Weil sie sich trennen wollte: Mann rammte Partnerin Messer in den Hals – Nun fiel Gerichtsurteil

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Ein 47-Jähriger musste sich vor dem Landgericht München II verantworten. © Frank Rumpenhorst

Ein 47-Jähriger rammt seiner Partnerin in einer Weilheimer Asylunterkunft ein Messer in den Hals, weil sie sich von ihm trennen will. Der Mann wird zu einer hohen Haftstrafe verurteilt – auch, weil es nicht das erste Mal ist.

Weilheim/München – Nach einem lebensgefährlichen Messerstich in den Hals seiner Partnerin hat das Landgericht München II einen 47-Jährigen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Kasache ein Messer mit einer 12,5 Zentimeter langen Klinge fast bis zum Anschlag in den Hals des Opfers gestochen und die Ukrainerin damit lebensgefährlich verletzt hatte.

Er wurde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. In das Urteil floss einem Gerichtssprecher zufolge auch ein, dass der Mann massiv vorbestraft ist und unter anderem schon einmal wegen eines versuchten Tötungsdelikts zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden war.

Mann rammte Partnerin Messer in den Hals – Nun fiel Gerichtsurteil

Die Frau hatte sich dem Gericht zufolge nach rund einem Jahr Beziehung vergangenen Dezember von dem Mann trennen wollen, weil dieser im Gegensatz zu ihr keiner Arbeit nachging und es deshalb keine gemeinsame finanzielle Basis gab.

Nach einer Zurückweisung bei einer letzten Aussprache holte der Angeklagte laut Gericht am Tatabend das Messer aus dem Auto und stach ihr vor der Asyl-Unterkunft, in der er bereits Hausverbot hatte, so in den Hals, dass das Messer steckenblieb und zwei Venen durchtrennte. Trotz der akuten Lebensgefahr verließ er den Tatort, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.

Versuchter Totschlag statt versuchter Mord

Die Verteidigungsversuche seien „jenseits von Gut und Böse“ gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Thomas Bott mit Blick auf die schriftliche Einlassung des Angeklagten. Darin hatte dieser angegeben, er wisse nicht, wie das Messer im Hals gelandet sei (wir berichteten).

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Dennoch wertete die Kammer die Tat nur als versuchten Totschlag und nicht wie die Anklage als versuchten Mord. Das Motiv habe nicht eindeutig genug bestimmt und mit Blick auf etwaige niedrige Beweggründe nicht als besonders verwerflich eingestuft werden können. Auch sei die Frau zwar ahnungslos gewesen, doch habe der Angeklagte dies nicht ausgenutzt, sondern die Frau vor dem Stich vielmehr noch zu sich umgedreht. Auch die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung ordnete das Schwurgericht nicht an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von Elke Richter

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