Alterszeit-Regelung - Rente mit unter 60! Was der Traum vom frühen Ruhestand kostet

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Es ist der Traum von vieler Arbeitnehmer, vor allem im fortgeschrittenen Alter: Weniger arbeiten und mehr freie Zeit haben - für die Familie etwa oder für Hobbys. Ein Weg hin zu diesem Ziel kann Altersteilzeit sein. Hierbei reduzieren Beschäftigte die Arbeitszeit um die Hälfte und steigen so nach und nach aus dem Job aus.

Das klingt zunächst verlockend. Aber die Altersteilzeit ist nicht für jeden eine vernünftige Option, betont Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. Interessierte sollten grundsätzlich immer vorab ausloten, ob sie sich das finanziell leisten können.

Wann kann U60 in den Vorruhestand gehen?

Die Altersteilzeit   ist eine Art vorgezogene Rente über den Betrieb und erfreut sich großer Beliebtheit. Das Modell ermöglicht einen gleitenden Übergang aus dem Erwerbsleben. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer mehrere Kriterien erfüllen, um eine Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können:

  • Mindestalter 55 Jahre
  • noch mindestens drei Jahre bis zum Rentenbeginn
  • haben innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage (entspricht drei Jahren) sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Hierzu zählen auch Bezugszeiten von Kranken- und Arbeitslosengeld.

Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Grundsätzlich gilt: Nicht überall ist dieses Modell möglich. „Die Altersteilzeit ist nur aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich“, sagt Arbeitsrechtsexperte Jan Paul Seiter aus Hamburg im Gespräch mit „Welt“. Hat der Chef keinen Bedarf, den Mitarbeiter in Altersteilzeit zu schicken, gibt es diese Möglichkeit eben nicht. Gerade wenn Unternehmen umstrukturieren und Personal abbauen wollen, kann sich die Situation für Ältere lohnen.

Doch wie funktioniert die Rente mit Unter-60 eigentlich? Bei der Altersteilzeit wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Drei Zeitmodelle gibt es dafür, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

  • Gleichverteilungsmodell: Die Arbeitszeit wird während der gesamten Altersteilzeit auf die Hälfte reduziert. Der Arbeitnehmer arbeitet dann an halben oder weniger Arbeitstagen pro Woche. Die restliche Zeit ist er von der Arbeit freigestellt.
  • Blockmodell: Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen geteilt. In der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, in der zweiten Phase (Freistellungsphase) wird gar nicht mehr gearbeitet.
  • Anderes Modell: Die genaue Verteilung der Arbeitszeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbaren. So ist zum Beispiel auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit/Arbeitstage möglich.

Besonders häufig wird das Blockmodell genutzt. Wie das Ministerium mitteilt, gibt es keine Mindestdauer für die Altersteilzeit. Allerdings muss der Arbeitgeber den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge maximal sechs Jahre lang zahlen. Bei einem regulären Renteneintritt mit 65 Jahren wäre also eine Altersteilzeit mit 59 Jahren möglich.

Geringe Einbußen bei der Rente

Während der Altersteilzeit verdient der Beschäftigte weniger. Zwar stockt der Arbeitgeber das Entgelt auf. Gleiches gilt für die Beiträge zur Rentenversicherung. Allerdings in beiden Fällen nicht auf 100 Prozent.

Grundsätzlich gilt: Der Chef zahlt mindestens 80 Prozent der bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung. Manche Tarifverträge vereinbaren sogar noch höhere Zahlungen. Dadurch erreicht die spätere Rente fast die gleiche Höhe wie bei Beschäftigten ohne Teilzeitarbeit.