Unfassbares Leid, ein rechtliches Problem: „White-Tiger“-Prozess betritt Neuland

Der Prozess gegen den Hamburger Shariar J., der im Internet unter dem Namen „White Tiger“ bekannt wurde, beginnt am heutigen Freitag. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen eine Vielzahl schwerster Straftaten vor, die überwiegend über das Internet begangen worden sein sollen. Beobachter sprechen von einem der extremsten bekannten Fälle digitaler Gewalt gegen Minderjährige.

Mit dem Auftakt vor Gericht rücken nun erstmals die konkreten Anklagepunkte in den Fokus.

Fall „White Tiger“: Hunderte Straftaten – bis hin zum Mordvorwurf

Nach Informationen des „stern“ umfasst die Anklage insgesamt 204 Straftaten. Darunter befindet sich ein besonders schwerwiegender Vorwurf: vollendeter Mord in mittelbarer Täterschaft sowie versuchter Mord in fünf weiteren Fällen. Shariar J. soll gezielt versucht haben, Minderjährige zu Selbsttötungen zu drängen – in einem Fall mit tödlichem Ausgang.

Die Ermittler gehen davon aus, dass er Teil eines international agierenden, pädokriminellen Netzwerks mit dem Namen „764“ war und sowohl allein als auch gemeinsam mit anderen Mitgliedern handelte.

Ein zentraler Teil der Anklage betrifft laut des Berichts systematische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Laut Staatsanwaltschaft soll Shariar J. vor allem junge Mädchen dazu gezwungen haben, sich selbst zu verletzen oder sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Dabei kamen Gegenstände wie Messer oder Rasierklingen zum Einsatz.

Die Taten seien gefilmt und anschließend verbreitet worden. Ermittler sprechen laut „stern“ von einem „beispiellosen Ausmaß grausamster Gewalt“. Insgesamt soll der Angeklagte mehr als 13.000 kinderpornografische Dateien besessen haben.

Vertrauen als Waffe: Wie die Täter vorgingen

Nach Darstellung der Ermittler suchte Shariar J. seine Opfer gezielt über Plattformen wie Snapchat, Instagram, Discord oder Telegram. Er habe psychisch labile Minderjährige identifiziert, Vertrauen aufgebaut und ihnen Freundschaften oder Liebesbeziehungen vorgespielt.

Anschließend seien die Opfer zu Selbstverletzungen, sexuellen Handlungen oder Suizid gedrängt worden. Verweigerten sie sich, habe er mit Bloßstellung oder Veröffentlichung von Aufnahmen gedroht. Teilweise soll er gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Gruppe „764“ agiert haben, die sich gegenseitig zu immer extremeren Taten anstachelten.

Gemeinsam sei den Opfern laut „Welt"-Informationen, dass sie psychisch belastet und besonders manipulierbar gewesen seien. Viele hätten bereits Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen gemacht und befanden sich in psychiatrischer Behandlung.

Der Mordfall Jay Taylor – juristisch besonders heikel

Der schwerste Vorwurf betrifft den Tod des 13-jährigen US-Amerikaners Jay Taylor. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Shariar J. den Jungen über eine ebenfalls minderjährige Finnin dazu gebracht haben, sich umzubringen. Taylor erhängte sich im Januar 2022 an einem Supermarktzaun und übertrug den Suizid live.

Die Finnin gilt nach Einschätzung der Ermittler nicht als Täterin, sondern selbst als Opfer. Sie soll unter massivem Druck von Shariar J. gehandelt haben. 

Um den Mordvorwurf zu belegen, muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass Shariar J. die sogenannte Tatherrschaft innehatte – ein juristisch komplexes Konstrukt, das den Fall den Berichten zufolge zu rechtlichem Neuland macht:  „Die Problematik ist im Ansatzpunkt, dass selbstverletzende Handlungen gar nicht strafbar sind", sagte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Mia-Christine Sperling-Karstens laut „NDR“. „Die werden erst dann strafbar, wenn der Täter das Opfer als Werkzeug einsetzt, als Werkzeug gegen sich selbst oder gegen andere." 

Das setze aber wiederum voraus, dass er auch „Tatherrschaft" habe. „Das heißt, er muss wissen, dass das Opfer einen Defekt aufweist", so Sperling-Karstens. „Entweder ist das eine akute psychische Störung oder eine fehlende Einsichts- und Verstandesreife bei eben ganz jungen Kindern. Und so war es eben hier, wo wir es mit psychisch sehr labilen Kindern zu tun hatten."

Gewalt nicht nur im Netz

Die Gruppierung „764“ gilt als Zusammenschluss junger Täter, die auf Plattformen wie Discord und Telegram extremste Gewaltvideos und Missbrauchsdarstellungen austauschten. Opfer mussten sich laut Informationen des „Deutschlandfunks" Zeichen wie „764“ in den Körper ritzen, entsprechende Aufnahmen galten als Trophäen. Shariar J. soll seit mindestens 2021 zum inneren Kreis der Gruppe gehört haben.

Der Prozess ist auf 82 Verhandlungstage angesetzt und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wie der „NDR“ berichtet, sollen umfangreiche Videoaufnahmen und Chatverläufe ausgewertet werden

Neue Meldung: Angeklagter vor Prozessbeginn angegriffen

Wenige Stunden vor Prozessbeginn wurde Shariar J. laut seiner Anwältin in der Untersuchungshaft von Mitgefangenen angegriffen. Der 21-Jährige war wegen der Wetterlage bereits am Donnerstag in die Haftanstalt am Holstenglacis verlegt worden, wo ihn zwei andere Häftlinge in einem Warteraum attackierten. Seine Anwältin berichtete von Gesichtsverletzungen, eine Gesichtshälfte sei stark angeschwollen. Sie wolle nun prüfen, ob J. überhaupt verhandlungsfähig sei.

Sollte Shariar J. am Ende wegen Mordes verurteilt werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft – mehr lässt das Jugendstrafrecht nicht zu, da er zur Tatzeit überwiegend minderjährig war. 

Der Prozess gilt schon jetzt als möglicher Präzedenzfall – nicht nur wegen der Brutalität der Vorwürfe, sondern auch wegen der Frage, wie weit strafrechtliche Verantwortung im digitalen Raum reicht. Die Hamburger Gerichtssprecherin Marayke Frantzen erklärte gegenüber dem „NDR": „Hier stellen sich grundsätzliche Fragen, die in dieser Konstellation so konkret noch von keinem Gericht entschieden worden sind. Und auch nicht in dieser Dimension.“