20 Euro eingesteckt: Verkäuferin entlassen und angeklagt

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Dachau
  4. Dachau

Kommentare

Wegen des Diebstahls von 20 Euro wurde das Amtsgericht Dachau bemüht. © mm

Nach Jahrzehnten bei einer Supermarktkette bestiehlt eine Verkäuferin aus dem Landkreis Dachau einen Kollegen. Der Fall landet vor dem Landgericht.

Dachau – Fast ein Vierteljahrhundert, beinahe ihr halbes Leben lang, war Frau S. Verkäuferin für die Supermarktkette, die bis vor Kurzem noch ihr Arbeitgeber war. Die 52-Jährige, die eigentlich anders heißt und im Landkreis Dachau wohnt, hat viele Erinnerungen an die Zeit, die schlimmste sicherlich ein Raubüberfall auf ihre Filiale in der Nähe von Dachau. Seitdem sei sie „sehr ängstlich und zurückhaltend”, sagt ihre Verteidigerin Donatella Angino.

Die Angeklagte bringt kaum einen Ton heraus

Tatsächlich bringt Frau S. im Landgericht München II kaum einen Ton heraus, als es um die Straftat geht, die ihr zur Last gelegt wird: der Diebstahl eines Geldbeutels mit 20 Euro. Im Mai 2023 soll sie das Portemonnaie, das einem Kollegen gehörte, im Markt gefunden und eingesteckt haben. Dafür verurteilte sie das Amtsgericht Dachau ein Jahr später zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, insgesamt 600 Euro. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Frau S. legten Berufung dagegen ein.

Verschwörung? Der Richter glaubt nicht daran

Beim Termin in München wischt sich die Angeklagte bisweilen eine Träne aus dem Augenwinkel, die Wangen glühen. Frau S., sagt Verteidigerin Angino, sei nach einem Wechsel in der Marktleitung nicht mehr gut gelitten gewesen. Doch sie sei schwerbehindert. Man habe ihr nicht ohne Weiteres kündigen können – bis der angebliche Diebstahl passierte. Da war die Verkäuferin sofort ihren Job los.

Ist sie Opfer eines Komplotts? Richter Christoph Oberhauser, der sich in den Fall eingelesen hat, winkt ab. „Mit der Strategie haben Sie überschaubare Erfolgsaussichten“, sagt er zu Angino.

Denn es gibt einen ziemlich unstrittigen Beweis: die Bänder der Überwachungskameras im Markt. Sie sollen zeigen, wie Frau S. den Geldbeutel in der Obst- und Gemüseabteilung findet und ihn zunächst an der Kasse deponiert. Später steckt sie ihn in ihre Schürze, um ihn zu behalten. Nach Erkenntnis des Amtsgerichts fragte sie der Kollege, dem das Portemonnaie gehörte, an dem Tag, ob es jemand gefunden habe. Sie verneinte.

Ein folgenschwerer Fehler

Ein folgenschwerer Fehler, wenn es so stimmt. An diesem Punkt hat sich die Bedrücktheit, mit der Frau S. matt auf der Anklagebank sitzt, längst im ganzen Sitzungssaal ausgebreitet. Ihre Mandantin habe „alles verloren”, sagt Anwältin Angino. Nach der Kündigung habe sie keinerlei Geld mehr erhalten, bis die Krankenkasse begann, ihr Krankengeld zu zahlen. Ihre Reserven seien aufgebraucht. Bis heute ist sie krankgeschrieben.

Man kann förmlich zusehen, wie sich im Kopf des Richters die Frage Bahn bricht: Was soll die Angeklagte noch lernen aus einer Geldstrafe?

Er schlägt vor, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, gegen eine Zahlung von 400 Euro an die Staatskasse. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmen zu. Die Summe darf Frau S. nun in Raten abstottern.

Weitere Nachrichten aus der Region Dachau lesen Sie hier.

Auch interessant

Kommentare

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/lokales/dachau/dachau-ort28553/20-euro-eingesteckt-verkaeuferin-entlassen-und-angeklagt-93886623.html