Heckenstreit endet im Dornenbusch

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Dachau

Kommentare

Wegen einer Hecke lagen zwei Nachbarn lange über Kreuz. Dann kam es zu einer Aktion, die schließlich vor dem Amtsrichter endete. © Andrea Jaksch

Ein schmaler Fuß- und Radweg in einer Wohnsiedlung im Landkreis Dachau war im vergangenen März zum Schauplatz eines völlig aus dem Ruder gelaufenen Nachbarschaftsstreits geworden. Das Dachauer Amtsgericht versuchte gestern, die Sache juristisch zu klären. Mit mäßigem Erfolg.

Dachau - Dass er sich beim Richter lieb Kind machen wollte, konnte man dem Angeklagten nun wirklich nicht nachsagen. Er kam zehn Minuten zu spät zur Verhandlung ins Dachauer Amtsgericht, knallte Autoschlüssel und eine Packung Marlboros auf den Tisch, und auf die Frage, wo denn sein Anwalt abgeblieben sei, antwortete der 62-Jährige brüsk: „Ich bin ohne Verteidiger da. Brauch ich nicht für diese Lappalie!“

Die Staatsanwaltschaft sah „diese Lappalie“ aber anders. Sie hatte den gebürtigen Bremer angeklagt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Nötigung. Der Witwer soll sich am 11. März 2024 mit voller Absicht seiner radelnden Nachbarin, mit der er seit Wochen wegen einer Hecke über Kreuz liegt, in den Weg gestellt haben, sodass die in einen Dornenbusch stürzte, sich blutende Wunden zuzog und einen Schock.

Amtsrichter Stefan Lorenz oblag es gestern, die Wahrheit in dem Nachbarschaftsstreit zu finden. Als Zeugen geladen waren die gestürzte Radlerin sowie eine weitere Nachbarin, die sich – so viel sei schon hier verraten – als absolut nicht hilfreich erwies. Fast könnte man sagen: In der Geschichte des Dachauer Amtsgerichts dürfte es selten Zeugen gegeben haben, die noch weniger wussten als diese 78-Jährige.

Was sich nach gut 90 Minuten sicher sagen ließ: Der Angeklagte, wohnhaft in der Hausnummer 12, und seine 72-jährige Nachbarin aus der Hausnummer 10, stritten sich seit Anfang März wegen Heckenschnitts. Dabei kam es auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung, wobei beide Seiten behaupteten, der jeweils andere sei der Aggressor gewesen.

An jenem 11. März dann eskalierte die Situation, als der 62-Jährige am Vormittag gegen 10 Uhr mit seiner 78 Jahre alten Nachbarin auf dem schmalen Fuß- und Radweg ihrer Siedlung stand und ein Pläuschchen hielt. Die 72-Jährige wollte an den beiden vorbeiradeln – wobei die Meinungen über die Geschwindigkeit auseinander gingen. Just im Moment des Vorbeiradelns aber trat der 62-Jährige zur Seite. Um ihn nicht über den Haufen zu fahren, wich die Radlerin in die Dornen aus – und zerkratzte sich ihre Hand.

„Versehen im täglichen Umgang“

Der gelernte Elektrotechniker behauptete standhaft vor Gericht, die heran radelnde Nachbarin nicht bemerkt zu haben. Sein Schritt zur Seite sei „ein Versehen im täglichen Umgang“ gewesen, der Sachverhalt werde „unnötig aufgebauscht“, und eine Geldstrafe werde er daher auch keinesfalls akzeptieren!

Seine Nachbarin aber wollte eine Strafe. Der 62-Jährige sei zu dieser Zeit „sehr aggressiv“ gewesen, „er hatte wahnsinnig viel Wut“ auf sie. Der Unfall sei absichtlich herbeigeführt worden und wäre leicht zu vermeiden gewesen. Tagelang sei sie deswegen „ordentlich verklebt gewesen“!

Die einzige Frau, die gestern Licht ins Dunkel der Unfall-Frage hätte bringen können, war besagte 78-Jährige. Sie hatte sich zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Angeklagten unterhalten, sie hatte die radelnde Nachbarin sogar gegrüßt. Doch die alte Dame konnte sich nicht erinnern. „I woaß gar ned, warum i da bin“, wiederholte sie verzweifelt. Sie reagierte überrascht, als sie ihren 62-jährigen Nachbarn auf der Anklagebank sitzen sah – wohlgemerkt hatte der sie eine Stunde vorher mit zum Dachauer Amtsgericht genommen. Die Seniorin schaffte es auch, sich im überschaubaren Amtsgericht, das nur über zwei Sitzungssäle verfügt, zu verlaufen. Als sie dann noch erklärte, „koa Schmerzensgeld“ zu wollen, entließ sie Richter Lorenz. Nein, sagte er nachsichtig, die Zeugin werde kein Schmerzensgeld bekommen. Sie hätte lediglich ihre Eindrücke schildern sollen. Ihre Antwort: „Is des a Kindergarten!“

Tatsächlich hatte sie damit wohl nicht so unrecht. Den Unfall bewertete Lorenz als fahrlässige Körperverletzung, eine Absicht war dem 62-Jährigen schlicht nicht nachzuweisen. Dennoch muss er für seine Fahrlässigkeit zahlen: 1800 Euro. Beiden Nachbarn gab der Amtsrichter schließlich noch mit auf den Weg, ihr Verhältnis dringend in Ordnung zu bringen. Man müsse sich ja nicht mögen, aber vielleicht „zumindest ,Guten Morgen‘ sagen“.

Auch interessant

Kommentare