Nach Einbruchsversuch: Peißenberger legte sich alkoholisiert mit der Polizei an
Es fiel tatsächlich schwer, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mit dem höflichen Mann in Verbindung zu bringen, der kürzlich auf der Anklagebank des Weilheimer Amtsgerichts Platz genommen hatte. Mit zwei Promille im Blut soll er versucht haben, in ein Haus einzubrechen. Im Anschluss hatte er noch einen Polizisten attackiert.
Auch wenn der Notruf, der im November 2023 bei einer Schongauer Polizeistreife eingegangen war, verdächtig nach einem Einbruchsversuch geklungen hatte: Mit einer von langer Hand geplanten Nacht-und-Nebel-Aktion, Brecheisen und Diebesgut hatte der Vorfall am Ende nur wenig zutun.
Es war ein Haus im Peitinger Norden, zu dem die Streifenbeamten damals gerufen worden waren. Nach ihrem Eintreffen hatte sich der vermeintliche Einbrecher allerdings schon aus dem Staub gemacht. Der Anwohner, der die Polizei zuvor gerufen hatte, soll den Angeklagten aber „hinter einer Mauer kauernd“ aufgespürt haben. Das berichtete zumindest ein Polizeibeamter. In der Nähe der Laderampe eines Discounters habe sich der betrunkene Peißenberger verschanzt, präzisierte er seine Aussage.
Als ziemlich kompliziert hatte der Polizist die Verständigung mit dem Angeklagten in Erinnerung. Antworten auf ihre Fragen hätten sie von dem 34-Jährige nämlich keine bekommen – zumindest keine brauchbaren. Lediglich „Gracias“ (spanisch für „Danke“) habe der Mann gesagt, erzählte der Beamte und war dabei bemüht, sich ein Lachen zu verkneifen. Während der Durchsuchung des Peißenbergers – die Beamten hatten in seiner Tasche einen harten Gegenstand ertastet –, soll sich dieser mehrfach weggedreht und einen „emotional angespannten“ Eindruck gemacht haben. Bei dem besagten Gegenstand habe es sich übrigens weder um Einbruchwerkzeug, noch um eine Waffe, sondern um ein harmloses Handy gehandelt.
34-Jähriger machte „emotional angespannten“ Eindruck
Als weniger harmlos hatte sich hingegen der Angeklagte herausgestellt: Urplötzlich habe der 34-Jährige „zu einem Tritt ausgeholt“ und ihn dabei ins Visier genommen, erläuterte der Polizist. Im letzten Moment sei er ausgewichen, habe den Peißenberger „an Kopf und Schultern gepackt und zu Boden gebracht“. Laut Anklage soll der Beschuldigte die Beamten dabei als „Wichser, Arschlöcher und Katzenficker“ bezeichnet haben. Äußerungen, die der Zeuge ein Jahr später nicht mehr bestätigen konnte. Das Anlegen der Handfesseln sei wiederum überraschend zivilisiert vonstattengegangen. „Null Widerstand“, bestätigte der Beamte. Offenbar hatte der Peißenberger irgendwann selbst genug von der Auseinandersetzung. Auf dem Weg zum Dienstfahrzeug hatte er dem Polizisten zufolge nämlich reichlich erbrochen.
Erinnerungen an den besagten Tag hat der 34-Jährige heute keine mehr. „Ich kann mich dafür nur entschuldigen“, sagte der Peißenberger vor Gericht. „Sie wissen gar nicht, wie Sie da überhaupt hingekommen sind?“, wollte Richterin Isabelle von Heydebrand wissen. „Wahrscheinlich durch Trampen“, entgegnete der Angeklagte. Aufgrund seiner damaligen Alkoholsucht habe er sich regelmäßig mit dem Zug nach Schongau aufgemacht, um sich an einer Tankstelle mit Bier einzudecken. Zurück nach Peißenberg gereist sei er dann meistens per Anhalter.
Ähnliches könnte er auch an dem besagten Tag vorgehabt haben, vermutete der Beschuldigte. Allem Anschein nach hatte seine Mitfahrgelegenheit aber nur bis Peiting Bestand. Mit über zwei Promille im Blut habe er womöglich kurzerhand versucht, in einem der benachbarten Häuser Unterschlupf zu finden. Etwas Vergleichbares will er schon als Jugendlicher getan haben, gestand der Peißenberger. Damals aber erfolgreich.
Angeklagter ist mittlerweile abstinent
Seine Vergangenheit als Alkoholsüchtiger will der Angeklagte nun schrittweise hinter sich lassen. Eine abgeschlossene Meisterprüfung, zahlreiche Praktika und Termine bei Ärzten und Therapeuten ließen die Richterin zu einem positiven Schluss kommen: Der Peißenberger „fasst langsam Fuß im Leben“. Sein damaliges Verhalten bezeichnete der 34-Jährige rückblickend als „erschreckend“. Schon seit Monaten trinke er aber keinen Alkohol mehr.
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Nachdem der Sachverständige eine verminderte Schuldfähigkeit des 34-Jährigen nicht ausschließen konnte, kam dem Peißenberger letztlich sogar die Staatsanwaltschaft entgegen. Seine zahlreichen Vorstrafen sowie die Tatsache, dass er unter laufender Bewährung gehandelt hatte, würden eine weitere Bewährung im Grunde ausschließen, erklärte die Staatsanwältin. „Ich möchte Ihnen aber die Chance geben“, sagte sie und forderte lediglich eine einjährige Bewährungsstrafe sowie 60 Sozialstunden.
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„Selten kam ich mir so unnötig vor“, summierte derweil der Verteidiger. Er könne sich an keinen Angeklagten erinnern, „der so reflektiert mit dem Gericht spricht“. Dass selbst die Staatsanwaltschaft für eine Bewährung plädiert, hielt der Verteidiger für eine positive Überraschung.
Ein Jahr auf Bewährung und 60 Sozialstunden: Richterin Isabelle von Heydebrand kam der Forderung der Klägerseite letztlich nach. Beratungsgespräche und eine Therapie soll der Peißenberger ebenfalls antreten. Eine weitere Bewährung sei im Normalfall ausgeschlossen, sagte sie. „Sie sind aber super motiviert“, bemerkte die Richterin: „Ich kann Ihnen nur die Daumen drücken.“