Die junge Kenianerin Wendy O. (28) könnte schon längst im Waldgasthof Buchenhain arbeiten. Der Arbeitsvertrag liegt vor. Doch Arbeitsagentur und Hotel- und Gaststättenverband legen ihr Steine in den Weg.
Es gibt eine potenzielle Fachkraft mit Perspektive, einen Arbeitgeber in spe, einen promovierten Unterstützer – und die Blockade durch Behörden-Bürokratie. Der Fall von Wendy O. sorgt bei jenen, die der 28-Jährigen aus Kenia den nächsten Karriereschritt ermöglichen wollen, für Kopfschütteln. „Absurdistan? Nein, Deutschland!“, sagt Dr. Wolfgang Kort, Mentor der Kenianerin.
Arbeitsagentur hat Stelle vermittelt
Doch der Reihe nach. Ursprünglich hat Wendy O. in Kenia Tourismus und Hotelfach studiert, in Mombasa sammelte sie erste Berufserfahrung in einem Hotel. Dann ging sie, um ihre Kenntnisse zu erweitern, als Au-pair nach Deutschland. Anschließend arbeitete sie im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem Krankenhaus in Starnberg, entschloss sich zu einer Ausbildung in der Altenpflege im KWA-Stift in Unterhaching, stellte aber fest, dass sie lieber zurück möchte zu ihren beruflichen Wurzeln: in die Gastronomie. Die Jobbörse der Agentur für Arbeit vermittelte ihr eine Stelle im „Waldgasthof Buchenhain“, wo Inhaber Stefan Kastner der Kenianerin gern eine langfristige Perspektive bieten will.
Ein Arbeitsvertrag existiert schon – plus günstige Personalwohnung, Verpflegung und Deutschkurs gibt es gratis dazu. „Wir sehen das Potenzial der jungen Dame und könnten sie hier gut gebrauchen“, sagt Stefan Kastner. Von der Frühstücks-Servierkraft soll Wendy O., wenn sie ihre Deutschkenntnisse verbessert hat, zur Rezeptionistin des Baierbrunner Hotels aufsteigen. „Sie könnte längst bei uns arbeiten. Sie will, wir wollen.“ Was fehlt, ist die Genehmigung der Ausländerbehörde im Landratsamt. Dass es daran hakt, „ist völlig irrwitzig und entbehrt jeder Vernunft“, findet Stefan Kastner.
Dehoga kritisiert Gehaltshöhe
Das Problem in der verschlungenen Entscheidungsfindung: Zuerst muss das Landratsamt die Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen, auch wenn deren Jobbörse die Stelle vermittelt hat. Die Arbeitsagentur wiederum hat den Vertrag dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) vorgelegt – und dort ist man der Ansicht, das angebotene Bruttogehalt von rund 2600 Euro liege etwas zu niedrig. Also: kein Placet der Dehoga, keine Genehmigung vom Landratsamt. „Verweigert die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung, so ist die Ausländerbehörde an diese Entscheidung gebunden. Ermessensspielraum gibt es für unsere Behörde hier nicht“, erläutert eine Sprecherin des Landratsamts.
Dass just die Dehoga als Fachverband in diesem Fall der Bremser ist, erzürnt Stefan Kastner. „Die Dinge werden unnötig verkompliziert. Die Dehoga sollte doch unser Freund sein und nicht unser Feind“, sagt der Hotelier. Die Dehoga lasse außer Acht, dass er Wendy O. „weit mehr als den Mindestlohn“ zahlen würde, dass sie mehr Urlaubstage als üblich erhielte sowie geldwerte Vorteile wie Personalwohnung, Verpflegung und Sprachkurs. „Wir haben einiges vor mit ihr – aber finanziell muss es in unser Gefüge passen.“
Bürgergeld statt Arbeit
Im Unterhachinger KWA-Stift hat Wolfgang Kort, der jahrzehntelang fürs Goethe-Institut tätig war, der Kenianerin Sprachunterricht gegeben und sie väterlich beraten. „Der Posten in Baierbrunn ist wie gemacht für sie“, glaubt der 86-Jährige. „Ein Jammer, dass diese Chance von den Behörden blockiert wird und eine junge Frau deshalb in der Luft hängt.“ Statt ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, müsse Wendy O. alternativ Bürgergeld beantragen, was sie aber gar nicht will. „Dieses System krankt“, schimpft Stefan Kastner. Für Wolfgang Kort zeigt der Fall „exemplarisch, was in Deutschland schiefläuft: Überkomplexität, Überregulierung, Überbürokratisierung, Mangel an Flexibilität und Pragmatismus“. In den nächsten Tagen soll es nochmal einen gemeinsamen Termin im Landratsamt geben, Stefan Kastner hofft auf eine Lösung: „Denn ewig können wir diesen Zirkus nicht mitmachen.“