Lufthansa bleibt am Boden – Was der Verdi-Streik am Mittwoch für Flugreisende bedeuet
Nur wenige Lufthansa-Flüge sollen am Mittwoch gehen. Kommt es bei einem Streik zu Annullierungen oder Verspätung, können Fluggäste Ansprüche geltend machen. Was gilt.
München – Nachdem bereits vergangene Woche Streiks an Flughäfen in Deutschland für Unruhe gesorgt haben, soll nun am Mittwoch (7. Februar) um vier Uhr morgens das gesamte Bodenpersonal von der Wartung bis zur Passagier- und Flugzeugabfertigung in Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin und Düsseldorf ihre Arbeit niederlegen. Damit wird der Betrieb an den Flughäfen der wichtigsten Lufthansa-Standorte lahmgelegt.
Mehr als 100.000 Passagiere müssen demnach ihre Pläne ändern. Denn nur 10 bis 20 Prozent der Flüge sollen nach Angaben von Lufthansa stattfinden können. „Wir gehen davon aus, dass die Lufthansa Group-Airlines, wie Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings und Swiss, aber auch Lufthansa CityLine weitestgehend regulär fliegen können“, so ein Pressesprecher des Unternehmens gegenüber IPPEN.MEDIA. Der Streik soll bis Donnerstagmorgen andauern.
Flugausfall und Verspätungen: Diese Rechte haben Sie, wenn an Flughäfen gestreikt wird
Infolge des Streiks müssen Flugreisende sich auf zahlreiche Flugausfälle und deutlichen Verspätungen einstellen. „Wird ein Flug wegen eines Streiks annulliert, können sich Betroffene an ihre Fluggesellschaft wenden, die in diesem Fall für eine Ersatzbeförderung sorgen muss“, erklärt Iwona Husemann, Juristin und Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung.

Diese Rechte haben Sie laut der Rechtsexpertin bei einer Flugannullierung:
- Betroffene haben die Wahl zwischen der vollständigen Erstattung des Flugpreises innerhalb von sieben Tagen oder einem Ersatzflug. Eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Fluggastes möglich.
- Der Ersatzflug muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen; sofern Plätze verfügbar sind.
- Zusätzlich kann ein Anspruch auf 200 bis 600 Euro geltend gemacht werden. Die genaue Höhe richtet sich unter anderem nach dem Reiseziel.
- Abhängig davon, wann der gewünschte Ersatzflug stattfindet, ist die Fluggesellschaft auch verpflichtet Mahlzeiten und Getränke anzubieten.
- Erfolgt der Ersatzflug erst am nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für eine Unterbringung im Hotel und für den Flughafen-Transfer sorgen.
Soll ein Flug grundsätzlich stattfinden, wird der Abflug aber durch einen Streik verzögert, gilt für Flugreisende folgendes.
Diese Rechte haben Sie bei einer Flugverspätung:
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- Ab fünf Stunden Verspätung, können Betroffene, die ihr Flugticket selbst gekauft haben, auf den Antritt des Flugs verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Auch hier kann ein Anspruch auf Entschädigung von 200 bis 600 Euro bestehen.
- Pauschalreisende können ab einer Verspätung von fünf Stunden Erstattungen geltend machen. Der Tagesreisepreis kann hier ab der fünften Stunde um fünf Prozent je Stunde bis maximal 20 Prozent gemindert werden.
- Kommen Reisende aufgrund des verspäteten Abflugs mehr als drei Stunden später als geplant am Zielort an, können Ausgleichsleistungen eingefordert werden.
Flughafen-Streik: Wann kein Anspruch auf Zahlung besteht
Grundsätzlich gilt: Bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen, haben Flugreisende einen Anspruch auf Entschädigungen. Kann die Airline jedoch nachweisen, dass der Flugausfall oder die Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände beruhen, kann die Fluggesellschaft laut Verbraucherzentrale die Zahlung verweigern.
Tipp: Mit der Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW können Ansprüche wegen Verspätung oder Annullierung sowie Problemen mit dem Gepäck kostenlos geprüft und bei den Airlines geltend gemacht werden.
Als außergewöhnliche Umstände gelten schlechte Wetterverhältnisse, Streik von Dritten (zum Beispiel Fluglotsen), Terrorwarnungen oder Naturkatastrophen. Auch Betriebsstörungen am Flughafen durch unbefugte Personen (zum Beispiel Menschen auf dem Rollfeld) können zu außergewöhnlichen Umständen gezählt werden. Im letzten Jahr blockierte „Die letzte Generation“ große Flughäfen in Deutschland.
Der Grundsatz ist, dass diese genannten Umstände nicht von der Airline beeinflusst werden können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beurteilt die Fälle dann danach, ob der Streik beherrschbar und vorhersehbar war.
Lufthansa-Streik: Das müssen Flugreisende beachten
Flugreisende, die durch den Warnstreik am Mittwoch betroffen sind, werden via E-Mail oder über die Lufthansa-App informiert. Außerdem werden Fluggäste gebeten, nur dann zum Flughafen zu kommen, wenn ihre Flüge nicht annulliert wurden.
Da am kommenden Mittwoch die Umbuchungsschalter aufgrund des Streiks nicht besetzt sind, können ausgefallene Flüge entweder über die Webseite, in der Kunden-App oder über das Service-Center kostenlos umgebucht werden. Innerdeutsche Flugbuchungen können auf Wunsch auch in einen Bahnvoucher umgewandelt werden. (vw)