Vorstrafe verschwiegen: Saftige Geldstrafe für 28-Jährigen
Ein 28-Jähriger machte gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben. Das hatte ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Wolfratshausen.
Wolfratshausen – Im Formular, mit dem er beim Landratsamt beantragt hatte, seine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern, machte ein Wolfratshauser eine falsche Angabe: Dieser Lapsus zog ein Verfahren nach sich, in dessen Verlauf der 28-jährige Dreher wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt, weshalb die Sache nun vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verhandelt wurde.
Im Jahr 2020 per Strafbefehl verurteilt
Am 31. Mai 2022 stellte der in der Flößerstadt lebende Türke zum ersten Mal einen Verlängerungsantrag. In das weiße Feld neben der Frage, ob er vorbestraft sei, trug er ein: nein. Dadurch verheimlichte er, dass er im Sommer 2020 per Strafbefehl in Deutschland verurteilt worden war. Genauso verhielt er sich, als er ein Jahr später erneut seinen Aufenthaltstitel verlängern wollte. Dabei handelte der Mann, der vom persönlichen Erscheinen im Gerichtssaal entbunden worden war, mit gutem Gewissen, wie seine Verteidigerin dem Gericht glauben machen wollte.
Staatsanwalt und Amtsrichter melden erhebliche Zweifel an
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Ihr Mandant habe sich zuvor von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser habe ihm versichert, dass er nicht vorbestraft sei, übermittelte die Verteidigerin die Aussage des Angeklagten. Staatsanwalt und Richter schüttelten nur den Kopf. „So etwas kann doch keiner, der egal welches juristische Studium auch nur irgendwie bestanden hat, geraten haben“, zweifelte Richter Helmut Berger: Spätestens beim zweiten Mal, als gefragt wurde, ob er schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, hätte der Beschuldigte ins Grübeln kommen können. „Und wenn ich unsicher bin oder es nicht verstehe, dann frage ich halt, wie es gemeint ist und ob ich das angeben muss.“ Wegen vorsätzlicher Körperverletzung war der Wolfratshauser seinerzeit zu 120 Tagessätzen verurteilt worden.
Verteidigerin beantragte Freispruch für ihren Mandanten
Der Staatsanwalt wertete die über die Rechtsanwältin vorgetragene Einlassung des Angeklagten ebenfalls als Schutzbehauptung. „Dieser Begriff ist wohl nie treffender gewesen als in dieser Sache“, betonte der Amtsrichter wenig später in seiner Urteilsbegründung, nachdem er den 28-Jährigen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 80 Euro – insgesamt 10 400 Euro – verurteilt hatte. Die Verteidigerin mochte in der Handlung ihres Mandanten keinen Vorsatz erkennen und hatte deshalb einen Freispruch beantragt. rs