Gemeinderäte bevorzugen für den Bauhof eine Wärmepumpe
Der Röhrmooser Bauhof soll energetisch saniert werden, daher sucht der Gemeinderat ein geeignetes Heizungskonzept.
Röhrmoos – Der Bauhof der Gemeinde Röhrmoos an der Schillhofener Straße ist mittlerweile 37 Jahre alt und soll nach den Vorstellungen des Gemeinderats energetisch saniert werden.
Das Bauhofgebäude ist seither mit einer zentralen Ölfeuerungsanlage mit Gebläse ausgestattet. Die Heizleistung der Bestandsanlage beträgt zwischen 70 und 96 kW. Die Wärmeabgabe in den Aufenthalts-/Werkräumen und Garagen/Hallen läuft über Heizkörper beziehungsweise Lufterhitzer.
In den Jahren 2018 und 2019 wurden wegen einer damals preiswerteren Heizenergie ein Erdgas-Hausanschluss von einer Fachfirma und einem Netzanbieter installiert. Aber schon im Juni 2019 wurde im Gemeindeparlament der Grundsatzbeschluss gefasst, gemeindliche Dächer wie den Bauhof für die Erzeugung von Solarstrom zu nutzen. Für diese Nutzung muss eine Statikprüfung des Dachstuhls erfolgen, inklusive Erneuerung der Dachschalung, Lattung und Dacheindeckung. In den Jahren 2021 und 2022 befasste sich der Gemeinderat mit einer Biomasseanlage, einer Hackschnitzel-Heizung, und stellte einen Antrag auf staatliche Fördermittel. Förderfähige Kosten für Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung: 149 000 Euro. Daraufhin wurde am 4. Januar dieses Jahres eine nicht zurückzahlbare Zuwendung von bis zu 74 500 Euro bewilligt.
Für die Entscheidung, welches Energiekonzept am besten geeignet ist, hat die Gemeinde Röhrmoos im Juli die Ingenieure von PFT in Indersdorf als externe Energieberater beauftragt. Andreas Mayr, der Geschäftsführer dieses Ingenieur-Teams hatte vor Kurzem dem Haupt- und Finanzausschuss im Gemeinderat von fünf untersuchten Varianten berichtet.
Es wurden laut Mayr zwei Amortisierungszeiträume von 10 und und 20 Jahren für die wirtschaftliche Betrachtung ausgearbeitet. Mayr stellte klar, dass bei einer Entscheidung, das Gebäude mittels Wärmepumpe mit Photovoltaik-Anlage zu betreiben, die Dachfläche vorab energetisch saniert und ertüchtigt werden müsse, dass eine nachträgliche Zwischensparren-Volldämmung mit eventueller Untersparren-Dämmung realisiert werden könne.
Ebenso wie die Gemeindeverwaltung sprachen sich auch die im Haupt- und Finanzausschuss vertretenen Gemeinderatsmitglieder dafür aus, den Amortisationszeitraum von 20 Jahren in Betracht zu ziehen und eine Wärmepumpe mit einer 97 kWp-Anlage den Vorrang zu geben. Das bedeutet: Investitionskosten in Höhe von 231 640 Euro.
Die deutlich günstigere Lösung wäre die Wärmeerzeugung mittels Gaskessel, die Mayr mit 142 100 Euro bezifferte. Sie wurde aber in Anbetracht des Gebäudeenergiegesetzes nicht näher verfolgt.
Infrage kommen könnte allenfalls eine Hackschnitzelanlage, weil hierfür bereits eine 35-prozentige Förderung mit 71 050 Euro per Bescheid zugesagt ist. Die Förderzusage gilt noch bis Ende 2024.
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Würde sich die Gemeinde für die Wärmepumpe mit der 97 kWp-Photovoltaik-Anlage entscheiden, gäbe es laut PFT Fördermittel in Höhe von 50 250 Euro. „Die Bundesfördermittel für die Wärmepumpenlösung sind aber mit einem Fragezeichen zu versehen“, sagte CSU-Bürgermeister Dieter Kugler, der auf die Ampel-Regierung in Berlin gar nicht gut zu sprechen ist. „Man sieht doch, dass die in Berlin nicht handlungsfähig sind“, so der verärgerte Gemeindechef. „Wenn es 25 Prozent Bundesförderung für die Wärmepumpenlösung geben würde, wäre das a gmahde Wiesn.“ Derzeit aber stelle sich der Bund tot, man bekomme traurigerweise auf Anfragen keine Antworten, so Kugler.
Daher schlug CSU-Fraktionssprecher Burkhard Haneke vor, Lösung B mit der Hackschnitzelanlage in Betracht zu ziehen. Im Zehn-Jahres-Vergleich wäre eine Hackschnitzelanlage ohnehin am günstigsten, so Haneke.
Die Röhrmooser Gemeinderäte bevorzugen die Lösung mit der Wärmepumpe. Eine endgültige Entscheidung haben sie aber noch nicht gefällt. Die Kommunalpolitiker hoffen, dass der Bund ihnen hierfür noch eine ähnlich hohe Förderung wie für die Hackschnitzelanlage per Förderbescheid bestätigt.