20 Jahre nach Verbot im eigenen Land - Italien verbietet Leihmutterschaft auch im Ausland
In Italien hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt. Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle. Aus Sicht von Kritikern wird hingegen homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen.
Leihmutterschaften im Inland bereits seit 20 Jahren verboten
In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits illegal. Die rechte Dreierkoalition von Meloni will das Verbot jedoch ausweiten, um auch Italiener zu bestrafen, die sich in Ländern um eine Leihmutterschaft bemühen, wo dies legal ist. Der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.
So wird ein Gesetz aus dem Jahr 2004 ausgeweitet, das besagt, dass Menschen, die in Italien an einer Leihmutterschaft beteiligt sind, bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro drohen. Bisher konnten Italienerinnen und Italiener jedoch in Ländern, in denen Leihmutterschaft erlaubt ist, diese dort in Anspruch nehmen.
Wunscheltern suchen im Ausland Leihmütter
Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses nach der Geburt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten verboten. Auch die Vermittlung ist unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Wunscheltern gehen daher dafür ins Ausland.
Kommerzielle oder altruistische Leihmutterschaft
Laut „ZDF“ gibt es zwei unterschiedliche Formen der Leihmutterschaft. Einerseits die kommerzielle, bei der die Leihmutter, die das Kind austrägt, Geld bekommt. Und andererseits die altruistitische Leihmutterschaft, bei der es eine solche Bezahlung nicht vorgesehen ist.
Indien und Mexiko beschränken Leihmutterschaft auf Staatsbürger
Das Modell der kommerziellen Leihmutterschaft existiert dem „ZDF“ zufolge derzeit in den US-Bundesstaaten Arkansas, Illinois und Kalifornien sowie in Indien, Georgien, Mexiko, Südafrika, Russland und der Ukraine. In Indien und Mexiko allerdings haben nur Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Möglichkeit auf eine Leihmutterschaft.
Demgegenüber ist die altruistische Leihmutterschaft dem Bericht zufolge in Australien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland, Kanada, Lettland und den Niederlanden rechtlich erlaubt.