„Er ist kein guter Mann“: Anzinger (46) würgt Freundin – und muss in Haft
Im Totschlags-Prozess am Münchner Landgericht ist das Urteil gefallen: Vier Jahre muss ein Mann aus Anzing ins Gefängnis, weil er seine Freundin töten wollte. Da der 46-Jährige jedoch noch rechtzeitig von ihr abgelassen hatte, kam das Gericht letztlich „nur“ zu einer gefährlichen Körperverletzung.
Anzing – In dem Moment, als alle Pläne für ein gemeinsames Leben zusammenbrachen, legte er seine Hände um ihren Hals. Er drückte zu, wieder und wieder. Sie sollte sterben. Doch sie überlebte.
Für den Angriff auf seine Freundin muss ein 46-jähriger Mann aus der Gemeinde Anzing vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht München II verurteilte ihn am Donnerstag zu der Strafe – nicht wegen versuchten Totschlags, auf den die Anklage lautete, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung.
Zeugin nicht vor Gericht erscheinen – Video spiegelt Martyrium
Richter Thomas Bott war überzeugt, dass der Mann die Frau in Rage töten wollte, nachdem sie ihm verkündet hatte, dass sie ihn verlassen wolle. Dann habe er jedoch rechtzeitig von ihr abgelassen. Was Juristen als strafbefreienden Rücktritt bezeichnen, bedeutet für den Anzinger einen um viele Jahre verkürzten Aufenthalt hinter Gittern. Das Opfer selbst war nie vor Gericht erschienen, um eine Zeugenaussage zu machen. Die Frau arbeitet als Prostituierte und ist drogensüchtig.
Eine Einlassung von ihr gibt es dennoch: Im Krankenhaus liegend hatte sie, noch schwer gezeichnet von der Attacke, einer Polizistin ihr Martyrium geschildert. Das Video hatte Richter Bott am vorletzten Prozesstag vorgespielt. Darin schildert die Frau, wie sie den Angeklagten auf dem Straßenstrich von Kassel kennenlernte, erst als Kunde, dann als Liebhaber und schließlich als Retter. Ein Leben mit ihm sei ihr als Ausweg aus ihrer von Drogensucht gezeichneten Existenz erschienen. Laut Staatsanwaltschaft setzte auch der Angeklagte fortan alles auf ein Leben mit ihr.
„Er ist kein guter Mann“: Anzinger habe Opfer immer wieder Angst gemacht
Tatsächlich, sagt die Frau aus, habe sie nach einiger Zeit herausgefunden: „Er ist kein guter Mann.“ Er habe ihr Angst gemacht. Während der Schilderungen schüttelte der Angeklagte immer wieder den Kopf.
Unmittelbar nachdem sie in Frankfurt eine kurze Haftstrafe abgesessen hatte, holte der 46-Jährige sie zu sich nach Anzing. Er wollte sie nach eigenen Angaben in eine bürgerliche Existenz, in die seinige, begleiten. Doch die Partnerin fühlte sich überfordert. Sie sagte ihm, sie wolle am nächsten Tag zurück zu ihrer Mutter nach Kassel. Daraufhin rastete der Angeklagte aus. Er schlug sie, warf sie auf den Boden, würgte sie. Dass sie dabei bewusstlos wurde, ist nach Ansicht der Strafkammer nicht erwiesen. Dies ist Teil der Gründe, dass der Angeklagte von einem Urteil wegen versuchten Totschlags verschont wurde.
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Gerettet wurde seine damalige Freundin schließlich durch eine Nachbarin, die den Kampf hörte, und die Polizei alarmierte. Das Opfer soll mittlerweile in Dortmund leben, vor ihrer Zeugenaussage tauchte sie unter – wohl auch, um die dramatische Situation von damals nicht ein weiteres Mal durchleben zu müssen.