Tauziehen um einen Arbeitsvertrag für die Kenianerin Wendy O. geht weiter. Längst hätte sie einen Job im Waldgasthof Buchenhain antreten können, doch die Behörden machen es ihr schwer. Jetzt gab es einen neuen Termin im Landratsamt.
Arbeitsplatz mit Zukunftsperspektive oder stattdessen das staatliche Bürgergeld-Konstrukt? Darum geht es im Fall der Kenianerin Wendy O., die einen Job im Waldgasthof Buchenhain (Gemeinde Baierbrunn) längst hätte antreten können, dies mangels behördlicher Genehmigung aber nicht darf. Ein neuerlicher Termin mit allen Beteiligten im Landratsamt München brachte immer noch keine Lösung.
Dass die 29-Jährige in ihrer Heimat einst einen Bachelor-Abschluss im Bereich Tourismus/Hotelfach gemacht hat: Das ist letztlich der Knackpunkt. Wie soll man die Kenianerin, die aktuell noch im KWA-Stift in Unterhaching wohnt und, nach einer dort gescheiterten Pflege-Ausbildung, zurück will in ihr eigentliches Metier, im neuen Job bezahlen?
Im Raum steht der Vorwurf Ausbeutung
Im Waldgasthof Buchenhain hätte Wendy O. am 1. September anfangen können – doch die Ausländerbehörde im Landratsamt verweigerte, im Schulterschluss mit der Agentur für Arbeit und dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), die Zustimmung. Die Kritik: das Arbeitsverhältnis sei, gemessen an der Qualifikation, unterbezahlt. Im Raum steht der Vorwurf: Ausbeutung. Weshalb man die Kenianerin schützen müsse.
„Mit dem, was wir bieten, sind wir von Ausbeutung meilenweit entfernt“, sagt Hotelier Stefan Kastner, Inhaber des Waldgasthofs Buchenhain. Es gehe um eine „Mischung aus Arbeitskraft und Azubi“, das Gehaltsgefüge müsse insgesamt passen, es gehe letztlich „um Kleinigkeiten“. Wie klein oder groß die Gehaltsdifferenzen sind nach Auffassung der Agentur für Arbeit, unter Berücksichtigung der Dehoga-Tarifempfehlungen – darum dreht es sich letztlich in diesem Einzelfall zwischen Vollzeitbeschäftigung und Bürgergeld.
Alles dreht sich um Regeln
Wolfgang Kort (86), einst Leiter von Goethe-Instituten im Ausland und seit zweieinhalb Jahren Bewohner im KWA-Stift in Unterhaching, wo er Wendy O. kennenlernte und ihr Deutsch-Unterricht gab, war beim Termin im Landratsamt dabei. Sein Eindruck: Alle Seiten hätten „sich ehrlich bemüht, im Rahmen dieser Regeln den Knoten zu lösen“. Aber reicht das?
Diese Regeln, um die dreht sich alles. Die Arbeitsagentur verweist auf die Tarifverträge der Dehoga, der Waldgasthof Buchenhain wiederum darauf, nicht tarifgebunden zu sein. Hotelchef Stefan Kastner sagt: „Irgendwo gibt es eine Grenze, intern muss das Gehaltsgefüge passen.“ Bachelor hin oder her, wenn die Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen? Ein Aspekt in diesem Fall.
Kein Helfergehalt für Fachkraft mit Bachelor
Die Agentur für Arbeit sieht das anders, Pressesprecher Jorge Büttner sagt: „Wir können dem Vertrag nicht zustimmen, einer Fachkraft mit Bachelor kann man kein Helfergehalt anbieten, das ist nicht tarifkonform.“ Und: „Zum Schutz vor Ausbeutung müssen nach Fachkräfteeinwanderungsgesetz Arbeitskräfte ortsüblich bezahlt werden, um eine Arbeitsgenehmigung und hieraus resultierend eine Aufenthaltsberechtigung zu erhalten.“
Die Dehoga habe das Gehalt als zu gering eingestuft. Nun geht es, in den nächsten Tagen, konkret darum, „Sachbezugswerte“ wie eine kostenlose Verpflegung, die 333 Euro pro Monat entsprechen, anzurechnen – dann nämlich, glaubt Wolfgang Kort, „wäre die Forderung der Agentur für Arbeit erfüllt“, man könne „die Kuh vom Eis bringen“. Freie Bahn also für Wendy O. und ihren Traumjob? Zwischen Bürokratie und Optimismus: Bis zum 15. September soll die Entscheidung fallen, so oder so.