Stadt Mindelheim senkt Hebesätze für Grundsteuern A und B

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Auch der Mindelheimer Stadtrat beschäftigte sich kürzlich mit den Hebesätzen für die Grundsteuern A und B. © PantherMedia/Daniela Stärk

Mit Ablauf des 31. Dezembers 2024 verlieren die aktuell geltenden Grundsteuerhebesätze ihre Rechtskraft und müssen ab 1. Januar 2025 neu festgesetzt werden. Daher wurde das Thema auch im Mindelheimer Stadtrat behandelt.

Mindelheim - Daher beschäftigen sich aktuell auch die hiesigen Kommunalgremien mit ihren Hebesätzen. Im Mindelheimer Stadtrat kam man zu dem einstimmigen Beschluss, die Grundsteuerhebesätze von aktuell 335 Prozent zum neuen Jahr auf 285 Prozent herabzusetzen.

Stadt Mindelheim senkt Hebesätze für Grundsteuern A und B - Aufkommensneutralität versprochen

Hintergrund ist, dass die Bundes- und Landespolitik eine „Aufkommensneutralität“ verspricht. Das bedeutet, dass Gemeinden das Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten sollen. Demnach soll die Grundsteuer in 2025 ein ähnlich hohes Aufkommen wie in den Jahren vor der Reform betragen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Eigentümers gleich bleibt. Die Grundlagen für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags sind im Vergleich zur bisherigen Grundsteuer nämlich vollkommen verschieden. Die Stadt Mindelheim habe sich an diese Vorgabe gehalten, betonte Bürgermeister Dr. Stephan Winter. Dies befürwortete auch Christoph Walter (CSU). Die Entscheidung sei „ein Signal“ an die Bevölkerung, dass nicht versucht werde, versteckte Steuermehreinnahmen zu generieren.

Kämmerer erklärt Datenlage zu Hebesätzen in der Stadt Mindelheim

Kämmerer Michael Schindler ging vor der Beschlussfassung auf die Zahlen- und Datenlage ein. Seit Jahresanfang wurden in der Stadtkämmerei rund 7.300 vom Finanzamt übermittelte Grundsteuermessbeträge (630 Fälle GrSt A und 6.670 Fälle GrSt B) bearbeitet und für die Veranlagung 2025 vorgemerkt. Der Bearbeitungsstand liege bei circa 90 Prozent, so Schindler. Insgesamt verwaltet die Stadt nach altem Recht rund 8.200 Grundsteuerfälle.

In den verarbeiteten Bescheiden befindet sich auch ein in der Höhe nicht genau definierbarer Anteil an falschen Messbeträgen – größtenteils aufgrund fehlerhafter Angaben der Steuerpflichtigen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung. Auffallend falsche Angaben wurden dem Finanzamt zur Überprüfung gemeldet. Die Stadt ist allerdings im Moment an den vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag zwingend gebunden und muss diesen für die Erhebung der Grundsteuer verwenden. Einspruch gegen diesen Grundlagenbescheid kann nur der Steuerpflichtige selbst beim Finanzamt einlegen.

Verwaltung will Hinweisblatt versenden

In der Datenbasis für die Kalkulation und Entscheidung über den Hebesatz sind somit auch diese fehlerhaften Messbeträge enthalten. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden diese noch korrigiert beziehungsweise für die Folgejahre neu bemessen. Für noch nicht abgegebene Grundsteuererklärungen stehen in einigen Fällen auch noch Schätzungen des Messbetrags durch das Finanzamt aus. Daher wurde bei der Festlegung der Höhe der Hebesätze ein Puffer von circa 75.000 Euro eingeplant. Eine Nachjustierung des Hebesatzes in den folgenden Jahren ist zwingend notwendig, um nachträgliche Messbetragskorrekturen und aktuell fehlende Messbeträge zu berücksichtigen. Um die Sachlage für die Bürgerinnen und Bürger übersichtlicher zu gestalten, wird die Verwaltung im Januar 2025 mit dem Grundsteuerbescheid ein Hinweisblatt versenden, in dem einige wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform beziehungsweise den Grundsteuerbescheid enthalten sind.

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