Streit um Bebauungsplan: Gastgeber klagen gegen Stadt – „Willkürliche Enteignung“
Wegen des Bebauungsplans „Innere Buchener Straße“ klagen Gastgeber gegen die Stadt Bad Tölz. Sie sprechen bei Gericht von Enteignung.
Bad Tölz/München – Früher war alles besser – dieser abgedroschene Satz gilt ganz besonders für die Kurbranche. Buchten die Rentenversicherer in den 80er- und 90er-Jahren noch alle Betten der entsprechenden Betriebe in Bad Tölz für 12 Monate durch, wird heuer allenfalls ein Drittel belegt. Am Dienstag wurden die Probleme der Branche vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) getragen. Drei Gastgeber aus der Tourismusbranche hatten Normenkontrollklage gegen die Stadt Bad Tölz erhoben. Sie forderten die Wirkungslosigkeit des aktuellen Bebauungsplans „Innere Buchener Straße“.
Gastgeber klagen gegen Stadt Bad Tölz: Unmut bricht vor Gericht aus den Klägern heraus
Der sieht nämlich keine Ansiedlung von weiteren Wohnbauten vor. Ein Unding aus Sicht der Gastgeber. Die sehen ohne große Hoffnung für ihr Gewerbe in die Zukunft. „Das ist eine willkürliche Enteignung von drei Häusern“, sagte die Betreiberin eines Sanatoriums. Zu diesem Zeitpunkt war die Normenkontrollklage eigentlich schon ausdiskutiert. Doch jetzt brach der gesamte Unmut über die Stadt so richtig aus den Klägern heraus.

Die will bekanntermaßen das Badeteil nicht aufgeben und schützt es aus ihrer Sicht mit einem entsprechenden Bebauungsplan. „Wir sehen schon die Einschränkung“, räumte der Anwalt der Stadt an der Seite von Bürgermeister Ingo Mehner ein. „Das ist nicht optimal, aber wir sehen keine Alternative. Sonst wächst alles mit Wohnbebauung zu“, brachte er die Situation aus Sicht der Stadt auf den Punkt.
Gastgeber: Stadtviertel verkommt zusehends – Auslastung der Hotels zu gering
Die Kläger strebten mit der Klage auch an, ihre Handlungshoheit zurückzugewinnen. Dass der Bebauungsplan auch ihre Häuser schützen sollte, vermochten sie nicht zu erkennen. Ganz im Gegenteil, das Geld fließe in andere Projekte. Das Badeteil verkomme zusehends. Da schaltete sich Mehner ein. Er bestätigte, dass die Situation eine andere sei. Bis 1996 sei der Kurbetrieb im Ort hervorragend gelaufen. Doch auch der Wohnungsbau werde nicht vernachlässigt. Und ins Kurhaus würden bekanntlich 20 Millionen Euro für die Sanierung gesteckt, ins Hallenbad ebenfalls ein zweistelliger Millionenbetrag sowie etliches in den Blomberg.
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Doch die Kläger brachten immer wieder neue Argumente an. Durch die Einschränkung der Eigentumsrechte komme es zu einer Halbierung ihrer Grundstückswerte, rechneten sie dem Gericht vor. Die Auslastung der Hotels im Ort sei nicht gut. Der „Genickbruch“ für die Betreiber sei die Schließung des Alpamare gewesen. Würde sich für seine Mandanten nichts ändern, wären sie ruiniert, sagte der Anwalt.
„Ziel, Flächen für Tourismus gewinnen“
Rein juristisch hatte der Senat rasch eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage abgegeben. Demnach gab es am Bebauungsplan wenig zu rütteln. „Der Zustand ist nicht glücklich, aber die Stadt will verhindern, dass noch mehr Pensionen schließen“, fasste die Richterin zusammen. Oder anders gesagt: „Das städtebauliche Ziel ist es, Flächen für den Tourismus zu sichern“, führte der Anwalt der Stadt aus. Die Kläger wiederum hätten nichts dagegen, wenn sie irgendwann durch zugelassene Wohnbebauung eine Perspektive für ihre Häuser und ihre Erben fänden. Denn die Entwicklungen im Gesundheitssystem und der massiv zurück gegangene Kurtourismus machen ihnen zu schaffen. Ein Urteil erging am Dienstag noch nicht. (vfi)