Bundestagswahl 2025 - So funktionieren Erst- und Zweitstimme
In der letzten Wochen vor der Bundestagswahl wird viel über politische Programme, Koalitionsmöglichkeiten und Spitzenkandidaten diskutiert. Doch ebenso wichtig wie die inhaltlichen Fragen ist das Verständnis darüber, wie unser Wahlsystem funktioniert. Besonders die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstimme führt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern immer wieder zu Verwirrung.
Bundestagswahl 2025: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt
Mit der Erststimme wählen Sie einen konkreten Kandidaten oder eine konkrete Kandidatin, die direk für Ihren Wahlkreis antreten. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, und bisher war es so, dass jeder dieser Wahlkreise einen direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag entsendet hat. Das war immer derjenige Kandidat oder die Kandidatin, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hatte. Damit war das Direktmandat gewonnen und der oder die Abgeordnete ist in den Bundestag eingezogen.
Doch seit der Wahlrechtsreform ist die maximale Abgeordnetenanzahl auf 630 beschränkt. Ein Direktmandat bedeutet daher nur noch dann den Einzug in den Bundestag, wenn die Partei desjenigen, der das Direktmandat erhalten hat, auch über genügend Sitze im Parlament verfügt. Wie viele dieser Sitze jeder Partei zustehen, wird dabei durch die Zweitstimme entschieden.
Die Zweitstimme entscheidet über die Parteienstärke
Die Zweitstimme ist ausschlaggebend für die Zusammensetzung des Bundestages, da sie über die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien entscheidet. Das funktioniert folgendermaßen: Jede Partei erstellt vor der Wahl eine sogenannte Landesliste mit Kandidatinnen und Kandidaten, die in einer festen Reihenfolge aufgestellt sind. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze kann sie durch diese Liste im Bundestag besetzen. Dabei gilt jedoch: Kandidaten, die ein Direktmandat erworben haben, haben Vorrang vor den durch die Landesliste gewählten Vertretern.
Die Zweitstimme ist somit maßgeblich für die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag und bestimmt, wie stark eine Partei insgesamt vertreten ist.
So gelangen Parteien über Erst- und Zweitstimme in den Bundestag
Durch die Erststimme kann der Wähler im Wahllokal über die regionale Vertretung durch direkt gewählte Abgeordnete bestimmen, während er mit der Zweitstimme das allgemeine Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag bestimmt. Eine Partei kann dabei gleich auf zwei Arten in den Bundestag einziehen. Entweder über das Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde durch das Erreichen von genügend Zweitstimmen oder durch den Erwerb von drei oder mehr Direktmandaten. In letzterem Fall zieht die Partei in Fraktionsstärke in den Bundestag, auch wenn sie eigentlich zu wenige Zweitstimmen dafür bekommen hätte.