Wärmepumpen setzen sich durch. Doch wer überlegt, sich eine neue Wärmepumpe einbauen zu lassen, muss auch wissen, dass es in Bezug auf den passenden Stromzähler gesetzliche Bestimmungen gibt.
Berlin – Die Energiewende ist in den deutschen Heizungskellern angekommen. Das Jahr 2025 markiert dabei einen historischen Wendepunkt: Erstmals wurden hierzulande mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft. Doch dieser Erfolg bringt neue infrastrukturelle Herausforderungen mit sich.
Damit die Stromnetze durch die Vielzahl neuer Anlagen nicht überlastet werden und Besitzer gleichzeitig von minimalen Betriebskosten profitieren können, rückt ein technisches Bauteil in den Fokus: der Smart Meter. Viele Verbraucher sind jedoch verunsichert, ob der Einbau dieses intelligenten Messsystems für ihre neue Wärmepumpe verpflichtend ist und wer sich um die Installation kümmern muss.
Smart-Meter-Pflicht – das müssen Besitzer neuer Wärmepumpen wissen
Seit Anfang 2025 führt für Besitzer neu installierter Wärmepumpen kein Weg mehr am Smart Meter vorbei. Hintergrund ist die Einstufung dieser Anlagen als „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Diese Regelung ermöglicht es Netzbetreibern, die Leistung der Wärmepumpe bei drohenden Netzengpässen kurzzeitig zu drosseln, um die Stabilität der Stromversorgung zu gewährleisten.
Die verpflichtende Steuerbarkeit ist für Anlagenbetreiber jedoch mit attraktiven finanziellen Anreizen verbunden. Im Gegenzug für die potenzielle Drosselung gewähren die Netzbetreiber einen deutlichen Rabatt auf die Netzentgelte. Je nach gewähltem Abrechnungsmodell können die Netzentgelte um bis zu 60 Prozent sinken oder pauschal mit bis zu 190 Euro pro Jahr vergütet werden.
Wer ist für den Einbau der Smart-Meter zuständig?
Die Verantwortung für die Installation und den Betrieb des intelligenten Messsystems liegt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) – in den meisten Fällen sind dies die lokalen Stadtwerke oder der regionale Netzbetreiber.
Wichtig für Kunden: Der Stromanbieter ist für den Zählerwechsel nicht zuständig; er liefert lediglich die Energie und bietet eventuell spezielle Wärmepumpentarife an. Sobald die Installation einer neuen Wärmepumpe offiziell angemeldet wird, muss sich der Messstellenbetreiber in der Regel automatisch mit dem Kunden in Verbindung setzen, um den Einbau des Smart Meters zu koordinieren.
In der Praxis läuft der Rollout der intelligenten Messsysteme oft weniger reibungslos als geplant, und viele Hausbesitzer warten vergeblich auf eine Rückmeldung ihres örtlichen Versorgers. Doch Verbraucher sind ihrem lokalen Messstellenbetreiber nicht hilflos ausgeliefert: Es besteht eine gesetzliche Wahlfreiheit. Wer nicht auf die Stadtwerke warten möchte, kann einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) beauftragen. Diese bundesweit agierenden Unternehmen sind oft auf einen zügigen Einbau spezialisiert und bieten häufig zusätzliche digitale Services an, die über die Standardleistung hinausgehen. Sollte sich der Grundversorger also trotz Pflicht nicht melden, kann der Wechsel zu einem privaten Anbieter eine lohnenswerte Abkürzung sein.
Welche Kosten verursacht ein Smart-Meter?
Beim Umstieg auf ein intelligentes Messsystem herrschte lange Unsicherheit über die zulässigen Gebühren. Klarheit schafft hier die aktuelle Rechtslage: Erfolgt der Einbau einer Wärmepumpe im Rahmen der gesetzlichen Pflichtvorgabe, dürfen für die Anschaffung des Smart Meters keine einmaligen Kosten berechnet werden. Anders verhält es sich, wenn Hausbesitzer den Einbau auf eigenen Wunsch (ohne gesetzliche Pflicht) beauftragen. In diesem Fall können Installationskosten anfallen, die sich üblicherweise im Bereich von etwa 100 Euro bewegen. Höhere Forderungen sind rechtlich höchst umstritten: Nachdem einzelne Messstellenbetreiber horrende Summen von bis zu 900 Euro verlangt hatten, setzte die Verbraucherzentrale gerichtlich einen Riegel vor diese Praxis. Ein entsprechendes Urteil schützt Verbraucher nun vor überzogenen Einbaupauschalen.
Auch bei den jährlichen Betriebskosten gibt es klare Grenzen, um die Belastung für Haushalte kalkulierbar zu halten. Die Preisobergrenzen sind gesetzlich gedeckelt: Bei einem Standard-Haushalt mit steuerbaren Verbrauchern (z. B. Wärmepumpe) dürfen die jährlichen Gebühren für den Smart-Meter-Betrieb maximal 50 Euro betragen. Für die technische Komponente als Steuerbox, die die tatsächliche Drosselung der Anlage ermöglicht, fallen weitere 50 Euro pro Jahr an.
Zusammengefasst liegen die jährlichen Fixkosten für die digitale Infrastruktur einer modernen Wärmepumpe somit bei höchstens 100 Euro, was durch die gleichzeitigen Ersparnisse bei den Netzentgelten (bis zu 190 Euro) in der Regel mehr als ausgeglichen wird. (Quellen: t-online, waermepumpe, metrify, Verbraucherzentrale) (sts)