„Das ist absolut verrückt“ - Skandal im Disneyland: Eltern lassen Kinderwagen unbeaufsichtigt, während sie Achterbahn fahren

Ein Paar ließ bei einem Besuch in Disneyland im US-Bundesstaat Kalifornien ein Kind unbeaufsichtigt in einem Kinderwagen zurück. Eine Frau filmte den Vorfall und meldete ihn dem Parkpersonal. 

Frau schockiert: „Ehrlich gesagt habe ich so etwas noch nie gesehen“

Die TikTok-Nutzerin @keesha4rank entdeckt einen mit einer Spiderman-Decke bedeckten Kinderwagen, der unbeaufsichtigt hinter einer Mauer in der Nähe der Attraktion „Guardians of the Galaxy“ abgestellt ist. Als sich die Decke bewegt, wendet sie sich an das Parkpersonal. 

„Ehrlich gesagt habe ich so etwas noch nie gesehen“, sagt die Nutzerin in ihrem Video, das inzwischen über 974.000 Aufrufe hat. „Warum hat jemand sein Baby im Kinderwagen hier gelassen, während er eine Runde drehen wollte?“ 

In den Kommentaren gibt sie an, dass das Kind sieben Jahre alt ist. Laut der Website von Disneyland dürfen Gäste unter 14 Jahren den Freizeitpark nur in Begleitung eines mindestens 14-jährigen Gastes betreten.

Nutzer: „Ich würde meine Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen“

Die Zuschauer des Videos zeigen sich schockiert über das Verhalten der Eltern. „Das ist absolut verrückt. Es ist mir egal, wie 'sicher' Disney ist, ich würde meine Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen“, schreibt ein Nutzer. 

Auch Personen, die in Freizeitparks arbeiten, melden sich unter dem Video. Sie beschreiben, dass so etwas immer wieder mit Kindern und Babys - egal welchen Alters - passiert. 

Elterliche Aufsichtspflicht: Was Sie wissen sollten

Eltern sind nicht nur für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich, sondern auch für deren Handlungen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Eltern die Pflicht, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Wird diese Aufsichtspflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche entstehen. 

Ob eine Verletzung vorliegt, hängt vom Alter und Charakter des Kindes sowie vom Umfeld ab. Die Übertragung der Aufsichtspflicht kann gesetzlich, vertraglich oder auch mündlich erfolgen.

Kommen Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nach, drohen rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder oder Maßnahmen des Jugendamtes. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt zudem, dass Eltern nur dann haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie ihrer Pflicht nachgekommen sind oder der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Aufsicht entstanden wäre.

Eltern lassen sechsjährige Tochter allein im Skigebiet zurück

Ein ähnlicher Fall ereignete sich kürzlich in Südtirol. In Sexten ließen Eltern ihre sechsjährige Tochter über zwei Stunden allein, um ungestört Ski fahren zu können. Die Carabinieri entdeckten das Kind und warteten auf die Rückkehr der Eltern. 

Oberstleutnant Gandellino Bucci: „Dem Kind hätte alles Mögliche passieren können“. Laut „Südtirol News“ wurden sowohl die ordentliche Gerichtsbarkeit als auch das Jugendgericht eingeschaltet.