Ladendiebstahl wegen Stress mit der „Liebschaft“ – Lkw-Fahrer klaut Zigaretten

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Diebesgut: eine geöffnete Zigarettenpackung. © Sven Hoppe/dpa

Ein Lkw-Fahrer hat 14 Stangen Zigaretten beim Discounter geklaut. Dafür muss er jetzt mit 4800 Euro Geldstrafe mehr als das doppelte des Verkaufswerts zahlen.

Wolfratshausen – Weil er im Verkaufsraum eines Discounters 14 Stangen Zigaretten gestohlen hatte, musste sich ein Lkw-Fahrer aus Ebersberg vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten. Da er das Vorhängeschloss, in dem die Rauchwaren zum Verkauf bereitgestellt werden, mit einem Schraubendreher aufgebrochen hatte, lautete die Anklage: „Diebstahl mit Waffen“ – dafür hat der Gesetzgeber einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Gefängnis vorgesehen. Dass der Einsatz eines Schraubendrehers morgens um 4:50 Uhr in einem menschenleeren Geschäft eine solche Strafe nach sich ziehen sollte, war nicht das einzige Kuriosum bei diesem Fall.

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„Ich hatte einen Blackout“, erklärte der 40-Jährige, der am 27. November vorigen Jahres als Fahrer für die Discounterkette im Einsatz war. Er habe sich damals von seiner Frau getrennt. „Es ist mir alles über den Kopf gewachsen, dann kam es zu dieser Kurzschlussreaktion.“ Die Zigaretten habe er für sich selbst geklaut, erklärte der Raucher. Beziehungsweise klauen wollen, denn die Zigaretten waren wieder in die Box zurückgeräumt worden.

Der Angeklagte hatte beim Aufbrechen des Vorhangschlosses ein akustisches Signal ausgelöst, dass die an jenem Tag gegen 4:50 Uhr ebenfalls bereits in einem Nebenraum anwesende Marktleiterin auf den Plan rief. Sie ertappte den „Einbrecher“ quasi auf frischer Tat. „Als sie den Laden betrat kam ihr der Mann mit zwei Stoffbeuteln entgegen“, berichtete ein Polizist in seiner Zeugenaussage, „aus beiden ragten Zigaretten heraus.“

Eine Mitarbeiterin des Discounters habe ihm gegenüber einen Verdacht geäußert, warum es zu der Tat gekommen sei, erklärte der Zeuge weiter. Demnach habe der Fahrer „eine Liebschaft mit einer Mitarbeiterin“ gehabt. Damit habe es wohl Probleme gegeben. Um Treffen mit der Dame zu vermeiden, habe er darum gebeten, ihm eine andere Tour zuzuweisen. Dies sei jedoch abgelehnt worden.  „Die Vermutung war, dass er den Diebstahl begangen hatte, um eine andere Tour zu bekommen.“

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Strafe ist mehr als doppelt so hoch wie der Verkaufswert

Die Staatsanwältin beantragte, den Mann wie angeklagt wegen Diebstahls mit Waffen (der Schraubendreher war 14 Zentimeter lang) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie 1200 Euro Geldauflage für eine gemeinnützige Einrichtung zu verurteilen. Richter Helmut Berger sah jedoch nur einen „Diebstahl in einem besonders schweren Fall“ erfüllt (weil er Gitterbox aufgebrochen hatte) und verurteilte den Ebersberger zu 120 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt also 4800 Euro. Die 14 Stangen Zigaretten hatten übrigens einen Verkaufswert von 1124 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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