Diese Heizungs-Regel kennen viele Eigentümer nicht – doch bei Missachtung drohen 5000 Euro Strafe
Zum 15. September läuft eine Frist für Eigentümer und Eigentümerinnen von Gasheizungen aus. Diese sollten Hausbesitzer auch ernst nehmen.
München – Zum Beginn der Energiekrise hat die Ampel-Koalition eine Verordnung erlassen, die Eigentümer insbesondere von Gasheizungen zu einem hydraulischen Abgleich verpflichten sollte. Damit sollten reihenweise fossile Heizsysteme effizienter gemacht werden, um Heizkosten zu sparen. Verpflichtet werden sollten nach Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) Gebäude mit mehreren Wohneinheiten.
Man muss „sollten“ schreiben, denn die meisten Eigentümer haben die Pflicht weitgehend ignoriert. Davor hatten Branchenverbände bereits 2023, vor Ablauf einer ersten Frist, gewarnt. Dem Immobilienverwalterverband VDIV zufolge haben bisher nur 17 Prozent der Eigentümer und Eigentümerinnen die Vorgabe erfüllt. Am 15. September läuft die zweite Frist ab.
Hydraulischer Abgleich im Heizungsgesetz verankert: Das müssen Eigentümer wissen
Laut EnSimiMaV sollten Gebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum Ablauf des 30. September 2023 den hydraulischen Abgleich durchgeführt haben. Für Gebäude mit mindestens sechs Einheiten steht die Frist kurz bevor: Bis 15. September 2024 soll die Maßnahme erfolgen. Die Verordnung tritt zum 1. Oktober außer Kraft – und wird dann durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt.
Die Herausforderung für Hausbesitzende: Ein hydraulischer Abgleich ist teuer und aufwendig. Laut dem Portal co2online kann die Maßnahme für Einfamilienhäuser fast 1000 Euro kosten, in Mehrfamilienhäusern geht es dann je nach Anzahl der Wohneinheiten auf die 5000 Euro zu. Darüber hinaus muss man den ganzen Tag einplanen: Zwischen sechs und sieben Stunden dauert der hydraulische Abgleich dem Portal zufolge. Dafür muss man erstmal einen Handwerker oder eine Handwerkerin finden – deren Auftragsbücher sind bekanntlich rappelvoll.
Die Kosten werden gefördert aus dem Topf „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Damit werden 15 Prozent der Kosten staatlich bezuschusst. Trotzdem ist das ein ganzer Batzen Geld, den Eigentümer und Eigentümerinnen zahlen müssen.
Heizkosten sinken durch hydraulischen Abgleich – Mieter profitieren
Die Heizkosten sinken aber dann teils deutlich, wenn man die Maßnahme durchgeführt hat – denn durch den Abgleich wird der Wasserdruck in den Heizungsrohren so angepasst, dass sich die Wärme gleichmäßig in der Wohnung verteilt. Von den gesenkten Heizkosten profitieren die Mieter und Mieterinnen. Der Hausbesitzende kann die Kosten für den hydraulischen Abgleich aber nicht auf sie umlegen.
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Aus all diesen Gründen ist die Umsetzung trotz Verordnung nur schleppend vorangekommen. Und wer den hydraulischen Abgleich laut Verordnung nicht geschafft hat, dem drohen keine Strafen. Viele Eigentümer und Eigentümerinnen werden sich vermutlich also darauf ausruhen, dass die Verordnung sowieso bald vorbei ist. Noch dazu sind die Preise fürs Heizen sowieso gesunken.
Das wäre aber ein Fehler, denn im GEG sind neue Fristen vorgesehen – und bei Nichteinhaltung ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.
Fristen für den hydraulischen Abgleich im Heizungsgesetz: Strafe bei Missachtung
Die Regeln für den hydraulischen Abgleich im GEG gelten ab 1. Oktober 2024, greifen also sofort mit Ablauf der EnSimiMaV. Die Fristen sind (§60b GEG):
- „Eine Heizungsanlage, die nach dem 30.9.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.“ Im Klartext: Bis 30. September 2025 muss der hydraulische Abgleich für eine Heizung, die am 30. September 2009 in Betrieb ging, durchgeführt werden.
- „Eine Heizungsanlage, die vor dem 1.10.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30.9.2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.“
- Ebenfalls ab dem 1.10.2024 ist der hydraulische Abgleich für jede neu errichtete Heizungsanlage – unabhängig vom Energieträger – gesetzliche Pflicht
Jede Heizung muss also früher oder später hydraulisch abgeglichen werden. Das gilt bei älteren Heizungen vor allem für Gas- und Ölheizungen, doch beim Neueinbau einer Heizung ist das auch für eine Wärmepumpen verpflichtend.