Altersgrenze für Feuerwehrdienst soll von 65 auf 67 Jahre steigen
Die Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwahrdienstleistende in Bayern soll von65 auf 67 Jahre steigen. Das hat das Ministerrat kürzlich nach Abschluss der Verbandsanhörung im zweiten Durchgang beschlossen und den Gesetzentwurf zur weiteren Behandlung an den Landtag weitergeleitet.
Region - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann spricht von einem „wichtigen Schritt, um die Rahmenbedingungen weiter zu optimieren“. „Wir wollen die Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter anheben“, betonte Herrmann. „Damit sichern wir auch für die Zukunft das große Helferpotential im Freistaat Bayern.“
Der Gesetzentwurf sieht jedoch auch Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung vor: Die zunächst vorgesehene Möglichkeit, den aktiven Dienst im Einzelfall um bis zu drei Jahre über die Altersgrenze hinaus zu verlängern, wurde wieder gestrichen. Die vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten bleibt bestehen – als Ausdruck der hohen Verantwortung, die dieses Amt mit sich bringt.
Auch im Landkreis Weilheim-Schongau wird der Vorstoß positiv aufgenommen. Karl Neuner, Kreisbrandmeister für den Bezirk Nord, begrüßte bereits im vergangenen Jahr im Gespräch mit unserer Zeitung die geplante Anhebung ausdrücklich: „Ich begrüße den Vorstoß von 65 auf 67 Jahren. Damit wird es leichter, die Tagesalarmbereitschaft sicherzustellen.“ In Zeiten des demografischen Wandels sei dies ein wichtiges Signal: „Ich hoffe, dass der Vorstoß im Landtag auch so durchgeht. Denn der demografische Faktor macht auch nicht vor der Feuerwehr halt.“
Neuner betont, dass der Landkreis Weilheim-Schongau aktuell gut aufgestellt sei, die neue Regelung aber gerade für kleinere oder strukturschwächere Kommunen einen echten Unterschied machen könne.
Zudem verweist der Kreisbrandmeister auf die zunehmende Lebensarbeitszeit: „Man soll ja auch länger arbeiten, dann kann man ja länger aktiver Feuerwehrler sein.“
Eine generelle Altersfreigabe nach oben hält Neuner jedoch nicht für sinnvoll. „Ab einem gewissen Alter ist auch ein Feuerwehreinsatz nicht mehr unbeschränkt möglich“, sagt er. Die älteren Feuerwehrkräfte seien jedoch keineswegs überflüssig – im Gegenteil: „Die Älteren helfen dann mit ihrer Erfahrung den Jüngeren, die an vorderster Front stehen.“
Statt starrer Altersgrenzen könne man laut Neuner über flexiblere Regelungen nachdenken, etwa durch individuelle Einschätzungen der Einsatzfähigkeit. „Als Kommandant muss man eh‘ über die Einsatzfähigkeit eines jeden Einzelnen entscheiden.“
Praxisnahe Neuerungen geplant
Neben der Altersgrenze enthält der Gesetzentwurf auch weitere praxisnahe Neuerungen. So sollen Landkreise künftig Ausbildern auf Kreisebene eine Entschädigung zahlen können. „Eine gute Ausbildung vor Ort ist die Basis für eine effektive Hilfeleistung im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst“, sagte Bayerns Innenminister Herrmann. Besonders kleinere Gemeinden seien auf ergänzende Angebote auf Kreisebene angewiesen.
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Auch das Thema Falschalarmierungen wurde aufgegriffen: Gemeinden sollen künftig bei Fehlalarmierungen durch eCall-Systeme, Smartphones, Smartwatches oder Hausnotrufe die Möglichkeit erhalten, entstandene Kosten ersetzt zu bekommen. „Mit dieser Änderung möchten wir die Dienstleister hier stärker in die Pflicht nehmen“, erklärte der Innenminister.
Herrmann abschließend: „Mit dem neuen Gesetzentwurf entwickeln wir das bestehende Bayerische Feuerwehrgesetz zeitgemäß und praxistauglich fort. Wir machen unsere Feuerwehren fit für die Zukunft und tragen damit ihrer wichtigen und überwiegend ehrenamtlichen Arbeit Rechnung.“ Aktuell leisten rund 320.000 der insgesamt 328.000 aktiven Feuerwehrleute in Bayern ihren Dienst ehrenamtlich – rund um die Uhr, neben Beruf und Familie.
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