Im Bereich der Pflege werden immer Arbeitskräfte gesucht. Die Gemeinde Aalborg in Dänemark bietet ein Programm an, mit dem ältere Arbeitskräfte länger im Job bleiben sollen. So will man unter anderem von der Erfahrung profitieren, berichtet das dänische Portal "DR".
Die Krankenschwester Anne-Grethe Eriksen (63) nimmt an dem Programm teil. Sie hat ihre Arbeitszeit von 32 Stunden auf 26 Stunden pro Woche verkürzt. "Ich freue mich darauf, zur Arbeit zu gehen. Ich habe das Gefühl, dass ich dort eine andere Energie [...] habe", berichtet Eriksen gegenüber "DR".
Seniorensystem in Aalborg: So sollen Pflegekräfte länger im Job bleiben
"DR" beschreibt das Seniorensystem folgendermaßen: Die älteren Mitarbeiter reduzieren ihre bisherigen Arbeitsstunden auf 80 Prozent, erhalten allerdings weiterhin 90 Prozent ihres ursprünglichen Gehalts und 100 Prozent ihrer Rente.
Ziel sei es, gegen den Arbeitskräftemangel vorzubeugen. "Wir glauben auch, dass es gut für die Menschen ist, dass sie durchhalten können, auch wenn sie vielleicht nicht mehr denselben Einsatz leisten können wie vor ihrem 60. Geburtstag", berichtet Vibeke Gamst, Ratsfrau für Senioren- und Pflege, gegenüber "DR".
Krankenschwester in Dänemark: "Arbeit gibt mir viel"
Eriksen meint, dass ihr das neue Arbeitsmodell einen anderen Blick auf ihre Arbeit gibt: "Außerdem gibt mir die Arbeit tatsächlich viel, und ich glaube, man vergisst das manchmal, wenn man im Alltag unter Druck steht". Eriksen kann in vier Jahren in Rente gehen, jetzt wird sie sich das noch mal überlegen.
Altersteilzeit in Deutschland
Wenn Arbeitnehmer wie Anne-Grethe Eriksen nicht mehr Vollzeit ihrem Job nachgehen können, gibt es in Deutschland die Möglichkeit, von Altersteilzeit Gebrauch zu machen. Das "Bundesministerium für Arbeit und Soziales" berichtet, was die Altersteilzeit ist:
- Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung, die durch das Altersteilzeitgesetz geregelt ist.
- Es ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht.
- Regelungen dazu können in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten sein.
- Grundsätzlich kommt die Altersteilzeit für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr in Betracht. Außerdem muss man in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig gewesen sein.
- Bei dem Modell wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert.
- Das Gehalt wird halbiert "und vom Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt".