Debatte über Menagehaus-Zukunft: Stadtrat Penzberg beschließt Art des Bebauungsplans
Der Penzberger Stadtrat hat entschieden: Für das Menagehaus wird ein Angebotsbebauungsplan erstellt. Die Debatte über den Umgang mit dem Bauvorhaben sorgte für Uneinigkeit unter den Räten.
Penzberg – In der jüngsten Sitzung des Penzberger Stadtrats wurde lange diskutiert, es hieß eine Grundsatzentscheidung zu treffen. So erklärte es zumindest Monika Hermann. Die Rechtsanwältin trug eine anwaltliche Stellungnahme bezüglich zweier möglicher Arten von Bebauungsplänen für die Menagehauszeile an der Bahnhofstraße vor.
Beschluss über Art des Bebauungsplans: Stadtrat in Penzberg wird von Rechtsanwältin beraten
Im September hatte sich der Stadtrat zuletzt mit der Thematik des Innenstadt-Bauvorhabens beschäftigt. Die Stadträte hatten nach kontroverser Debatte mit einer Mehrheit (15:7) beschlossen, dass die Verwaltung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Projektträger „Bayern Wohnen“ prüfen soll.
In der jüngsten Sitzung riet Rechtsanwältin Hermann dem Gremium, sich für einen sogenannten Angebotsbebauungsplan zu entscheiden. „Schade, denn der vorhabensbezogenen Bebauungsplan hat Vorteile“, sagte sie, aber das Verfahren käme für die Stadt nicht in Frage. Denn der vorhabensbezogenen Bebauungsplan beziehe sich – wie der Name sagt – immer auf ein Vorhaben.
Das bringe aber eine zeitliche Verpflichtung mit sich. Dabei werde das Vorhaben im Regelfall in etwa zwischen zwei und vier Jahren in einem Durchführungsvertrag festgesetzt. Da das Menagehaus derzeit noch von verschiedenen Mietern bewohnt wird, sei eine solche zeitliche Frist nicht einzuhalten beziehungsweise abzuschätzen.
Nur ein Angebotsbebauungsplan passt für das Bauvorhaben - Gestaltung des Gebäudes kann geregelt werden
Es käme daher nur ein Angebotsbebauungsplan in Betracht, war das Fazit von Anwältin Hermann. Aber auch ein solcher kann einen städtebaulichen Vertrag beinhalten. Dies soll dazu dienen, bestimmte Zielsetzungen der Stadt vertraglich abzusichern, wie zum Beispiel die Gestaltung des neuen Gebäudes.
Das Menagehaus wurde an den privaten Investor „Bayern Wohnen“ verkauft. Dieser möchte das Haus und zwei benachbarte Gebäude abreißen und einen neuen Komplex mit Geschäften, Büros und Wohnungen errichten (Rundschau berichtete).
Die Pläne sorgten für Diskussion über die Gestaltung der Innenstadt. Der Penzberger Denkmalverein hat mit einer Bürgerinitiative „Für den Erhalt der Menagehaus-Zeile“ ein Bürgerbegehren gestartet. Ziel ist ein Bürgerentscheid, um das Menagehaus und andere historische Gebäude in der Innenstadt zu erhalten.
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Die Stadträte diskutierten ihrerseits in der vergangenen Sitzung ebenfalls über die richtige Vorgehensweise: Uneinig waren sich manche Räte, wie man bezüglich der Gestaltung des Neubaus verfahren sollte. Kerstin Engel (Grüne) plädierte, sich nicht auf das „Wunschkonzert eines Investors“ einzulassen.
Unterschiedliche Meinungen: Zuerst Richtlinien, oder zuerst Vorschläge?
Die Stadt müsse dem Bauherren Leitlinien an die Hand geben, forderte Engel. Dafür sollte sich zuerst Gedanken gemacht werden, wie die Stadt denn aussehen soll. Erst muss eine Leitlinie her, dann kann ein Bebauungsplan aufgestellt werden, befand Engel.
Dem entgegnete Adrian Leinweber (SPD), er sehe das „genau anders“. Der Stadtrat solle erst den Vorschlägen des Investors zuhören. Das schließe nicht aus, dass Penzberg eine schöne Innenstadt bekäme. „Der bringt Geld hier nach Penzberg.“
John-Christian Eilert (Grüne) kritisierte, er fühlt sich „etwas schlecht beraten“. Denn bei vorausgegangenen Bauvorhaben habe es immer geheißen, die Stadt könne das Aussehen nicht regeln. Jetzt geht das mit dem städtebaulichen Vertrag aber eben doch. Die juristische Beratung „hätte ich mir früher gewünscht“.
Beschluss ist nur eine „Regimeentscheidung“ laut der Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Monika Hermann stellte mehrfach klar, dass die Entscheidung, die bei der Sitzung getroffen werde, nur eine „Regimeentscheidung“ sei. Die Räte stimmten nur über das weitere Vorgehen ab.
Das taten sie schließlich auch, allerdings nicht einstimmig. Grünen-Vertreterin Engel stimmte dagegen, dass die Änderung des Bebauungsplans als Angebotsbebauungsplan aufgestellt wird.
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