Dachauer beschädigt zwei geschützte Bäume, hohe Strafen drohen

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Ein Baumfällen in Dachau hat größere Konsequenzen. Nicht nur das städtische Baumschutzgesetz wurde verletzt. (Symbolbild) © IMAGO/Daniel Scharinger

Ein Baumfällen in Dachau hat größere Konsequenzen. Nicht nur das städtische Baumschutzgesetz wurde verletzt. Der Täter hat etwa das Bundesnaturschutzgesetz missachtet.

Dachau – Das Zuschneiden zweier Bäume am Montagabend dürfte einen Dachauer teuer zu stehen kommen. Wie die Polizei berichtet, hatte eine Anwohnerin gegen 21.15 Uhr gemeldet, dass an der Mittermayerstraße zwei Bäume umgesägt würden. Die Streife, so berichtet es Polizeisprecher Michael Hermann, habe dann auch tatsächlich festgestellt, dass zwei Bäume „auf den Stock gesetzt worden seien“. Der Baumbesitzer, so Hermann, habe angegeben, dass ihm „die Bäume zu groß geworden seien“ und er sie deshalb umgeschnitten habe.

Durch diesen Zuschnitt hat der Dachauer nun zwei Probleme

Durch diesen Zuschnitt habe der Dachauer nun zwei Probleme: einmal mit der städtischen Baumschutzverordnung und zweitens mit dem Bundesnaturschutzgesetz, das Baumfällungen ohne triftigen Grund zwischen 31. März und 30. September unter Strafe stelle.

Moritz Reinhold, als Leiter des städtischen Bauamts der zuständige Verwaltungsbeamte für die Dachauer Baumschutzverordnung, bestätigt, dass am Montagabend in der Mittermayerstraße zwei geschützte Bäume „beschädigt“ worden seien: eine Rosskastanie mit einem Stammumfang von 130 Zentimetern und ein Spitzahorn mit 155 Zentimetern. Bei beiden Bäumen seien die Kronen „gekappt“ worden. Reinhold: „Beide Bäume waren somit durch die Baumschutzverordnung geschützt, auch wenn dies im vorliegenden Fall offenbar nicht geholfen hat.“ Für die Schädigung habe jedenfalls „keine Genehmigung vorgelegen“.

Gegen den Baumfrevler wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

Gegen den Baumfrevler wird laut Reinhold nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Falle einer nachgewiesenen Ordnungswidrigkeit werde ein Bußgeldbescheid erlassen. Völlig unabhängig von dem Ordnungswidrigkeitenverfahren und jetzt schon sicher ist, dass der Baumbesitzer auch „mehrere Ersatzpflanzungen leisten“ muss. Entsprechend der Stammdurchmesser, dürften dies laut Stadtbaumeister Reinhold vier Bäume sein. Sollten diese auf dem Grundstück keinen Platz finden, muss eine Ausgleichszahlung von 1500 Euro pro nachzupflanzendem Baum geleistet werden.

Die Polizei wurde informiert

Für den Verstoß gegen die der Schutzzeiten nach Paragraph 39, Absatz 5, des Bundesnaturschutzgesetzes ist allerdings nicht die Stadt, sondern die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Dachau zuständig. Die wurde laut Polizei ebenfalls über den Fall informiert und wird laut Landratsamtssprecherin Sina Török auch „aktiv werden“.

Stadt fällt drei Bäume

Während das Zuschneiden dieser beiden Bäume also nicht genehmigt war, ging die Entnahme dreier Bäume an der Wieninger Straße in der Altstadt mit rechten Dingen zu. Stadträtin Katja Graßl (CSU) hatte am Dienstag in der Stadtratssitzung nachgefragt, warum diese Bäume gefällt worden seien: „Waren die krank? Ich hab nix gesehen!“ Doch Oberbürgermeister Florian Hartmann stellte klar: „Diese Bäume waren kaputt und werden ersetzt.“ Grundsätzlich hätte diese Baumart „keine so hohe Lebensdauer“ und müssten daher regelmäßig ausgetauscht werden.

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