Wohnraum schaffen leicht gemacht? Das sagen Kommunen und Bauträger im Landkreis Erding

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Dachgeschoss-Ausbau: Dafür braucht es künftig keine Baugenehmigung mehr. © Zimmerei Bertl

Das Modernisierungsgesetz setzt unter anderem Stellplatz- und Kinderspielplatzsatzungen der Gemeinden außer Kraft und lockert Baugenehmigungs-Verfahren. Für den Dachgeschoss-Ausbau braucht es keine mehr.

Kurz vor Weihnachten wurden im Bayerischen Landtag mehrere Änderungen der Bayerischen Bauordnung beschlossen, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind. Einige Punkte sorgten in der Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses in Taufkirchen am Dienstag zumindest für eine Schrecksekunde. Mehrere gemeindliche Satzungen, so zum Beispiel auch die zur Festlegung der Stellplätze für neu gebaute Wohnungen, werden außer Kraft gesetzt. Die Gemeinde hat danach auch kein Mitspracherecht mehr bei der Gartengestaltung, zudem bedarf es künftig keiner Genehmigung für Dachgeschossausbauten.

Gemeindetag wehrt sich

Eine neunmonatige Übergangsfrist verschafft den Gemeinden zumindest Luft, um nachzusteuern, sprich: neue Satzungen in den Stadt- und Gemeinderäten zu verabschieden. „Gut, dass diese Frist verlängert wurde“, sagt Franz Wandinger, Bauamtsleiter in der Stadt Dorfen. Denn in der ersten Fassung war die Möglichkeit, neue Satzungen zu erlassen, auf drei Monate begrenzt. Der Städte- und Gemeindetag steuerte gegen, auch bei den Stellplätzen. Da sah die neue Bauordnung zunächst vor, pro Wohneinheit, gleich welcher Größe, nur einen Stellplatz fordern zu können.

Das sorgte in Taufkirchen für Aufregung, obwohl bei dem konkret vorliegenden Bauantrag der „Stellplatzschlüssel der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung erfüllt“ ist, wie aus der Beschlussvorlage hervorging. Für künftige Bauvorhaben befürchtete nicht nur Gemeinderat Harald Vollmer (AfD) allerdings: „Dann parken sie auf der Straße.“ Ein Problem, das vor allem in Erding für Unmut sorgt. Dort soll das neue Gesetz zunächst im Stadtrat zur Sprache kommen, der dann auch über neue Satzungen entscheiden muss, so Stadtjurist Andreas Erhard.

In Dorfen nimmt man in der Verwaltung die Gelegenheit wahr, die bestehende Stellplatzsatzung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, so Wandinger. Die neue gesetzliche Obergrenze von jetzt zwei Stellplätzen stünde auch der aktuellen Satzung nicht im Weg: In der Innenstadt muss in Dorfen nur ein Stellplatz pro Wohneinheit nachgewiesen werden. „Für mehr ist gar kein Platz“, sagt Wandinger und spricht ein Dilemma an: den Leerstand im Zentrum. Eine verschärfte Stellplatzsatzung wäre hier kontraproduktiv, so der Bauamtschef.

Was den Einfluss auf die Grünflächengestaltung betrifft, verfolgt man ohnehin einen progressiven Plan. Hier soll der Punkt „Klima und Grundflächen“ neben Handel, Städtebau und Verkehr im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen werden.

Vorsichtiger Optimismus

„Für Planer und Bauherren bringt das neue Gesetz sicher Vorteile mit sich“, schätzt Andreas Kremser, Geschäftsführer der Kremser Bau GmbH in Norlaching, weil man bestehendes Bauvolumen besser ausnutzen könne. Dass die ausführende Firma profitiert, bewertet er jedoch vorsichtig. „Der Bürokratismus wird deshalb nicht weniger.“ Weniger Stellplätze könnten sogar für Probleme beim Bau sorgen, vor allem bei der Baustelleneinrichtung. „Der Lagerplatz wird kleiner“, so Kremser. Ob das Gesetz dafür sorge, dass Wohnraum schneller entstehe, „wird die Zeit zeigen“, sagt er. Seiner Meinung nach könnten die Gemeinden selbst das Tempo erhöhen, indem sie Bauherren, die Wohnraum im Bestand schaffen wollen, weniger Hürden in den Weg legten und Anträge schneller bearbeiteten. In einem Fall habe ein Kunde dreieinhalb Jahre auf einen Bescheid gewartet, in einem anderen sei der Einspruch einem Bebauungsplan von 1974 zugrunde gelegt worden.

Karsten Vieth aus dem Vorstand der Baugenossenschaft in Erding hält es auch noch für „viel zu früh, um eine Bewertung abzugeben“. Man habe bereits unabhängig von der neuen Gesetzeslage „baurechtliche Möglichkeiten zur Verdichtung geprüft und attraktive Potenziale ermittelt“, sagt er. Um weiter zu wachsen, arbeite man aber derzeit auch an der Entwicklungsrichtung und zwar „innerhalb der Rahmenbedingungen der Baugenossenschaft und der aktuellen Rechtsprechung und den zu erwartenden Auswirkungen“.

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