Während Kunden auf Kosten sitzenbleiben, stecken Pleite-Chefs 25.000 in neue Firma

Kunden beschweren sich über den Online-Shop der Marke Midoya. Obwohl das Insolvenzverfahren seit dem 11. August läuft, nimmt der Online-Shop weiterhin Bestellungen entgegen.

Auf der Bewertungsplattform Trustpilot äußern sich Kunden frustriert über den Kundenservice. In den letzten Tagen häufen sich negative Bewertungen, die den Kundenservice und die trotz Bestätigung nicht bearbeiteten Retouren kritisieren.

Gründer starten Immobilienfirma mitten im Insolvenzverfahren

Laut der "Hannoversche Allgemeine" sind die Midoya-Chefs Colin Singh und Max Gaas bereits in einem neuen Unternehmen tätig. Die neu gegründete GS Home & Holiday GmbH bietet Kurzzeitvermietungen von möblierten Appartements an. Für ihre Firma bringen die Unternehmer demnach 25.000 Euro Stammkapital auf, während die verärgerten Kunden auf ihr Geld warten.

Die Wolfsburger Marke, die in einer 1200 Quadratmeter großen Halle in der Autostadt ansässig ist, beschäftigte zeitweise etwa 30 Mitarbeiter. Noch im Herbst rühmte sich die Geschäftsführung mit rund 600 Bestellungen täglich. Aktuell sind nur noch fünf Beschäftigte im Einsatz, teilt die Insolvenzverwalterin mit.

Ein Lager ohne Menschen.
Leere Lager: Die Firma hat über 80 Prozent der Belegschaft entlassen (Symbolbild). Getty Images

Massive Kritik: "Absolut unseriös, das Allerletzte dieser Laden"

Unterdessen formiert sich in den sozialen Netzwerken Widerstand. Eine Facebook-Gruppe, in der sich verärgerte Kunden zusammengeschlossen haben, hat mittlerweile 134 Mitglieder. Wütende Kommentare auf der Bewertungsplattform Trustpilot prangern neben mangelhafter Qualität und unzumutbaren Lieferzeiten vor allem den Kundenservice an.

Viele kritisieren die schlechte Erreichbarkeit. Doch einige Erfahrungsberichte gehen noch weiter und bezeichnen den Online-Shop als "Betrugsfirma". Mitunter hätten Kunden auch fünf Wochen nach der ordnungsgemäßen Retoure, die vom Unternehmen bestätigt wurde, keine Rückzahlungen erhalten. Eine Kundin beschreibt sogar, dass sie statt der geforderten Summe nur einen 10-Prozent-Gutschein erhalten habe. Ihr Fazit lautet daher: "Absolut unseriös, das Allerletzte dieser Laden." 

Diese Rechte haben Kunden bei Insolvenzen

Wird ein Händler insolvent, kann das für Kunden zum Problem werden. Trotz der Zahlungsunfähigkeit haben sie diese Rechte:

  • Forderungsanmeldung: Kunden müssen ihre Ansprüche schriftlich beim Insolvenzverwalter einreichen. Dazu zählen bezahlte, aber nicht gelieferte Waren sowie Schadensersatzforderungen. Die Anmeldung muss nachvollziehbar begründet und mit Belegen wie Rechnungen oder Überweisungsnachweisen ergänzt werden.
  • Widerrufsrecht: Auch bei Insolvenz bleibt das gesetzliche Rückgaberecht bestehen. Kunden können ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Eine vollständige Rückerstattung ist jedoch selten, da die Insolvenzquote über die Höhe der Erstattung entscheidet.
  • Gewährleistung: Der gesetzliche Anspruch auf mangelfreie Ware gilt weiterhin. Ob Reparatur oder Umtausch erfolgt, hängt vom Insolvenzverwalter ab. Bei Herstellergarantie kann sich ein direkter Kontakt zum Produzenten lohnen.
  • Zahlungspflicht: Offene Raten oder Rechnungen müssen trotz Insolvenz beglichen werden. Der Kaufvertrag bleibt gültig, auch wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Eine Einstellung der Zahlungen kann rechtliche Folgen haben.
  • Erstattungsquote: Die Rückzahlung erfolgt nur anteilig und richtet sich nach dem verbleibenden Vermögen. Die Insolvenzquote ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen offenen Forderungen und dem verwertbaren Vermögen des Unternehmens. Eine vollständige Rückzahlung ist in der Regel ausgeschlossen.