Neue Rente für Eltern kann für einige Rentner Kürzungen bedeuten: Details zur Mütterrente 3
Die Mütterrente III ist ein zentrales Versprechen der Bundesregierung gewesen. Ein erster Gesetzesentwurf liegt nun vor. Die Rentenkasse liefert wichtige Informationen für Betroffene.
Berlin – Es war ein Erfolg für die CSU und ihren Vorsitzenden Markus Söder: Die Mütterrente III kommt. Es wurde sogar als so wichtig eingestuft, dass keine drei Monate nach der Wahl von Friedrich Merz zum Kanzler der Bundesrepublik schon ein erster Entwurf für das neue Gesetz vorliegt. Damit steht fest: Für rund zehn Millionen Mütter und Väter, die vor 1992 Kinder erzogen haben, gibt es mehr Rente.
Neue Mütterrente soll ab 2027 kommen: Rentenversicherung muss wohl rückwirkend auszahlen
Die Deutsche Rentenversicherung hat in Vorbereitung auf die Mütterrente III nun eine neue Meldung auf ihrer Webseite erstellt, die alle Fragen zum Thema beantworten soll. Dabei macht sie auch Angaben zur geplanten Auszahlung und der Höhe der Rente, die Eltern dann erhalten werden. „Die Koalition beabsichtigt, die Mütterrente III zum 1. Januar 2027 einzuführen. Wegen des sehr hohen technischen Aufwands zur Umsetzung könnte die Auszahlung nach gegenwärtigem Stand aber erst 2028 beginnen. Gegebenenfalls wird die Mütterrente III dann rückwirkend ausgezahlt“, schreibt die DRV.
Ursprünglich hatte die Rentenkasse davor gewarnt, auf die rückwirkende Zahlung der neuen Rente zu bestehen, da es einen enormen Mehraufwand bedeuten würde. Dabei wies Bundesvorstand Anja Piel darauf hin, dass es auch sein könnte, dass einige Rentnerinnen und Rentner Geld zurückzahlen müssten, wenn ihre Rente durch die neue Mütterrente erhöht wird und an andere Renten angerechnet werden muss. Die Bundesregierung hat dieser Warnung keiner Beachtung geschenkt.
Neue Rente für Eltern wird an Sozialleistungen angerechnet – und an die Witwenrente und EM-Rente
Die Mütterrente III wird auch an andere Sozialleistungen angerechnet. Wer zum Beispiel Wohngeld oder Grundsicherung im Alter bezieht, muss damit rechnen, dass diese Leistungen um den Betrag der Mütterrente dann gekürzt werden. „Auch auf eine Witwen- oder Witwerrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann die Mütterrente III angerechnet werden, wenn sie als Teil der eigenen Versichertenrente – zum Beispiel einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente – ausgezahlt wird“, informiert die DRV.
All diese einzelnen Fälle wird die DRV berechnen und, wenn es dann soweit ist, die Betroffenen über ihre neuen Ansprüche informieren. In der Regel geschieht dies per Post, die Rentnerinnen und Rentner, die also eine erhöhte Rente durch die Mütterrente III erwarten können, werden in einem Brief darüber informiert. Die DRV stellt auch klar, dass Betroffene keine Anträge stellen müssen, die neue Rente wird automatisch ausgezahlt.
Was ist die Mütterrente? Zehn Millionen Rentner bekommen pro Kind 20 Euro mehr
Mit der Mütterrente III erhalten alle Eltern, die vor 1992 Kinder erzogen haben, einen halben Rentenpunkt pro Kind mehr. Bisher erhalten diese Eltern pro Kind nur 2,5 Rentenpunkte für ihre Erziehungszeiten, während alle, die erst nach 1992 Eltern geworden sind, pro Kind drei Rentenpunkte erhalten können. Mit der Reform werden alle Eltern also gleichgestellt. Ein halber Rentenpunkt ist im Jahr 2025 genau 20,40 Euro wert, so viel mehr Rente können die Betroffenen also pro Kind erwarten.

In den allermeisten Fällen wird das Frauen betreffen, grundsätzlich können aber auch Väter die erhöhte Rente erhalten. Am Ende kommt es darauf an, wer die Kindererziehung hauptsächlich übernommen hat (und ggf. dafür beruflich kürzergetreten ist). Eltern können auch die Kindererziehungszeiten untereinander aufteilen und somit die Rentenpunkte aufteilen.
Nicht nur die Mütterrente hilft: Eltern bekommen auch andere Vorteile für ihre Rente
Es gibt übrigens für Eltern nicht nur Rentenpunkte in den ersten drei Jahren nach der Geburt (das ist die umgangssprachliche Mütterrente), sondern auch sogenannte Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr eines jeden Kindes. Dabei werden die Jahre der Kindererziehung so gewertet, als ob man gearbeitet hätte – was dabei hilft, auf die 35 oder 45 Jahre Versicherungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung zu kommen. Diese Jahre sind notwendig, wenn man zum Beispiel vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte.
Auch, wer Kinder erzieht und dadurch nur in Teilzeit arbeiten kann, kann seine Rente aufstocken, indem der Verdienst um bis zu 50 Prozent höher gewertet wird, als er tatsächlich war. Dadurch können Eltern bis zu einem ganzen Rentenpunkt pro Jahre erhalten, obwohl sie durch ihre geringere Beschäftigung eigentlich weniger verdient haben. Mehr als einen Rentenpunkt kann man allerdings nicht bekommen.