Zwischenstopp am Bibisee kommt 56-jähriger Wolfratshauserin teuer zu stehen

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Die Angeklagte redete nicht lange drumherum. © D.-W. Ebener/dpa

Absolut fahruntüchtig war eine 56-Jährige aus Wolfratshausen – und stieg trotzdem ins Auto. Nun musste sie sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Wolfratshausen – Die Angeklagte redete nicht lange drumherum. „Es stimmt so, es tut mir leid“, pflichtete die Wolfratshauserin den sehr knappen Ausführungen der Staatsanwältin bei. Am 10. September 2023 war die 56-Jährige abends auf der Heimfahrt in Geretsried von der Polizei kontrolliert worden.

Weil die Beamten Alkoholgeruch wahrnahmen, ordneten sie eine Blutprobe an. Das Ergebnis: Die Frau war mit 1,18 Promille Alkohol im Blut unterwegs. Weil sie damit die vom Gesetzgeber festgelegte Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) leicht überschritten hatte, musste sie sich nun wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen verantworten.

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Der Grund für ihren Alkoholkonsum: Sie habe am Bibisee Bekannte getroffen, man sei zum Essen gegangen und habe etwas getrunken. „Prosecco, Weinschorlen, ein Schnapserl“, zählte sie auf. Dann habe sie sich auf den circa acht Kilometer weiten Heimweg gemacht. „Bei sehr wenig Verkehr.“

Richter Helmut Berger verurteilte die Wolfratshauserin zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 45 Euro (2025 Euro). Da sie an einem Schnellverfahren teilnahm (ohne Zeugen, weil der Tatvorwurf eingeräumt wird, die Sachlage klar ist) erhielt sie beim Entzug der Fahrerlaubnis einen Monat Rabatt und muss sich nun noch sieben Monate gedulden, bis ihr der Führerschein wieder ausgehändigt wird.

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