„Schwachkopf“-Gate geht in die nächste Runde: Rentner erstattet Anzeige gegen Grünen-Chef
Die Geschichte um Robert Habeck und das „Schwachkopf“-Meme setzt sich fort. Jetzt will der Ersteller Grünen-Chef Felix Banaszak verklagen – liegt die Schuld beim BR?
Berlin – Fortsetzung in der „Schwachkopf“-Affäre um Kanzlerkandidat Robert Habeck (Grüne). Der Rentner, der das „Schwachkopf“-Meme des Politikers einst in Umlauf gebracht hatte, reicht jetzt selbst Klage ein. Und zwar gegen keinen geringeren als den Grünen-Chef Felix Banaszak. Der Grund: Der Rentner bezichtigt sowohl den Politiker als auch den Bayerischen Rundfunk (BR) der Falschaussage und fordert eine Unterlassungserklärung.
„Schwachkopf“-Fall um Robert Habeck geht weiter: Rentner erstattet Anzeige gegen Grünen-Chef
Zum Hintergrund: Der Rentner hatte vergangenes Jahr auf X ein Meme mit dem Inhalt „Habeck als Schwachkopf Professional“ geteilt. Darauf hin fand bei dem Mitte 60 Jahre alten Mann aus Bayern eine Hausdurchsuchung statt. Im Anschluss hagelte es für diese Aktion massive Kritik von allen Seiten. Habeck selbst hatte Anzeige gegen den Mann erstattet und dieses Vorgehen öffentlich verteidigt.

Felix Banaszak hatte die Aktion am 8. Januar in einer Folge der Sendung „Markus Lanz“ relativiert, in dem er sagte: „Der Rentner aus Bayern, der so häufig zitiert wurde, hat ja nicht deshalb eine Hausdurchsuchung bekommen, weil er Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet hat, sondern weil gegen den viele andere Verdachtsfälle auf Volksverhetzung und so weiter parallel vorlagen“. Und weiter: „Niemand bekommt doch eine Hausdurchsuchung, weil er einen Politiker Schwachkopf nennt“.
Lüge im „Schwachkopf“-Fall? Durchsuchungsbeschluss eindeutig
Gegen diese Aussagen geht der Rentner selbst jetzt vor. Denn, wie zuerst die Welt berichtete, sind diese Äußerungen falsch. Auch der Durchsuchungsbeschluss zeige demnach eindeutig, dass es bei der Hausdurchsuchung nur um das „Schwachkopf“-Meme gegangen sei. Es gehe dabei vor allem darum, dass das Meme genutzt wurde, um Robert Habeck als Minister zu diffamieren und ihm die Arbeit schwer zu machen, so die Welt weiter. Als Straftatbestände seien der Paragraf 185, Beleidigung und Paragraf 188, Majestätsbeleidigung aufgeführt worden. Von Volksverhetzung sei keine Rede gewesen.
Inzwischen äußerte sich der Anwalt des Rentners, der ehemalige AfD-Politiker Marcus Pretzell, gegenüber dem Tagesspiegel zu den rechtlichen Schritten, die nun eingeleitet wurden: „Wegen der eindeutig falschen Behauptungen des Herrn Banaszak wird derzeit ein ganzes Bündel an Maßnahmen ergriffen, inklusive auch einer Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Herrn Banaszak“.
Fortsetzung im „Schwachkopf“-Gate: Banaszak beruft sich auf Bayerischen Rundfunk
Im Vorfeld habe der Rentner den Grünen-Chef aufgefordert, die Aussage zurückzunehmen, was dieser jedoch verweigert habe, so die Welt. Berufen habe sich Banaszak dabei auf die Berichterstattung des BR. Schließlich habe der Bayerische Rundfunk das genau so berichtet, wie er es später ausgesprochen hatte. In dem Zuge habe sich Banaszak auch auf das Laien-Prinzip berufen, welches bedeuten würde, dass der Grünen-Chef sich auf die Richtigkeit der Berichterstattung des BR hatte verlassen dürfen.
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Tatsächlich steht in einem entsprechenden Bericht des Bayerischen Rundfunks, dass das „Schwachkopf“-Meme nicht der einzige Grund für die Hausdurchsuchung gewesen sei. Dies stützt der BR auf Aussagen der Polizei. Zu einer erneuten Stellungnahme war der BR gegenwärtig nicht bereit.
Allerdings dürfte auch Banaszak nicht entgangen sein, dass viele weitere Medien, unter anderem IPPEN MEDIA, die Gründe für die Hausdurchsuchung richtig dargestellt hatten. Dies muss sich der Grünen-Chef möglicherweise noch vorhalten lassen. Offenbar sieht sich der Rentner allerdings in einem anderen Fall, wegen eines anderen Posts auf X, mit weiteren Ermittlungen konfrontiert – die möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. (nmr)