„Trümmerfeld“ dank Vollrausch am Mittag: Amtsgericht verurteilt Münchner (26) zu Bewährungsstrafe

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Vor dem Wolfratshauser Amtsgericht stand ein Münchner wegen einer Trunkenheitsfahrt in Geretsried. © DPA

Weil er im November 2023 betrunken die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, musste sich ein 26-jähriger Münchner vor dem Amtsgericht verantworten.

Geretsried – Ein „Trümmerfeld“ bot sich den Polizisten, die am 23. November vorigen Jahres um die Mittagszeit zu einem Unfall an der Blumenstraße in Geretsried gerufen wurden. Ein völlig demolierter roter Mazda-SUV stand quer zur Fahrbahn am Straßenrand. Der Fahrer lag neben seinem Auto, wurde bereits von Sanitätern versorgt. Von der B11-Kreuzung kommend hatte der Münchner (26) die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, war gegen eine Mauer gefahren, mit einem Lichtmast kollidiert und dann auf die Straße zurückgeschleudert worden.

Eine Blutprobe, die dem Mann noch am Unfallort entnommen worden war, offenbarte den Grund für den Crash: Der Unfallverursacher hatte mit rund 2,3 Promille Alkohol im Blut am Steuer gesessen. Nun wurde er vom Amtsgericht Wolfratshausen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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„Das stimmt alles, was da vorgelesen wurde“, ließ der 26-Jährige die Dolmetscherin übersetzen, nachdem der Staatsanwalt die kurzgefasste Anklage verlesen hatte. Den Richter beschäftigte vor allem die Frage: „Wieso hat jemand am helllichten Tag schon so einen Rausch?“ Die Antwort: „Es war Winter, es war kalt und ich hatte Stress in der Arbeit. Deshalb habe ich getrunken. Das war wohl zu viel. Ich habe überhaupt nicht nachgedacht.“ Zum „Aufwärmen“ will der Heizungsinstallateur während der Arbeit einen 35-prozentigen Kräuterlikör genossen haben. Eine von der Polizei durchgeführte Rekonstruktion des Unfalls hatte ergeben, dass der Beschuldigte mit einer Geschwindigkeit von „50 bis 60 km/h mit voller Wucht gegen die Mauer gekracht ist“, wie ein Polizist als Zeuge vor Gericht erklärte. Der Mann hatte dabei ein riesiges Glück: Hätte er nur ein paar Meter früher die Kontrolle verloren, wäre er womöglich in einen Imbiss gerast, in dem zur selben Zeit einige Bauarbeiter beim Mittagessen saßen.

Sechs Monate auf Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe

Strafschärfend wirkte sich aus, dass dem Angeklagten schon im Januar 2020 „das Recht aberkannt worden war, seinen ausländischen Führerschein in Deutschland zu benutzen“, wie der Staatsanwalt aus der Anklageschrift zitierte. Eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis war dem Mann nie ausgestellt worden. Und die Fahrerlaubnis, die der Mann zwischenzeitig in seiner Heimat neu erworben hatte, wird hierzulande ebenfalls nicht anerkannt.

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Neben der Haftstrafe von sechs Monaten ordnete Richter Helmut Berger an, dass dem Angeklagten vor Ablauf von noch 22 Monaten in Deutschland keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden darf. Außerdem muss der 26 Jahre alte Münchner 2000 Euro Geldbuße an den Verein zur Förderung der rechtsmedizinischen Forschung in München zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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