„Einfach rücksichtslos“: Seniorin entgeht nur knapp Kollision mit Radler - direkt vor ihrem Haus
Eine Anwohnerin der Königsdorfer Straße wollte vor kürzlich ihre Fensterbretter zur Straße hin säubern. Beinahe wurde sie dabei von einem Radler umgefahren. Der Schreck bei der Seniorin sitzt tief.
Wolfratshausen - Der Schreck sitzt bei Martha Seifert (Name von der Redaktion geändert) noch immer tief. Die fast 90-Jährige ist Anwohnerin der Königsdorfer Straße. Ihre Haustür grenzt direkt an den Gehweg. An einem sonnigen Tag beschloss die Seniorin, die Fensterbretter an der zur Straße liegenden Hausfront von außen zu säubern – und wurde beinahe von einem Radfahrer umgefahren.
Wolfratshausen: Seniorin will Fensterbretter putzen - und wird beinahe von Radler umgefahren
„Ich war fast fertig, drehte mich um – und da war er“, berichtet sie. Ihrer Stimme ist die Fassungslosigkeit anzuhören. „Er“ war in diesem Falle ein Radler, der ungebremst auf die ältere Dame zufuhr. „Hinter ihm radelte ein kleines Kind. Ich vermute, dass er während der Fahrt kurz zurückgeschaut hat, um zu sehen, wo es bleibt.“
Seifert entging knapp einer Kollision. „Mir ist danach bei der Vorstellung, was alles hätte passieren können, regelrecht schlecht geworden. Ich meine, warum lässt er das Kind nicht vor sich fahren, um es im Auge zu behalten? Und warum muss er überhaupt auf dem Gehweg, der eh nicht besonders breit ist, fahren?“
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Die Seniorin hat schon öfter beobachtet, wie auch Radler, die kein Kind begleiten, lieber auf dem Gehweg, als auf der Straße fahren – und zeigt dafür in gewisser Weise sogar Verständnis hinsichtlich des enormen Verkehrsaufkommens auf der Königsdorfer Straße. „Aber das, was sich hier zum Teil abspielt, ist nicht mehr zu verantworten. Es ist einfach nur rücksichtslos.“
Und was sagt die Straßenverkehrsordnung dazu? Eine Frage, die Polizeiobermeister Nathanael Achenbach, Mitarbeiter Verkehr in der Polizeiinspektion Wolfratshausen, beantworten kann. „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sogar den Gehweg benutzen, Kinder bis zum vollendeten zehnten dürfen dort radeln.“
Dürfen Radler Gehweg nutzen? Wolfratshauser Polizei klärt auf
Soweit ein Kind der ersten Gruppe von einer Aufsichtsperson begleitet werde, „darf auch diese den Gehweg nutzen“. Dennoch gelte, dass auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen ist: Sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
Grundsätzlich gilt ein Fahrrad als Fahrzeug und gehört somit auf die Straße. Auf dem Gehweg darf man damit nur fahren, wenn es eine entsprechende Beschilderung erlaubt. Ist ein eigener Radweg vorhanden, kann dieser sogar als benutzungspflichtig durch ein blaues Schild mit weißem Fahrrad, auch in Kombination mit einem Fußgängersymbol gekennzeichnet sein und muss somit befahren werden. Fehlt die Beschilderung, kann der Radler selbst entscheiden, ob er ihn oder die Straße nutzt.
Ein Blick in den Bußgeldkatalog zeigt, dass es teuer werden kann. „Verbotswidriges Befahren des Gehwegs kostet 55 Euro, mit Behinderung 70 Euro, mit Gefährdung eines anderen 80 Euro“, heißt es dort. Kommt es zum Unfall, sind 100 Euro fällig. Übrigens: Auch für E-Scooter ist der Gehweg tabu. Bei Zuwiderhandlung werden mindestens 55 Euro erhoben. sh