Wegen vergessenem Arbeitsvertrag: Unternehmen muss Mitarbeiter mehrere Tausend Euro zahlen

In Frankreich muss ein Unternehmen einem ehemaligen Matrosen mehrere Tausend Euro zahlen, weil er nicht rechtzeitig über das Ende seines befristeten Vertrags informiert wurde. Er erfuhr erst zwei Jahre später davon, wie die französische Nachrichtenplattform "Le Journal du Net" berichtet.

Schweigen des Arbeitgebers lässt Vertrag formal bestehen

Der Matrose hatte im August 2015 einen befristeten Vertrag zur Vertretung eines abwesenden Kollegen begonnen. Schon einen Monat später erlitt er einen Arbeitsunfall. Sein Vertrag lief laut "Le Journal du Net" weiter, da der Stammmatrose noch beschäftigt war. 

Im Juli 2017 wurde der Festangestellte gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt hätte auch der Ersatzvertrag enden müssen. Der Arbeitgeber unterließ jede Mitteilung an den Ersatzmatrosen. Das Schweigen führte dazu, dass das Arbeitsverhältnis formal fortbestand.

Justiz
Der Fall zog sich über mehrere Jahre vor Gericht (Symbolbild). IMAGO / Bihlmayerfotografie

Gericht bestätigt Umwandlung in unbefristeten Vertrag

2019 wurde der Ersatzmatrose aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit für untauglich erklärt. Der Arbeitgeber zahlte das Gehalt nicht weiter und unternahm keine Wiedereingliederung. Im Januar 2020 erhielt der Matrose alle Unterlagen über das Vertragsende. Daraufhin reichte er Klage ein, um den Vertrag in einen unbefristeten umwandeln zu lassen.

Das Arbeitsgericht der französischen Stadt Rennes entschied im Februar 2024 zu Gunsten des Matrosen und wandelte seinen Vertrag in einen unbefristeten um. Der Kassationsgerichtshof – das höchste Gericht für Zivil- und Strafrecht in Frankreich – bestätigte diese Entscheidung im November 2025.

Befristete Arbeitsverträge können mit Sachgrund länger dauern

Ein Arbeitsvertrag darf laut Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, wie "verdi" erklärt. Dabei kann ein Vertrag mit Sachgrund auch länger als zwei Jahre dauern, zum Beispiel bei der Vertretung eines Mitarbeiters während der Elternzeit.

Das Gesetz nennt konkret Beispiele für zulässige Sachgründe:

  1. Vorübergehender betrieblicher Bedarf an Arbeitsleistung.
  2. Anschluss an Ausbildung oder Studium, um den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.
  3. Beschäftigung zur Vertretung eines anderen Mitarbeiters.
  4. Besonderheiten der Arbeitsaufgabe, die eine Befristung rechtfertigen.
  5. Befristung zur Erprobung des Arbeitnehmers.
  6. Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen.
  7. Vergütung aus Haushaltsmitteln, die nur für eine befristete Beschäftigung vorgesehen sind.
  8. Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs.