Seine Stromrechnung warf bei einem Kunden aus dem Südlandkreis viele Fragen auf. Doch statt Antworten zu liefern, drohte der Anbieter damit, ihm den Strom abzustellen.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Beim Blick auf die Stromrechnung kann man als Verbraucher schon mal zusammenzucken. Doch Hermann K. (Name geändert), ein Hausbesitzer aus dem südlichen Landkreis Bad Tölz, traute schier seinen Augen nicht, als ihm ein Brief von seinem Anbieter „17er Oberlandenergie“ ins Haus flatterte. Eine Nachzahlung von satten 2319,69 Euro wurde von ihm verlangt. Sein Stromverbrauch sollte sich laut der Rechnung gegenüber dem Vorjahr glatt vervierfacht haben, auf stolze 12 375 Kilowattstunden. Das wollte dem Rentner nicht einleuchten. Was ihn besonders frustrierte: Auf jegliche Nachfrage bekam er zur Antwort nichts anderes als Mahnungen bis hin zur Kündigung seines Vertrags und der Drohung, ihm den Strom abzustellen. Erst auf Intervention unserer Zeitung kam es zu einem persönlichen Gespräch, das zumindest teilweise Licht ins Dunkel brachte.
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Verwirrende Verbrauchswerte: „War niemand da, der den Strom abgelesen hat“
Hermann K. ist fest überzeugt: Der auf der Stromrechnung angegebene Verbrauch „ist unmöglich, da ich eine leistungsfähige Fotovoltaikanlage und einen großen Stromspeicher habe“, sagt er. Da sei es nur folgerichtig, dass ein bei ihm installierter Zähler „einen Strombezug von praktisch null erfasst“ habe. Auf der Rechnung aber stand etwas völlig anderes. Die dort aufgeführten Verbräuche waren zudem mehrmals mit dem Vermerk „Ablesung Netzbetreiber“ oder „Hochrechnung“ versehen. „Aber bei mir war nie jemand da, der den Strom abgelesen hat“, sagt er.
Weil er die Rechnung nicht nachvollziehen konnte, wandte sich K. schriftlich an die „17er Oberlandenergie“ und bat um Klärung. Von dem Rechnungsbetrag zahlte er erst mal nur einen Teil. Man könne ja, so sein Vorschlag, den Sachverhalt anhand seiner handschriftlichen Aufzeichnungen der Zählerstände überprüfen.
Statt eines Gesprächs gibt es nur eine Zahlungserinnerung
Doch statt eines persönlichen Gesprächs, das sich K. gewünscht hätte, kamen als einzige Reaktionen erst eine „Zahlungserinnerung“, später eine „Ankündigung der Unterbrechung der Versorgung“, schließlich die „Kündigung des Energieliefervertrags“. Verärgert wandte sich der Rentner daraufhin an unsere Zeitung.
Nachdem die Redaktion die „17er Oberlandenergie“ um Stellungnahme gebeten hatte, meldete sich Geschäftsführer Karl Steingruber umgehend persönlich bei Hermann K., um ein persönliches Treffen zu vereinbaren. Bis dieses zustande kam, dauerte es allerdings noch einige Zeit.
In einer Stellungnahme räumt Steingruber nun einen Fehler seines Unternehmens sein. „Wir hätten frühzeitig das Gespräch suchen sollen“, sagt er. „Genau dafür sind wir ja ein regionaler Anbieter, dass man persönlich miteinander reden kann.“ Er betont aber auch: An den Verbrauchszahlen, die der Kunde anzweifelt, trage die „17er Oberlandenergie“ keine Schuld. „Wir übernehmen die Zählerstände ja nur.“ Ermittelt worden seien sie vom Netzbetreiber Bayernwerk.
Schätzungen statt „Smart-Meter“-Daten
Nach Steingrubers Darstellung handelt es ich um einen vertrackten und sehr speziellen Fall. Auch Bayernwerk-Pressesprecher Michael Bartels erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, dass es hier noch einiges an Klärungsbedarf gebe. Einige Punkte führen beide übereinstimmend an. So sei ein entscheidender Faktor gewesen, dass der Kunde Ende 2023 und Mitte 2024 zwei Wärmepumpen in Betrieb genommen habe. Dies sorge per se schon einmal für einen deutlich höheren Stromverbrauch – gerade im Winter, wenn die nötige Energie nicht von der eigenen PV-Anlage komme.
Damit einhergehend habe das Bayernwerk bei Hermann K. einen „Smart-Meter“ installiert, also einen Stromzähler, der alle 15 Minuten aktuelle Verbrauchs- sowie auch Einspeisewerte per LTE-Funkverbindung übermittelt. Das Problem: Im Haus von K. habe es keine Internetverbindung gegeben, so Bartels. Somit seien beim Bayernwerk keine Daten angekommen. „In solchen Fällen schätzen wir den Verbrauch auf der Basis von sogenannten Standardlastprofilen.“
17er Oberlandenergie will weiter nachforschen
Dafür aber sei es wichtig, dass im betroffenen Haushalt alle großen „Verbraucher“ und „Einspeiser“ – wie Wärmepumpen und PV-Anlagen – korrekt angemeldet seien. Das sei bei K. nicht der Fall gewesen. Damit konfrontiert, sagt K., bei der Installation sei ihm eine ordnungsgemäße Anmeldung bescheinigt worden. Laut Bartels sei bei K. aufgrund des fehlenden LTE-Empfangs im Mai ein anderer Zähler zum Ablesen eingebaut worden. Insgesamt sei aber eine weitere Komplikation, „dass die Kundenanlagen über verschiedene Zähler laufen“.
Steingruber will in Zusammenarbeit mit dem Bayernwerk weiter zu dem Fall nachforschen und dabei auch K.s händische Aufzeichnungen heranziehen. Dazu, ob am Ende eine niedrigere Rechnung herauskommt, könne man aktuell aber noch nichts sagen, meint Bayernwerk-Sprecher Bartels.