Aus altem Bierkeller wird Bar - „Gewölbekeller“ in Murnau soll im Frühjahr aufmachen

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Betreiber und Eigentümer des Lokals: Florian Hosp (l.) und Jonas Dotzer. © Roland Lory

Im Frühjahr soll in Murnau die Bar und Eventlocation „Gewölbekeller“ eröffnen. Ein Nachbar fühlt sich vom Landratsamt mangelhaft informiert.

Murnau – Zwei Stockwerke muss der Besucher hinunter, dann steht man in dem Lokal, das künftig unter dem Namen „Gewölbekeller“ für Alt und Jung ein neuer Treffpunkt sein soll. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest. „Wir hoffen, im Laufe des Aprils öffnen zu können“, sagt Jonas Dotzer. Der 27-Jährige und Florian Hosp (29) sind die Betreiber und auch Eigentümer der Kellerräume an der Ecke Weindorfer Straße/Pechmannstraße in Murnau.

Auf dem Weg zum Basketballtraining fuhr Dotzer, der von Beruf Immobilienmakler ist, vor einiger Zeit an dem Haus vorbei. Ein Schild wies Passanten darauf hin, dass die Räume zum Verkauf stehen. „Ich habe gedacht, ich ruf da mal an.“ Gesagt, getan. „Dann kam eines zum anderen.“

Elektrik komplett neu

Der Umbau ist inzwischen weit vorangeschritten. So wurde etwa die Elektrik komplett neu gemacht. „Es ist aber noch einiges zu tun“, erzählt Architekt Michael Hosp. So muss etwa die Bar noch fertiggestellt werden. Hosp ist der Vater von Florian Hosp und begleitet das Projekt, reichte den Bauantrag ein und kümmerte sich um die Genehmigungen. Er betrachtet die Örtlichkeit, deren Wände aus Tuffstein bestehen, als etwas „ganz Besonderes. So etwas gibt es in Murnau nicht nochmal“. So sieht es auch sein Sohn Florian, der von Beruf Industriemechaniker ist. „Das ist ein Stück Geschichte von Murnau.“ Der Keller wurde um 1800 erbaut und einst als Bierlager genutzt. Ab etwa 1985 gestaltete man die Räume zu einer Wirtschaft um. Eine Zeit lang wurde dort eine Pizzeria betrieben, auch ein griechisches Lokal gab es in Kellergewölbe schon.

Die Räumlichkeiten wurden zuletzt ab Mai 2006 unter dem Namen „U5“ als Barbetrieb angemeldet, im Februar 2008 kam die Umbenennung in „Cave Bar“, mit diesem Lokal war aber wenig später Schluss. Seitdem wurden die Räume nicht mehr gewerblich genutzt.

Nun also der Neustart. Der „Gewölbekeller“, der rund 200 Quadratmeter groß ist, soll eine Bar und Eventlocation werden. Die Betreiber möchten auch kleine Speisen anbieten, gekocht wird aber nicht. „Die Geruchsemissionen wollen wir selber nicht und auch den anderen Eigentümer nicht antun“, sagt Michael Hosp. Bei Events soll ein Cateringservice Essen liefern. Die Betreiber können sich vorstellen, die Räume für Brautverziehen, Geburtstagsfeiern, Betriebsfeiern, Vorträge und Ausstellungen zu vermieten. Die Bar soll zunächst am Donnerstag (bis 1 Uhr) sowie am Freitag und Samstag (jeweils bis 2 Uhr) geöffnet sein. Die Betreiber wollen erst einmal schauen, wie die Bar ankommt. Wenn es gut läuft, könnte das Lokal auch noch am Dienstag, Mittwoch und Sonntag aufsperren. Florian Hosp betont: „Wir sind keine Disco.“ Es soll bei normalem Barbetrieb lediglich Hintergrundmusik laufen.

Das Landratsamt hatte den Bauantrag im Juli 2023 abgesegnet. Die Baugenehmigung beinhaltet vor allem Auflagen zum Immissionsschutz, „um den Belangen der Nachbarn Rechnung zu tragen“, und welche „zum vorbeugenden Brandschutz“, teilt Stephan Scharf mit, Sprecher des Landratsamts. Der Markt Murnau hatte dem Antrag zuvor zugestimmt. Auch die nötige gaststättenrechtliche Erlaubnis liegt mittlerweile vor.

Nachbar übt Kritik am Landratsamt

Den Menschen in der Umgebung ist nicht entgangen, dass in der Nähe eine Kneipe eröffnet werden soll. Ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden möchte, sagt, dass nicht alle Nachbarn benachrichtigt worden seien. Elementare Informationen wie die Öffnungszeiten und die zu erwartende Lärmentwicklung seien im Schreiben des Landratsamts nicht enthalten gewesen. Zudem fragt sich der Nachbar, wo die Gäste parken sollen. „Für das gesamte Gebäude sind rechnerisch 24 Stellplätze erforderlich“, sagt Wolfgang Rotzsche, Sprecher des Landratsamts. Diese seien zum Teil auf dem Baugrundstück selbst vorhanden. Im Übrigen hat sich der Markt Murnau laut Rotzsche „schon vor mehr als einem Jahrzehnt damit einverstanden erklärt, dass weitere Stellplätze ihm gegenüber abgelöst wurden“. Den entsprechenden Betrag habe die Kommune „schon vor mehr als einem Jahrzehnt dazu verwendet, im nördlichen Bereich der Pechmannstraße öffentliche Stellplätze herzustellen“.

Dass nicht alle Nachbarn informiert worden seien, weist die Kreisbehörde zurück. Und die elementaren Daten zum Kneipenbetrieb? Rotzsche führt die Bayerische Bauordnung an, genau gesagt, den Artikel 66. Dieser „regelt, dass den Nachbarn, die dem Bauantrag nicht zugestimmt haben, lediglich eine Ausfertigung der bauaufsichtlichen Genehmigung zuzustellen ist“ – nicht mehr. Nachbarn könnten, wenn sie ein berechtigtes Interesse anmelden, im Rahmen einer Akteneinsicht zum Beispiel die Betriebsbeschreibung mit den Öffnungszeiten einsehen.

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