Ende des Nebenkostenprivilegs seit Juli: Muss der Rundfunkbeitrag auch ohne Kabelanschluss gezahlt werden?

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Der Rundfunkbeitrag ist für einen Großteil der Haushalte in Deutschland verpflichtet. Doch muss dieser auch gezahlt werden, wenn es gar keinen TV-Anschluss gibt?

München – 18,36 Euro müssen pro Haushalt in Deutschland für den Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Zum 1. Juli fielen die Kabelgebühren aus den Nebenkosten weg – die Fernsehempfangsart kann seitdem frei gewählt werden.

Nebenkostenprivileg fällt weg – müssen Rundfunkgebühren weiter von allen gezahlt werden?

Die Umlage der Kabel-Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf Hausbewohner wurde Nebenkostenprivileg genannt. Der in einem Haus gemeinschaftliche Kabelanschluss musste von jedem Haushalt bezahlt werden, unabhängig davon, ob dieser genutzt wurde oder nicht. Im gleichen Zuge war das auch für den Internet- und Telefonanschluss möglich, die Ampel-Regierung kippte diese Regelung mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) jedoch.

Haushalte in Deutschland müssen 18,36 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag zahlen – ist das auch ohne Kabelanschluss erforderlich?
Haushalte in Deutschland müssen 18,36 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag zahlen – ist das auch ohne Kabelanschluss erforderlich? © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Der Rundfunkbeitrag bleibt vom TKG allerdings unangetastet. Die früher als GEZ-Gebühren bekannte monatliche Abgabe von 18,36 Euro sind von fast jedem Haushalt in Deutschland zu zahlen. Keine Rolle spielen die Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte sowie die Anzahl der Personen in einem Haushalt. Selbst Personen, die keinen Kabel-Anschluss im eigenen Haus haben, müssen den Rundfunkbeitrag zahlen – einige könnten sich durch diese Regelung benachteiligt fühlen, sie hat jedoch einen Hintergrund.

Einige Haushalte können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

In Deutschland muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen, damit die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio sichergestellt werden kann. Würden plötzlich viele Haushalte von der Zahlung befreit werden, müsste dies durch die restlichen Haushalte ausgeglichen werden, andernfalls gäbe es ein zu großes Loch in der Kasse.

„Alle Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland leisten den Beitrag, damit alle davon profitieren können“, heißt es vom Beitragsservice. Auch ohne Kabelanschluss ist es Haushalten zudem möglich, über ihren Internetanschluss an das Fernsehprogramm zu kommen.

Diese Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen:

  • Empfänger von Bürgergeld
  • Empfänger von Asylbewerberleistungen
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfänger von BAföG
  • Empfänger einer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Schutzsuchende aus der Ukraine

Vonseiten des Beitragsservice heißt es häufiger, dass der Rundfunkbeitrag künftig ansteigen müsse, um die aktuelle Qualität beizubehalten. Viele Menschen dürften sich daher dafür interessieren, ob sie sich von der Zahlung befreien lassen können. Möglich ist das vor allem für Empfänger von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld. Auch Sozialhilfeempfänger und Menschen, die BAföG erhalten, sind vom Rundfunkbeitrag befreit. Die Anmeldung dafür ist simpel, es muss lediglich ein Formular an den Beitragsservice geschickt werden. (rd)

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