Keine Wahlunterlagen erhalten: Das können die Wahlberechtigten vor der Bundestagswahl jetzt tun
Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl. Bei Verlust kann trotzdem noch gewählt werden.
Berlin – Am 23. Februar ist es so weit: Rund 59,2 Millionen Deutsche entscheiden bei der vorgezogenen Bundestagswahl, welche Köpfe im Parlament künftig das Sagen haben. Wer nicht per Briefwahl gewählt hat, wird zur Stimmabgabe in das zugewiesene Wahllokal gebeten. Diese sind am Sonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Keine Wahlunterlagen: Was brauche ich, um bei der Bundestagswahl meine Stimme abgeben zu können?
Welches Wahllokal aufgesucht werden muss, steht in der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten geschickt bekommen haben. Meist sind das Kindergärten, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen, die zu Wahllokalen umfunktioniert werden. Die Wahlbenachrichtigung sollte mit ins Wahllokal genommen werden, außerdem wird ein Ausweis benötigt, also der Personalausweis oder Reisepass.
Was hat es mit der Wahlberechtigung zur Bundestagswahl auf sich?
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält mehrere Angaben, so zum beispiel:
- Wahltag
- Wahlzeit
- Ort des Wahlraums (und ob dieser barrierefrei erreichbar ist)
- Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Wahlkreises gibt. Im Wahlraum wird mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Dennoch sollte auch der Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können.
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Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl verloren habe?
Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet oder sie im Wahllokal nicht dabei hat, kann trotzdem wählen – in jedem Fall muss er oder sie sich aber ausweisen können. Wer wegen der verlorenen Benachrichtigung nicht mehr weiß, welches Wahllokal das richtige ist, kann im Internet nachsehen: Dazu müssen der Wahllokalfinder der jeweiligen Stadt oder Gemeinde oder die Seite des Landeswahlleiters aufgerufen und die eigene Adresse eingegeben werden.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung bei der Bundestagswahl wählen?
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf auch wählen. Wer also eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann davon ausgehen, im Wählerverzeichnis zu stehen. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mit in den Wahlraum nehmen, können Sie dennoch wählen. Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wenn Sie dagegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall hat der Wahlvorstand Sie zurückzuweisen und Sie können nicht wählen.
Wie ist das mit der Briefwahl bei der Bundestagswahl: Wie kann ich ohne Unterlagen wählen?
Mit einem Ausweis können auch Menschen wählen, die ihre Benachrichtigung vergessen haben. Wer Briefwahlunterlagen beantragt und die Briefwahl verpasst hat, muss seinen Wahlschein und einen Ausweis zur Identitätsfeststellung in einen Wahlraum seines Wahlkreises mitnehmen.
Wenn Sie der Gemeindebehörde glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist oder Sie ihn verloren haben, kann Ihnen bis Samstag (22. Februar) um 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Kann ich meine Briefwahl-Unterlagen noch jetzt in die Post geben?
Das wäre wahrscheinlich zu spät. Die Deutsche Post hat nur zugesichert, dass alle Unterlagen, die am Freitag (21. Februar) in die Post gegeben worden sind, rechtzeitig zur Bundestagswahl in den Gemeinden eintreffen.
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Was ist bei der Bundestagswahl die Briefwahl an Ort und Stelle?
Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der zuständigen Stelle der Gemeindebehörde ab, so können sie ihre Stimme dort auch an Ort und Stelle abgeben. Dabei ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Zudem kann der Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse – in der Regel das jeweilige Wahlamt – abgegeben werden. Wahlbriefe mit ausgefüllten Stimmzetteln für die Bundestagswahl müssen spätestens am 23. Februar (18.00 Uhr) bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Geht der Wahlbrief danach ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl unberücksichtigt. (cs/dpa)