Miet-Messis verwüsten Wohnung und hinterlassen jede Menge Müll

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Bis oben hin zugemüllt: ein Raum in der Wohnung. Im Keller sah es genauso aus. © Privat

Massig Müll, zerstörte Möbel und Fäkalien: Messi-ähnliche Zustände und einen immensen Sachschaden soll eine Familie in einer Wohnung im westlichen Landkreis hinterlassen haben. Nun mussten sich Mutter und Großmutter vor dem Amtsgericht verantworten.

Zehn Jahre lang lebte die Familie – Mutter, Großmutter und drei Kinder – in einer Wohnung im westlichen Landkreis. Im März vergangenen Jahres zogen sie aus, nachdem sie gekündigt worden waren und eine Räumungsklage drohte. Doch die Familie ging nicht, ohne die Wohnräume komplett zu verwüsten und einen Schaden in Höhe von 110 000 Euro zu hinterlassen. So lautete die Anklage.

Die Wände waren mit Exkrementen beschmiert. Dazwischen waren Beleidigungen wie „Du kleines Schwein“ und ähnliche Sprüche in Richtung Vermieter zu lesen. Die Zimmerdecken waren mit Lack besprüht, so die Anklage.

Fliesen zerschlagen

Doch das war noch nicht alles: Die heute 40-Jährige und ihre 65-jährige Mutter zerstörten und verunstalteten die Einrichtung, zerschlugen Fliesen und Armaturen, rissen Jalousien aus der Verankerung und vermüllten die Wohnung. In einigen Räumen stapelten sich Möbel. In der Verhandlung wurden Bilder gezeigt, die die Verwüstung zeigten.

Die 40-Jährige musste sich obendrein wegen Bereicherung verantworten. Eine Rechnung für mehrere Übernachtungen mit Frühstück in einem Gasthof im westlichen Landkreis in Höhe von über 600 Euro war nie bezahlt worden. Dort war die Familie einige Tage nach dem Auszug untergekommen.

Geständnis

Einen Teil des Vorwurfs gestanden die beiden Angeklagten ein. Zumindest gab der Anwalt der 40-Jährigen nach rund einer halben Stunde Verhandlung bekannt, dass es „im Zuge des Auszugs zu Sachbeschädigungen gekommen“ sei. Jedoch nicht in dem Ausmaß, wie es in der Anklage lautete.

Auch Sperrmüll sei liegen geblieben. Und es sei zu Schmierereien gekommen, fügte er auf Nachfrage der Richterin an. „An den Wänden?“, hakte sie nach. Verteidiger: „Ja.“ Jedoch nicht mit Fäkalien, schob er hinterher. „Und tut es Ihrer Mandantin leid?“, fragte die Richterin. Auch das bejahte der Anwalt.

Die 65-Jährige, die wegen der psychischen Belastung der Verhandlung fernblieb, ließ über ihre Anwältin ebenfalls einräumen, „ dass im Rahmen des Auszugs einzelne Dinge beschädigt worden seien“. Und: „Es tut ihr sehr leid.“

Kein Sperrmüll

Die Möbel seien nicht unbedingt als Sperrmüll anzusehen, sagte die Richterin. Die Beklagten hätten ihr Eigentumsrecht daran abgegeben. Damit seien sie Bestandteil des Räumungsvergleichs.

Dass die Wände mit Exkrementen beschmiert wurden, sei nicht erwiesen. „Es könnte auch Erde sein“, sagte die Richterin. Sie bezweifelte auch, dass die Beklagten Sachen vom Balkon in den Garten geworfen hätten.

Das Urteil

Die Geständnisse wurden zugunsten der Rentnerin und der Arbeitsuchenden gewichtet. Auch, dass die dreifache Mutter in den vergangenen Wochen einen Teil der Rechnung des Gasthofes in Raten abbezahlt hat. Daneben seien die Beschädigungen kleiner als ursprünglich angenommen, argumentierte die Richterin. Wer für den restlichen Schaden verantwortlich ist, dafür seien Beweise vermutlich nicht auffindbar. Deshalb werde das nicht weiter verfolgt werden, schloss die Vorsitzende.

Weitere geladene Zeugen, darunter der ehemalige Vermieter, wurden nicht angehört. Beiden Frauen wurde am Ende eine Geldstrafe in Höhe von 800 beziehungsweise 900 Euro auferlegt.

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