„Die Uhr tickt für Lauterbach“: Nach Cannabis droht nächsten Plänen die Hängepartie
Karl Lauterbach will 2024 noch einiges schaffen. Bei zwei Gesetzen aus dem Gesundheitsbereich dauert es aber wohl länger als geplant.
Karl Lauterbach (SPD) hat große Ambitionen. Im Juni 2023 kündigte der Gesundheitsminister 14 Gesetzesentwürfe bis Juli 2024 an, also mehr als ein Gesetz pro Monat. Einige davon sind bereits umgesetzt, etwa das Digitalgesetz rund um das E-Rezept oder das Cannabis-Gesetz, das nach monatelangem Hin und Her zum 1. April verabschiedet wurde. Bei anderen Vorhaben dauert es womöglich länger. Zwei aktuelle Vorhaben aus dem Gesundheitsministerium verzögern sich.
Zwei Lauterbach-Gesetzen droht Verzögerung
So sollte das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eigentlich am Mittwoch (8. Mai) im Kabinett beraten werden, taucht auf der aktuellen Tagesordnung jedoch nicht auf. Es wird damit frühestens am 15. Mai beraten. Noch später soll die Beratung beim Gesundheitsversorgungsgesetz (GVSG) anstehen.
Hier wird der 22. Mai anvisiert, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet – in der Vergangenheit war von Ende April die Rede. Lauterbachs Bundesgesundheitsministerium wollte sich auf Anfrage von IPPEN.MEDIA nicht zu Kabinettssitzungen äußern.
CSU; „Die Uhr tickt – für Lauterbach, aber auch für die Krankenhäuser“
Damit Lauterbach sein Juli-Ziel erreicht, ist womöglich eine Fristverkürzung nötig. Dieser müssen die Bundesländer zustimmen. Nicht alle Länder begrüßen jedoch die bisherigen Entwürfe. Allen voran am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und an Lauterbachs geplanter Krankenhausreform gibt es Kritik. Etwa aus Bayern, wo Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sogar bereits mit Klage gegen Lauterbach gedroht hatte.
Aus der Opposition kommt weiter Gegenwind: „Mit seinem gewagten, möglicherweise verfassungswidrigen Konstrukt an den Ländern vorbei riskiert Lauterbach das Scheitern dieser wichtigen Reform“, sagt der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger IPPEN.MEDIA. „Die Uhr tickt – für Lauterbach, aber auch für die Krankenhäuser.“ (as)