – wovon „geschätzt 40 Prozent fehlerhaft“ seien. Dies wurde seitens des Finanzamts Mindelheim bestätigt und sei auch laut Daten des Landesamtes für Steuern realistisch. Als auffälligstes unter einigen weiteren Beispielen nannte Hess „einen Bescheid mit 0 Prozent Wohnfläche“, dem man allerdings seitens der Kneippstadt nachgehe.

Grundsteuer-Hebesätze in Bad Wörishofen - Stadträte haben Fragen

Hess plädierte dafür, den Hebesatz für die Landwirte von bisher 330 auf 310 zu verringern. Dies würde für die Stadt Einnahmeausfälle von 16.000 bis 20.000 Euro bedeuten. Mehreinnahmen von geschätzt 200.000 bis 300.000 Euro kämen hingegen aus der Grundsteuer B, wenn man sie bei 330 Punkten belasse, erklärte Hess.

Diese Äußerungen sorgten für Nachfragen: Wolfgang Schweyer (Generation Fortschritt) wollte dazu wissen, ob und wenn welche Hochrechnungen es dazu gäbe, seine Fraktionskollegin Christin Huber bemerkte, dass es also zu Mehrbelastungen für Immobilienbesitzer käme, Finanzreferentin Christine Waibl und Konrad Hölzle (CSU) bemängelten, dass es keine Tischvorlage dazu gäbe und alles so vage sei. Dritte Bürgermeisterin Michaela Bahle-Schmid (CSU) fragte nach der Belastung für die Gewerbebetriebe und inwiefern Fehlangaben durch die Steuerpflichtigen korrigierbar seien.

Immense Herausforderung

Hess stellte sich den, wie er erkennen ließ, berechtigten Fragen, sprach aber auch von immensen Herausforderungen für seine Abteilung. Aktuell belaufe sich das Steuervolumen A auf unter 80.000 Euro, das für B auf 2,6 Mio. Euro für Bad Wörishofen. Im Gewerbe und auch für Bürger werde es Mehrbelastungen geben, wobei es jedoch immer auf die Grundsteuererklärungen ankäme, die gegebenenfalls der Steuerpflichtige auch korrigieren müsse. Die Stadt würde sich aber ans Finanzamt wenden und nicht an den Erklärungspflichtigen, wenn etwas auffällig sei.

Bei der vorbereiteten Beschlussvorlage bemerkte Paul Gruschka (FW) kurz bevor der Beschluss erfolgen sollte, dass dort auch die Gewerbesteuer mit aufgeführt war, die gar nicht zur Diskussion stand. Nachdem dies korrigiert wurde erfolgte die Beschlussfassung mit 12:9. Sebastian Dietrich (Generation Fortschritt) distanzierte sich jedoch namentlich davon.

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