Frist endet im Januar: Das droht, wenn Sie Ihren Führerschein nicht umtauschen

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Nach und nach müssen alle, die noch einen Papier-Führerschein haben, diesen umtauschen. Zu Beginn des Jahres läuft wieder eine Frist ab.

München – Einige besitzen ihn noch: Den traditionellen Führerschein, auch bekannt als „Lappen“. Doch die Europäische Union will das beenden. Eine Richtlinie sieht vor, die Führerscheine in der gesamten EU zu standardisieren und fälschungssicher zu machen. Bis 2033 sollen alle vor 2013 ausgestellten Dokumente ersetzt werden. Und auch im Januar droht eine Frist, die nicht verpasst werden sollte.

Diese Jahrgänge haben für den Führerschein-Tausch nur noch bis Anfang des Jahres Zeit

In Deutschland erfolgt der Austausch der Papier-Führerscheine gestaffelt nach Geburtsjahren. Unterschiedliche Jahrgänge haben unterschiedliche Fristen für den Austausch. Wer 1971 oder später geboren wurde und noch einen Papierführerschein besitzt, sollte sich beeilen. Denn die Frist für diese Jahrgänge endet am 19. Januar 2025. Autofahrer, die vor 1971 geboren wurden, waren bereits in den vergangenen Jahren dran.

Geburtsjahr des Fahrers Umtauschfrist für Papier-Führerschein
1971 oder später 19. Januar 2025

Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie haben bis 2033 Zeit. Für den Austausch von Karten-Führerscheinen, die vor 2013 ausgestellt wurden, enden die Fristen erst 2026 und später. Hierbei ist das Ausstellungsdatum der Karte entscheidend.

Ausstellungsjahr des Karten-Führerscheins Umtauschfrist (Quelle: bundesregierung.de)
1999–2001 19. Januar 2026
2002–2004 19. Januar 2027
2005–2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012–18. Januar 2013 19. Januar 2033

Das passiert, wenn Sie die Frist für den Führerschein-Tausch versäumen

Was geschieht, wenn Sie die Frist verpassen und bei einer Autofahrt kontrolliert werden? Verlieren Sie bei versäumter Frist Ihre Fahrerlaubnis? Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht, beruhigt: „Die Polizei kann eine Verwarnung aussprechen und zusätzlich ein Verwarnungsgeld von zehn Euro erheben“, erklärte er gegenüber Focus Online.

Selbst nach einer Kontrolle dürfe man mit dem alten Führerschein weiterfahren. Es bestehe keine Verpflichtung, den ausgetauschten Führerschein danach in einem bestimmten Zeitraum vorzulegen. Laut Marnitz erlischt die Fahrerlaubnis nicht, wenn der Führerschein nicht umgetauscht wird. Die Erlaubnis ist unbefristet gültig, das Führerscheindokument jedoch nur für 15 Jahre.

Marnitz warnt jedoch, dass es im Ausland zu größeren Problemen kommen könnte, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht wird.

Ein alter Führerschein aus Papier und ein neuer Führerschein aus Plastik werden gezeigt.
Aus Alt wird Neu: Die Plastikkarte ersetzt seit vielen Jahren den „Lappen“. Nach und nach wird sie Pflicht. © Björn Hake/imago

Debatte um Führerschein-Tausch: Gesundheits-Check für Senioren nötig?

Es wird auch diskutiert, ob vor der Ausstellung eines neuen Dokuments eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden soll. Dies ist besonders für ältere Verkehrsteilnehmer relevant. Das EU-Parlament hat eine solche Regelung jedoch abgelehnt. Sie übergibt die Entscheidung an die Mitgliedstaaten, ob sie beispielsweise einen Gesundheitscheck für Personen über 70 Jahren einführen. Verkehrsminister Volker Wissing äußerte sich im vergangenen Jahr skeptisch zu einer solchen Regelung. Die Bundesregierung informiert dazu auf ihrer Website: „Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.“

Wie Marnitz gegenüber Focus Online erklärte, kann die Führerscheinstelle nur bei offensichtlichen Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit eingreifen. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist die Behörde in der Lage, bei Zweifeln ein Gutachten anzufordern. Marnitz rät daher für den Umtauschtermin bei der Behörde: „Verhalten Sie sich ganz normal.“ (lab)

Auch interessant

Kommentare