„Unsere Gäste reisen ab!“: Strand-Wirbel vertreibt Urlauber aus Kroatien-Ort

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Eine Baustelle vor dem Hotelzimmer kann Touristen den letzten Nerv rauben. In einer Stadt in Kroatien ist dies trauriger Alltag.

Opatija – Im Kroatien-Urlaub mal so richtig entspannen, lange ausschlafen und gemütlich auf dem Hotelzimmerbalkon frühstücken: Das alles ist eher schlecht möglich, wenn beim Nachbarn gebaut wird. In Opatija ächzen Urlauber, weil ein dortiger Investor das Sommer-Bauverbot missachtet. Auch Geldstrafen zeigen keine Wirkung – und die Touristen nehmen Reißaus.

Baustelle sorgt bei Kroatien-Urlaubern für Ärger: „Den ganzen Tag Lärm und Staub ausgesetzt“

Im Stadteil Icici in Opatija setzt sich der Investor „Rivas Hotels and Resorts doo“ über das Verbot hinweg, das eigentlich vom 1. Juni bis zum 1. Oktober gilt. Darüber berichtet das Portal Kroatien-Nachrichten. Ein verzweifelter Bürger berichtet von den dortigen Missständen direkt am Strand, die sich auch auf den Tourismus auswirken: „Unsere Gäste reisen ab, wir sind den ganzen Tag Lärm und Staub ausgesetzt.“

Die Stadt ist über die Bauarbeiten informiert, doch der Gemeinde fehlt offenbar der Hebel, gegen den Investor vorzugehen. Man könne diesem nur eine kleine Geldstrafe auferlegen, heißt es. Doch diese reicht offenbar nicht aus, dass die Bauarbeiten eingestellt werden. Die Beamten der Stadt begaben sich nach eigener Auskunft viermal vor Ort. Sie stellten dabei fest, dass „der Auftragnehmer gegen die Vorschriften verstoßen hatte“.

Malerischer Urlaubsort: Opatija zieht viele Touristen an. © Imago

Kroatien: Polizei und Stadt können nichts unternehmen als Geldstrafe aussprechen: „Keine Befugnis“

Die Stadtpolizei ist indes nicht befugt, Baustellen physisch zu schließen, sondern kann lediglich die Einstellung vorübergehend verbotener Arbeiten anordnen – und zwar nur von Erdarbeiten oder Arbeiten am Bau von Bauwerken. „Kommt der Investor der Anordnung nicht nach, ist die einzige rechtliche Maßnahme die Verhängung einer Geldbuße“, schreibt die Stadt.

Und weiter: „Leider verfügt die Stadt nicht über die rechtliche Befugnis, die Einstellung anderer Arbeiten als Erdarbeiten oder den Bau von Gebäuden unabhängig von Lärm- oder Staubbelastung zu verlangen. Dies erschwert den Schutz des öffentlichen Interesses während der Hauptsaison zusätzlich.“ Die gesetzliche vorgeschriebene Obergrenze für Bußgelder erweise sich als „unzureichend abschreckend“. Die Stadt fordert den Staat deswegen zu Gesetzesänderungen auf.

Urlauber können bei Baulärm Geld zurückverlangen

Kroatien-Urlauber, die in Opatija oder anderen Ferienorten von Baulärm gestört werden, können auf eine Rückerstattung hoffen. Laut Verbraucherzentrale sind Reiseveranstalter verpflichtet, Feriengäste über Störungen durch Baustellen, auf denen jeden Tag mehrere Stunden Maschinen dröhnen, zu informieren.

„Fehlt dieser Hinweis auf häufigen und starken Lärm, zum Beispiel im Prospekt, können Sie einen Teil des Reisepreises zurückfordern“, schreiben die Verbraucherschützer auf ihrer Website. Das gelte auch, wenn der Reiseveranstalter vor Reiseantritt auf gelegentlichen Lärm hinweist, es aber tatsächlich mehr als ein bis zwei Stunden täglich die Ruhe störe. Für Probleme sorgten zuletzt auch Waldbrände in Kroatien. (cgsc)

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